Institut für Politikwissenschaft

FAQ BA-Studiengang Politikwissenschaft

Olga Löblová Ph.D.

IfP, Zi. 019, Tel. 07071-29-74998
beratung-politik-ba@ifp.uni-tuebingen.de
Sprechstunde: Dienstag 11:30-12:30

Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich, bitte informieren Sie sich jedoch unter folgendem Link über die aktuellen Sprechstunden: 128.pl/cHpYQ

Allgemeine Informationen für die Kommunikation mit der BA-Studienberatung:
  • Sie können mir auf Deutsch oder Englisch schreiben. Ich verstehe beide Sprachen, antworte jedoch oft auf Englisch, da es für mich schneller geht.
  • Geben Sie bitte immer Ihre Matrikelnummer an.
  • Wenn Sie möchten, dass ich ein Formular unterschreibe, füllen Sie es bitte so weit wie möglich aus, bevor Sie es mir schicken (z. B. Name, Adresse, Matrikelnummer, Anzahl der anzuerkennenden ECTS). Das verringert die Wahrscheinlichkeit von Fehlern.
  • Bitte geben Sie eine Frist an, bis wann ich tätig werden soll (z. B. wann ein Formular eingereicht werden muss). Gehen Sie nicht davon aus, dass ich die Frist kenne oder mich daran erinnere!
Häufige Fragen (FAQ)

Alle Informationen sind nach bestem Wissen erstellt worden, rechtlich verbindlich sind jedoch allein die Informationen, die in der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung aufgeführt sind.

Zusätzliches
Für weitere Fragen konsultieren Sie bitte die FS-Politik-FAQ unter: https://fs-politik.de/service/faq/
 

Kurse und Prüfungen

Ich habe mich schon für einen Kurs angemeldet und will nur die ECTS-Punkte für die Studienleistung. Werde ich sie automatisch erhalten?

  • Nein. Studierende müssen sich für alle Leistungen (sowohl unbenotete Studienleistungen als auch benotete Prüfungsleistungen / Modulprüfungen) in ALMA anmelden. Dies kann manchmal auch bedeuten, dass man für dasselbe Seminar (in welchem man eine benotete Modulprüfung mit Hausarbeit ablegt) 3 Anmeldungen in ALMA tätigen muss (eine Anmeldung für den Kurs am Anfang des Semesters, eine Anmeldung für die Studienleistung, eine weitere Anmeldung für die Modulprüfung).

  • Die Anmeldung zu den Studien- und Prüfungsleistungen ist ein eigenständiger Vorgang und hat nichts mit den Veranstaltungsbelegungen zu Beginn des Semesters zu tun (es reicht also nicht aus, wenn sich Studierende nur zur Veranstaltung, nicht aber zur Prüfungsleistung anmelden).

Wo kann ich herausfinden, welche Prüfungsanmeldefristen es dieses Jahr gibt?

  • Die Fristen werden in der Vorlesungszeit auf der Website des Prüfungsamtes bekannt gegeben: Link

  • In der Regel ist der Anmeldezeitraum für die Prüfungen im Wintersemester von Anfang Dezember bis Mitte Januar und im Sommersemester von Anfang Juni bis Anfang Juli. 

Welche Kurse kann ich im Rahmen des Programms für transdisziplinäre Kompetenzen anrechnen lassen?

  • Studierende können Kurse aus dem transdisziplinären Kursprogramm wählen (für mehr Information siehe Modulpunkt 18c BA im Modulhandbuch 2024/2025).
  • Es ist nicht möglich, reguläre Kurse aus anderen Fächern auszuwählen.
  • Im Modulpunkt 18b "Spracherwerb" können Sprachkurse, die im Rahmen eines früheren Studiengangs (z. B. Chinesisch) belegt wurden, anerkannt werden, wenn der Studiengang gewechselt wurde (z. B. von Sinologie zu Politikwissenschaft), maximal 12 ECTS (s. Modulhandbuch). Für andere Fälle kommen Sie bitte während der Sprechzeiten vorbei und bringen Sie die Kursbeschreibungen/Syllabi mit.

Ich habe die Frist zur Anmeldung für meine Kurse verpasst. Was soll ich tun?

  • Kontaktieren Sie bitte Ihre Dozenten*innen.
  • Wenn er/sie Sie nicht nachträglich einschreiben kann, ist aber mit Ihrem Wunsch grundsätzlich einverstanden, schicken Sie eine E-Mail an die Studienberatung.

