Institut für Politikwissenschaft

Sonstiges

Verfallen Studienleistungen nach einer bestimmten Zeit?

  • Nein, Studienleistungen verfallen während Ihres Studiums nicht.

Ich brauche dringend eine Bescheinigung für BAföG. Können Sie mir helfen?

  • Nein. Für Fragen zur Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG wenden Sie sich bitte an pa-politikspam prevention@wiso.uni-tuebingen.de.
  • Das Prüfungsamt erstellt Bescheinigungen ausschließlich für das Fach Politikwissenschaft. Falls Sie noch ein anderes Fach studieren, wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienberatung oder Prüfungsamt.
  • Um Ihre Studienleistungen zu bestätigen, benötigt das Prüfungsamt durchschnittlich 20 angemeldete ETCS-Punkte pro Semester. Falls Sie schon wissen, dass Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, schildern Sie bitte schriftlich per E-Mail Ihre Studiensituation, insbesondere ob und wie Sie Ihren Studienplan erfüllen, und senden es ans PA und an beratung-politik-baspam prevention@ifp.uni-tuebingen.de.

Können Sie mir bescheinigen, dass ich derzeit studiere oder bald meinen Abschluss mache?

  • Nein. Als Bescheinigung, dass Studierender derzeit an Der Universität Tübingen studiert, gilt die Immatrikulationsbescheinigung. Sie kann von Studierenden im alma-Portal selbst heruntergeladen werden. Bei Problemen wenden Sie sich an das Studierendensekretariat.
  • Eine Bescheinigung über den baldigen Abschluss kann das Prüfungsamt ausstellen, jedoch erst dann, wenn ersichtlich ist, dass der Abschluss demnächst erfolgen kann. Alle Leistungen im Haupt- und Nebenfach müssen erbracht oder angemeldet sein. Die Bachelorarbeit muss auf jeden Fall in Alma angemeldet sein.

Können Sie einen Fehler in meinem Transcript of Records korrigieren?

Welches Modulhandbuch sollte ich verwenden?

  • Sie sollten das Modulhandbuch verwenden, das im akademischen Jahr Ihrer Studienaufnahme gültig war. Modulhandbücher für den Studiengang Politikwissenschaft finden Sie hier: Link zu den Modulhandbüchern.

Wie soll eine Hausarbeit aussehen?

  • Bitte beachten Sie die Anweisungen Ihres Dozenten*innen.
  • Ein Paar Tipps finden Sie hier: Link.
  • Jede Hausarbeit sollte am Ende des Dokuments die folgende Selbstständingkeitserklärung enthalten.

Darf ich in meiner Hausarbeit generative Künstliche Intelligenz, wie z.B. chatGPT, benutzen?

  • Fragen Sie bitte Ihre Dozenten*in.
  • Falls die Nutzung von KI im Kurs erlaubt ist, detaillieren Sie Ihr Vorgehen in der Selbstständingkeitserklärung.
  • Weitere Informationen zur Benutzung von KI an der Uni Tübingen finden Sie hier: Link.