Allgemeine Informationen zum Lehramtsstudiengang
a. Prüfungsamt
Prüfungsamt für das Staatsexamen im Fach Politikwissenschaft ist das
Landeslehrerprüfungsamt (LLPA)Außenstelle beim Oberschulamt TübingenKeplerstraße 2 (Eingang Schlachthausstraße) Postanschrift: Postfach 2160 72011 Tübingen Telefon: 07071/200-2115 Telefax: 07071/200-2004
Sprechstunden: Di 9.30-11 Uhr
Die Prüfungsordnung im Internet:
http://www.leu.bw.schule.de/berat/berufsziel/2000/LA-Gy.htm
b. Vor der Prüfung/während des Studiums
Schulpraxissemester
- Für Studierende, die ihr Studium nach dem 30.09.2000 (also zum Wintersemester 2000/2001) aufgenommen haben, ist das 13-wöchige Schulpraxissemester notwendig.
- Es wird empfohlen, das Praxissemester nach Abschluss des dritten oder vierten Semesters zu absolvieren. Es wird in Block- und modularisierter Form angeboten und dauert insgesamt 13 Wochen. Der Zeitraum für die Blockform ist von Schuljahresbeginn im September bis zu den Weihnachtsferien; bei der Wahl der Modulform (aus studientechnischen Gründen) ist das Modul 1 (6 Wochen) von Schuljahresbeginn im September bis Semesterbeginn Mitte Oktober und Modul 2 (7 Wochen) zwischen Winter- und Sommersemester zu absolvieren.
- Anmeldungen sind nur möglich in der Zeit vom 15.02. bis 15.05. des jeweiligen Jahres. Die Anmeldung erfolgt in diesem Zeitraum Online über die Oberschulämter (Infos dazu <www.semgym.uni-tuebingen.de>). Das Praxissemester muss an einer Schule in Baden-Württemberg absolviert werden.
- Nähere Informationen gibt ein Merkblatt, das im IfP aushängt, sowie die folgende Internethomepage <www.semgym.uni-tuebingen.de>).
c. Zulassungsarbeit
In einem der Hauptfächer muß eine wissenschaftliche Arbeit von mindestens 50 Seiten Umfang innerhalb von vier Monaten angefertigt werden. Der Bewerber/die Bewerberin erhält sein/ihr Thema durch einen von ihm/ihr gewählten prüfungsberechtigten Universitätslehrer (siehe Anschlag im IfP). Thema und Tag der Vergabe müssen per Formblatt (erhältlich s.o.; muß vom die Arbeit betreuenden Professor unterschrieben werden) unverzüglich der Außenstelle des Prüfungsamtes mitgeteilt werden. Die Anmeldung ist nach der Zwischenprüfung, frühestens ab dem 5. Semester möglich.
Der Studierende übergibt ein Exemplar der fertiggestellten Arbeit spätestens vier Monate nach Vergabe des Themas dem Universitätslehrer, der das Thema gestellt hat, und ein weiteres Exemplar unmittelbar der Außenstelle. Der Arbeit ist eine schriftliche Versicherung beizufügen, dass die Arbeit vom Verfasser/von der Verfasserin selbständig und nur mit den angegebenen Hilfsmitteln angefertigt wurde und dass alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinne nach anderen Werken entnommen sind, durch Angabe der Quellen als Entlehnungen kenntlich gemacht worden sind.
Mit der Abgabe der Zulassungsarbeit entsteht keine Verpflichtung, sich bereits zum nächsten Prüfungstermin zur Prüfung anzumelden.
d. Meldung zur Prüfung
Die Prüfung wird zweimal jährlich (Februar/Mai; Juli/Oktober) abgenommen. Die Meldung zur Prüfung ist spätestens zum festgesetzten Termin (siehe Aushang im IfP oder im Prüfungsamt) schriftlich unter Beilage div. Unterlagen (ggf. in amtlich beglaubigter Kopie; unter anderem: handgeschriebener Lebenslauf, Personalbogen mit Lichtbild, Reifezeugnis, Sprachnachweise, Studienbuch, Zwischenprüfungszeugnis, Seminarscheine [vgl. "Spezifisches"], eine Liste der vorzulegenden Unterlagen ist an unten genannter Stelle erhältlich) an die Außenstelle des Prüfungsamtes beim Oberschulamt Tübingen zu richten. Dabei sind die Hauptfächer, ggf. das Fach der Erweiterungsprüfung, die gewünschten Prüfer und Prüfungsschwerpunkte anzugeben.