Ich habe die Frist zur Anmeldung für meine Prüfungen verpasst. Was soll ich tun?

Einige Kurse erscheinen nicht in meinem Transcript of Records, obwohl ich weiß, dass ich die Anforderungen erfüllt habe. Was soll ich tun?

Kann ich mich für politikwissenschaftliche Kurse anmelden, obwohl ich nicht für das Fach Politikwissenschaft eingeschrieben bin? Werden diese Kurse in meinem Transcript of Records aufgeführt?

  • Ja, das ist möglich, außer für Pflichtkurse im ersten Jahr, die auf Politikwissenschaft Studierende beschränkt sind. Bitte melden Sie sich direkt beim Dozenten*in.
  • Wenn Studierende nicht im Fach Politikwissenschaft eingeschrieben sind oder Politikwissenschaft nicht ein Teil ihres Studiums ist, können Studierende im Prinzip sich in Alma nicht anmelden. Fragen Sie Ihr Dozent*in, um ein Schein auszustellen. Manchmal genügt eine E-Mail-Kommunikation zwischen dem Dozenten*in und Ihr Prüfungsamt.
  • Wie die Kurse werden in Ihrem Transcript of Records aufgeführt werden, z.B. unter Überlaufkonto, entscheidet das Prüfungsamt, das für Ihr Fach zuständig ist.

Ein Pflichtkurs am IfP überschneidet sich mit einem anderen wichtigen Kurs in meinem Haupt-/Nebenfach. Was soll ich tun?

  • Im Allgemeinen müssen Sie einen der Kurse auswählen und den anderen im nächsten verfügbaren Semester oder Jahr belegen, abhängig davon, wie oft er angeboten wird. Berücksichtigen Sie die Bedeutung des Kurses für Ihr Verständnis des Fachgebiets. Es ist zum Beispiel ratsam, den Einführungskurs "Einführung in die Politikwissenschaft" (P0101) nicht zu verschieben, da er die Grundlage für Ihr weiteres Studium bildet.

Ich habe zusätzliche Kurse belegt, die nicht in meinen Studienverlaufsplan passen, und diese erscheinen nicht in meinem Transcript of Records. Was soll ich tun?

Was passiert, wenn ich die Orientierungs-/Zwischenprüfung nicht rechtzeitig bestehe?

  • Bitte wenden Sie sich an die Studienberatung (Kontakt-E-Mail am Anfang dieses Dokuments), sobald Sie vermuten, dass Sie die Frist nicht einhalten können (idealerweise ein bis zwei Semester im Voraus). Falls dies aufgrund eines Auslandssemesters, Terminüberschneidungen mit Ihrem Haupt-/Nebenfach oder anderen schwerwiegenden Gründen geschieht, besuchen Sie bitte rechtzeitig die Studienberatung, um ein Gespräch zu absolvieren.
  • Dort bekommen Sie eine Bescheinigung, die Sie dann an das Prüfungsamt weiterleiten. Diese Bescheinigung wird dann für den Antrag zur Fristverlängerung der OP oder ZP an Herrn Hitz (den aktuellen Prüfungsausschussvorsitzenden der WISO-Fakultät) nötig.

Ich brauche keine Orientierungs-/Zwischenprüfung (gemäß HF/NF Modulhandbuch 2024/25), weiß aber, dass es Fristen für die Absolvierung bestimmter Pflichtkurse gibt. Ich befürchte, dass ich diese verpassen werde. Was soll ich tun?

  • Bitte wenden Sie sich an die Studienberatung (Kontakt-E-Mail am Anfang dieses Dokuments), sobald Sie vermuten, dass Sie die Frist nicht einhalten können (idealerweise ein bis zwei Semester im Voraus).
  • Bitte beachten Sie, dass Sie den Prüfungsanspruch im Teilstudiengang verlieren können, wenn Sie eine nach der Studien- und Prüfungsordnung erforderliche Studien- oder Prüfungsleistung nicht rechtzeitig erbracht haben, es sei denn, die Fristüberschreitung ist von Ihnen nicht zu vertreten (z.B. Auslandssemester, Terminüberschneidungen mit Ihrem Haupt-/Nebenfach oder anderen schwerwiegenden Gründen).

Praktikum (Internship)

Kann ich ein Praktikum anerkennen lassen?

