Sonstiges
Verfallen Studienleistungen nach einer bestimmten Zeit?
- Nein, Studienleistungen verfallen während Ihres Studiums nicht.
Ich brauche dringend eine Bescheinigung für BAföG. Können Sie mir helfen?
- Nein. Für Fragen zur Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG wenden Sie sich bitte an pa-politikspam prevention@wiso.uni-tuebingen.de.
- Das Prüfungsamt erstellt Bescheinigungen ausschließlich für das Fach Politikwissenschaft. Falls Sie noch ein anderes Fach studieren, wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienberatung oder Prüfungsamt.
- Um Ihre Studienleistungen zu bestätigen, benötigt das Prüfungsamt durchschnittlich 20 angemeldete ETCS-Punkte pro Semester. Falls Sie schon wissen, dass Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, schildern Sie bitte schriftlich per E-Mail Ihre Studiensituation, insbesondere ob und wie Sie Ihren Studienplan erfüllen, und senden es ans PA und an beratung-politik-baspam prevention@ifp.uni-tuebingen.de.
Können Sie mir bescheinigen, dass ich derzeit studiere oder bald meinen Abschluss mache?
- Nein. Als Bescheinigung, dass Studierender derzeit an Der Universität Tübingen studiert, gilt die Immatrikulationsbescheinigung. Sie kann von Studierenden im alma-Portal selbst heruntergeladen werden. Bei Problemen wenden Sie sich an das Studierendensekretariat.
- Eine Bescheinigung über den baldigen Abschluss kann das Prüfungsamt ausstellen, jedoch erst dann, wenn ersichtlich ist, dass der Abschluss demnächst erfolgen kann. Alle Leistungen im Haupt- und Nebenfach müssen erbracht oder angemeldet sein. Die Bachelorarbeit muss auf jeden Fall in Alma angemeldet sein.
Können Sie einen Fehler in meinem Transcript of Records korrigieren?
- Nein. Bitte wenden Sie sich an pa-politikspam prevention@wiso.uni-tuebingen.de.
Welches Modulhandbuch sollte ich verwenden?
- Sie sollten das Modulhandbuch verwenden, das im akademischen Jahr Ihrer Studienaufnahme gültig war. Modulhandbücher für den Studiengang Politikwissenschaft finden Sie hier: Link zu den Modulhandbüchern.
Wie soll eine Hausarbeit aussehen?
- Bitte beachten Sie die Anweisungen Ihres Dozenten*innen.
- Ein Paar Tipps finden Sie hier: Link.
- Jede Hausarbeit sollte am Ende des Dokuments die folgende Selbstständingkeitserklärung enthalten.
Darf ich in meiner Hausarbeit generative Künstliche Intelligenz, wie z.B. chatGPT, benutzen?
- Fragen Sie bitte Ihre Dozenten*in.
- Falls die Nutzung von KI im Kurs erlaubt ist, detaillieren Sie Ihr Vorgehen in der Selbstständingkeitserklärung.
- Weitere Informationen zur Benutzung von KI an der Uni Tübingen finden Sie hier: Link.