  • Ja, bitte senden Sie das vom externen Praktikumsbetreuer ausgestellte Praktikumszeugnis zusammen mit einem dreiseitigen Bericht über das Praktikum an Dr. Martin Große Hüttmann, grosse-huettmannspam prevention@uni-tuebingen.de. Geben Sie "Dokumenttitel_Nachname_JAHR" am Ende der Dateinamen an.
  • Das Praktikum wird als Schlüsselqualifikation in Ihrem Transcript of Records aufgeführt.
  • Eine Praktikumswoche entspricht 1 ECTS-Credit. Es können bis zu 12 ECTS im Rahmen der Schlüsselqualifikationen (Modulpunkt 18a Handbuch 2024/2025) anerkannt werden.
  • Richtlinien zur Erstellung des Berichts finden Sie hier: Link
  • Bitte füllen Sie dieses Formular aus, geben Sie "Dokumenttitel_Nachname_JAHR" am Ende des Dateinamens an und senden Sie es in .doc(x)-Format an Dr Martin Große Hüttmann.

Ich habe ein freiwilliges Praktikum vor Studienbeginn absolviert. Kann ich es als Zusatzqualifikation anerkennen lassen?

  • Nein. Praktika können nur anerkannt werden, wenn sie während Ihrer Immatrikulation im Studiengang absolviert wurden. Leider können Praktika, die vor Beginn Ihres Studiums absolviert wurden, nicht für Ihre Zusatzqualifikationen angerechnet werden.

Kann Arbeitserfahrung im politischen Bereich während meines Studiums als Praktikum anerkannt werden?

  • In einigen Fällen kann Arbeitserfahrung als äquivalent zu einem Praktikum anerkannt werden. Dies erfordert jedoch eine entsprechende Umrechnung in ECTS-Credits. Bitte kontaktieren Sie die Studienberatung und fügen Sie relevante Nachweise bei.

  • Bitte beachten Sie, dass die maximale Anzahl an ECTS-Credits für Praktika 12 ECTS beträgt. Studierende werden ermutigt, ihre Zusatzqualifikationen durch andere transdisziplinäre Kurse oder Kompetenzprogramme zu erweitern. Weitere Informationen finden Sie hier: Transdisciplinary Course Program.

Ich plane ein Praktikum bei einer Institution, die nur Studierende akzeptiert, für die ein Praktikum eine verpflichtende Studienleistung ist. Können Sie mir eine Bescheinigung/einen Brief darüber ausstellen?

  • Dr. Martin Große Hüttmann kann Ihnen einen Brief ausstellen, dass ein Praktikum als Wahlpflichtveranstaltung in unserem Programm dringend empfohlen und mit entsprechenden Leistungspunkten (ETCS) kreditiert wird, und als im Sinne der Empfehlung des Studienplans gültiges Praktikum anerkannt wird. Bitte schicken Sie eine E-Mail an grosse-huettmannspam prevention@uni-tuebingen.de.

Erasmus/Internationales Austauschprogramm

Kann ich Kurse, die ich im Ausland belegt habe, für mein Studium in Tübingen anerkennen lassen?

  • Ja, insbesondere, wenn Sie Ihren Plan zuvor mit der Studienberatung besprochen haben. Falls Sie am Erasmus-Programm teilgenommen haben, besitzen Sie ein Learning Agreement, das dies bestätigt.
  • In anderen Fällen ist eine Anerkennung basierend auf den Kursinhalten und deren Übereinstimmung mit den Anforderungen Ihrer Prüfungsordnung/Modulhandbuch ebenfalls möglich.
  • Nach Abschluss der Kurse im Ausland und bei Wunsch auf Anerkennung senden Sie bitte eine E-Mail an die Studienberatung mit den folgenden Anhängen:

Ich plane, im Ausland zu studieren, und möchte überprüfen, welche Kurse ich in Tübingen anerkennen lassen kann. Was muss ich tun?

Bitte senden Sie eine Liste der Kurse, die Sie im Ausland belegen möchten, an die Studienberatung. Falls Sie am Erasmus-Programm teilnehmen, wird dies Teil Ihres Learning Agreements sein. In anderen Fällen kontaktieren Sie bitte die Studienberatung und stellen Sie umfassende Informationen zu den Kursinhalten, Prüfungen, Studien- und Unterrichtszeiten sowie den IfP-Modulen bereit, unter denen Sie die Kurse anerkennen lassen möchten.

Interne und externe Wechsel

Ich studiere in einem anderen Bachelorstudiengang an der Universität Tübingen und möchte zu Politikwissenschaft als Nebenfach/Hauptfach wechseln. Muss ich mich umschreiben oder mich neu bewerben?

  • Da das Fach Politikwissenschaft zulassungsbeschränkt ist, ist eine Umschreibung nicht möglich. Auch der Vorab-Besuch von politikwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen ist nicht möglich, und deshalb auch keine Bewerbung im höheren Semester ("Quereinstieg"). Das heißt für Sie, dass Sie sich zum nächsten Wintersemester auf das Fach Politikwissenschaft bewerben müssten. Das Studium der Politikwissenschaft startet nur zum Wintersemester, deshalb ist eine Bewerbung zum Sommersemester nicht möglich.

Ich studiere Politikwissenschaft im Hauptfach und möchte zu Politikwissenschaft als Nebenfach wechseln. Was soll ich tun?

  • Bitte wenden Sie sich an die Studienberatung Ihres zukünftigen Hauptfachs, um die Anforderungen zu klären.
  • Für Politikwissenschaft müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zum BA Nebenfach Politikwissenschaft im Rahmen des Verfahrens Zulassung in höheren Fachsemester stellen. Weitere Informationen finden Sie hier: Link.

Ich studiere Politikwissenschaft im Nebenfach und möchte zu Politikwissenschaft im Hauptfach wechseln. Was soll ich tun?

  • Um zu wechseln, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zum BA Hauptfach Politikwissenschaft im Rahmen des Verfahrens Zulassung in höheren Fachsemester stellen. Weitere Informationen finden Sie hier: Link zur Zulassung.
  • Bitte fügen Sie Ihrem Antrag Ihr Transcript of Records oder, falls noch nicht verfügbar, andere Nachweise bei, die zeigen, wie viele und welche politikwissenschaftlichen Kurse Sie bereits absolviert haben. Alle bisher abgeschlossenen Kurse werden anerkannt, aber Sie müssen das Verfahren selbst einleiten.

Ich möchte von einer anderen Universität nach Tübingen wechseln, um Politikwissenschaft zu studieren. Ist das möglich? 

  • Um zu wechseln, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zum BA Hauptfach oder Nebenfach Politikwissenschaft im Rahmen des Verfahrens Zulassung in höheren Fachsemester stellen. Weitere Informationen finden Sie hier: Link zur Zulassung.
  • Bitte fügen Sie Ihrem Antrag Ihr Transcript of Records oder, falls noch nicht verfügbar, andere Nachweise bei, die zeigen, wie viele und welche politikwissenschaftlichen Kurse Sie bereits absolviert haben. Alle bisher abgeschlossenen Kurse werden anerkannt, aber Sie müssen das Verfahren selbst einleiten.

Ich habe ein anderes oder ein ähnliches Fach an einer anderen Universität studiert und möchte meine Leistungen in Tübingen anerkennen lassen. Was muss ich tun?

Studienstart

Wo finde ich, wann die Informationsveranstaltungen zum Studienbeginn sind?

  • In der Regel findet eine allgemeine Begrüßung für alle am Montag in der ersten Semesterwoche des Wintersemesters statt. Studiengangspezifische (Bachelor of Arts Hauptfach, Bachelor of Arts Nebenfach und Bachelor of Education) Informationsveranstaltungen finden am Dienstagvormittag, ebenfalls in der ersten Semesterwoche, statt.
  • Genauere Informationen finden Sie auf ALMA. Dort einfach oben in der Leiste auf Studienangebot, dann das Vorlesungsverzeichnis aufrufen und den Reiter „Einführungsveranstaltungen zum Studienbeginn“ öffnen und runterscrollen zu „Politikwissenschaft“. Dann die Infoveranstaltungen auswählen und oben von „Grunddaten“ auf „Parallelgruppen/Termine“ switchen.

  • Bitte besuchen Sie auch die Website der Fachschaft: Link.

Wie melde ich mich für Kurse an und erstelle einen Stundenplan? 

  • Alle Kursanmeldungen finden auf ALMA statt.
  • Bitte lesen Sie die exzellente Einführung von der Fachschaft: Link.

Wie kann ich andere Leute aus meinem Studiengang kennenlernen?

  • Bitte besuchen Sie die Website der Fachschaft: Link

Am Ende des Studiums angekommen...?

Wie finde ich einen Betreuer für die Examensarbeit?

  • Die Antwort ist wieder eine Frage: Welches Thema möchten Sie untersuchen und welches “scientific puzzle” wollen Sie lösen? Wenn Sie ein Thema oder eine mehr oder weniger konkrete Fragestellung gefunden haben, dann gehen Sie zu einer Dozentin oder einem Dozenten, der Sie betreuen könnte. Sie wissen ja von den Lehrveranstaltungen, die Sie besucht haben, wer am IfP welche Themen erforscht. Wenn Sie im jeweiligen Themenfeld eine Arbeit schreiben wollen, dann haben Sie gute Chancen, dass er oder sie Ihre Arbeit betreut.
  • Wichtig zu wissen: Bei der Bachelorarbeit gibt es nur einen Betreuer bzw. eine Betreuerin (bei Masterarbeiten sind es zwei).
  • Eine Recht, dass Person X oder Person Y Ihre Arbeit betreut, haben Sie nicht – aus Kapazitätsgründen oder aus anderen Gründen muss vielleicht die eine oder andere Anfrage abgelehnt werden. Aber es gibt viele prüfungsberechtigte Personen am IfP und da wird sich mit Sicherheit jemand finden, der oder die Ihre Arbeit betreut und begleitet.
  • Zu den prüfungsberechtigten Personen gehören alle Professorinnen und Professoren (auch Honorarprofs) sowie alle Akademischen Rät:innen sowie viele andere Personen – im Zweifel einfach nachfragen. In begründeten Ausnahmefällen können auch wissenschaftliche Mitarbeiter*innen am Institut als Prüfer*in bestellt werden.
  • Alle wichtigen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Bachelorarbeit stellen, werden im persönlichen Gespräch mit Betreuer:in geklärt oder auch im Forschungsseminar bzw. Kolloquium, das Sie parallel zur Bachelorarbeit belegen. Es lohnt sich auch, sich vorab das eine oder andere Buch zum wissenschaftlichen Schreiben vorzunehmen, z.B. das von Helga Esselborn-Krumbiegel: Von der Idee zum Text, 6. Aufl., 2022.

Wie finde ich eine Prüferin / einen Prüfer für meine Bachelor-Arbeit?

  • Im Prinzip gilt das Gleiche wie für das finden einer Betreuerin / eines Betreuers: es sollte eine thematische Nähe bestehen. Häufig sind Prüfer*in und Betreuer*in dieselbe Person.

Welche administrativen Schritte muss ich für den Beginn meiner BA-Thesis unternehmen?

  • Wenn diese Fragen geklärt sind, werden Sie beim Prüfungsamt einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen, das geht formlos mit einer E-Mail an das Prüfungsamt (pa-politikspam prevention@wiso.uni-tuebingen.de) – alles Weitere wird Ihnen dann dort mitgeteilt.

Ab wann laufen die 10 Wochen, die ich habe, um die Bachelorarbeit zu schreiben?

  • Wichtig für Sie zu wissen: Wenn Sie zur Prüfung förmlich zugelassen sind, dann läuft noch nicht (!) die Zeit, die Sie haben, um die Bachelorarbeit zu schreiben – das sind 10 Wochen.
  • Diese Frist startet erst, wenn Ihr:e Betreuer:in einen Bogen ausgefüllt hat, in dem der Tag eingetragen wird, an dem das Thema Ihrer Bachelorarbeit offiziell ausgegeben wurde. Das Datum für die Abgabe der Arbeit, das sich daraus ergibt, wird vom Prüfungsamt auf Alma eingetragen und ist für Sie dort sichtbar.

Wann soll ich mich exmatrikulieren?

  • Solange nicht alle Prüfungsleistungen erfolgreich abgeschlossen sind – und dazu gehört natürlich auch die Bachelorarbeit –, müssen Sie noch eingeschrieben sein.
  • Erst wenn der/die Gutachter/in das Ergebnis – sprich die Note – an das Prüfungsamt übermittelt hat, ist alles geschafft und wenn wirklich alle Noten und Punkte in Ihrem Transcript of Records eingetragen sind, können Sie sich exmatrikulieren. Dies geschieht nicht automatisch, sondern das müssen Sie selber aktiv in die Wege leiten (link).

Welchen Umfang soll, darf, muss die Bachelor-Arbeit haben?

  • Die Bachelor-Arbeit hat minimal 8000 und maximal 10.000 Wörter zu umfassen. Titelblatt, Abkürzungsverzeichnis und Inhaltsverzeichnis sowie Anhänge zählen nicht zum Umfang, wohl aber das Literaturverzeichnis. Die Anzahl der Wörter ist auf dem Titelblatt anzugeben.

Welche Formalia muss ich beim Formatieren meiner Bachelor-Arbeit beachten?

  • Auskunft darüber gibt die Broschüre „wie schreibe ich eine Hausarbeit“?“, die Sie hier finden können: Link.

Wo und wie muss ich meine Bachelor-Arbeit abgeben?

  • Sie geben die Bachelor-Arbeit in gedruckter und gebundener Form in einfacher Ausfertigung sowie elektronisch auf einem Datenträger in PDF-Format beim Prüfungsamt der Wirtschafts-und Sozialwissenschaftlichen Fakultät ab. Sinnvollerweise senden Sie die elektronische Version auch an die Prüferin/ den Prüfer, maßgeblich für die Korrektur ist jedoch die gedruckte Version, von der ein Exemplar vom Prüfungsamt an die Prüferin / den Prüfer geht.
  • In der Vergangenheit wurde dies dadurch wesentlich beschleunigt, dass Sie ein Exemplar vom Prüfungsamt mit Eingangsstempel versehen lassen und dann selbst bei der Prüferin / dem Prüfer abgeben.

Kann ich meine Bachelor-Arbeit auch in Form einer Gruppenarbeit schreiben?

  • Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag des einzelnen Kandidaten aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist und die übrigen Anforderungen erfüllt.

Sonstiges

Verfallen Studienleistungen nach einer bestimmten Zeit?

  • Nein, Studienleistungen verfallen während Ihres Studiums nicht.

Ich brauche dringend eine Bescheinigung für BAföG. Können Sie mir helfen?

  • Nein. Für Fragen zur Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG wenden Sie sich bitte an pa-politikspam prevention@wiso.uni-tuebingen.de.
  • Das Prüfungsamt erstellt Bescheinigungen ausschließlich für das Fach Politikwissenschaft. Falls Sie noch ein anderes Fach studieren, wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienberatung oder Prüfungsamt.
  • Um Ihre Studienleistungen zu bestätigen, benötigt das Prüfungsamt durchschnittlich 20 angemeldete ETCS-Punkte pro Semester. Falls Sie schon wissen, dass Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, schildern Sie bitte schriftlich per E-Mail Ihre Studiensituation, insbesondere ob und wie Sie Ihren Studienplan erfüllen, und senden es ans PA und an beratung-politik-baspam prevention@ifp.uni-tuebingen.de.

Können Sie mir bescheinigen, dass ich derzeit studiere oder bald meinen Abschluss mache?

  • Nein. Als Bescheinigung, dass Studierender derzeit an Der Universität Tübingen studiert, gilt die Immatrikulationsbescheinigung. Sie kann von Studierenden im alma-Portal selbst heruntergeladen werden. Bei Problemen wenden Sie sich an das Studierendensekretariat.
  • Eine Bescheinigung über den baldigen Abschluss kann das Prüfungsamt ausstellen, jedoch erst dann, wenn ersichtlich ist, dass der Abschluss demnächst erfolgen kann. Alle Leistungen im Haupt- und Nebenfach müssen erbracht oder angemeldet sein. Die Bachelorarbeit muss auf jeden Fall in Alma angemeldet sein.

Können Sie einen Fehler in meinem Transcript of Records korrigieren?

Welches Modulhandbuch sollte ich verwenden?

  • Sie sollten das Modulhandbuch verwenden, das im akademischen Jahr Ihrer Studienaufnahme gültig war. Modulhandbücher für den Studiengang Politikwissenschaft finden Sie hier: Link zu den Modulhandbüchern.

Wie soll eine Hausarbeit aussehen?

  • Bitte beachten Sie die Anweisungen Ihres Dozenten*innen.
  • Ein Paar Tipps finden Sie hier: Link.
  • Jede Hausarbeit sollte am Ende des Dokuments die folgende Selbstständingkeitserklärung enthalten.

Darf ich in meiner Hausarbeit generative Künstliche Intelligenz, wie z.B. chatGPT, benutzen?

  • Fragen Sie bitte Ihre Dozenten*in.
  • Falls die Nutzung von KI im Kurs erlaubt ist, detaillieren Sie Ihr Vorgehen in der Selbstständingkeitserklärung.
  • Weitere Informationen zur Benutzung von KI an der Uni Tübingen finden Sie hier: Link.