Die entsprechenden Formulare bekommt man beim Landeslehrerprüfungsamt, Außenstelle Tübingen (Keplerstr. 2, Seiteneingang, rechts um das Gebäude herum, klingeln, Formulare in den weißen Kästen im ersten Stock oder aber nachfragen).
- ACHTUNG: Die erste Prüfung in einem der Fächer muss spätestens im 10. Semester erfolgen, da ansonsten beide Fächer zum selben Termin geprüft werden. (Ausnahmen s.u.)
Um sich zur Prüfung anmelden zu können, muss folgendes geleistet worden sein:
- Erwerb der Zwischenprüfung
- Nachweis über das Praxissemester
- Erwerb je eines Hauptseminarscheines aus folgenden Bereichen:
- Politische Systeme (BRD oder ausländisches politisches System oder Sachproblem im internationalen Vergleich)
- Internationale Beziehungen
- Politische Theorie
- Politische Wirtschaftslehre
- Erwerb eines Leistungsnachweises in Fachdidaktik
- Nachweis über den Besuch je einer Lehrveranstaltung (Nachweis über Belegbogen) in den Fächern Soziologie, Öffentliches Recht sowie Neuere Geschichte/Zeitgeschichte
Bis spätestens zum Beginn der Prüfung des 2. Faches, muss nachgewiesen werden:
- Erwerb von vier Nachweisen in Pädagogischen Studien (6% der Gesamtnote)
- eine Lehrveranstaltung (Vorlesung oder Seminar) zur Einführung in die Pädagogik/ Schulpädagogik (faktisch: Sitzschein)
- eine Lehrveranstaltung (Vorlesung oder Seminar) zur Einführung in die Pädagogische Psychologie (faktisch: Sitzschein)
- je ein Leistungsnachweis aus zwei Seminaren zur Vertiefung ausgewählter Problembereiche
- Erwerb von zwei Leistungsnachweisen zum Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudium (EPG) (4% der Gesamtnote), wobei eine interdisziplinär ausgerichtete Lehrveranstaltung und eine Lehrveranstaltung zu fach- und berufsethischen Fragen erfolgreich zu besuchen ist
- Die Zulassungsarbeit muss bis zur mündlichen Prüfung des jeweiligen Faches abgegeben sein. D.h.: wird die Zulassungsarbeit im zweiten Prüfungsfach geschrieben, so kann sie nach Ablegen der Prüfungen im ersten Fach und der schriftlichen Prüfung im zweiten Fach abgegeben werden.
- Die Regelstudienzeit von 10 Semestern (mit erster Prüfung im 10. Semester) kann um maximal 4 Semester verlängert werden, wenn u.a. entweder Auslandssemester oder der Erwerb von Kenntnissen alter Sprachen oder eine Tätigkeit in Selbstverwaltungsgremien der Universität nachgewiesen werden.
- Die schriftliche und die mündliche Prüfung müssen nicht mehr zum selben Prüfungstermin geprüft werden.
- Eine der beiden Hauptfach-Prüfungen kann bei Nicht-bestehen als Freiversuch (= nicht unternommen) gewertet werden, wenn an der schriftlichen Prüfung im ersten Hauptfach spätestens im 9. Semester teilgenommen und die Prüfung im zweiten Hauptfach spätestens im 10. Semester begonnen wird. Ein solcher Freiversuch kann nur in einem Fach wahrgenommen werden.
- Für den Fall, dass an der schriftlichen Prüfung im ersten Hauptfach spätestens im 9. Semester teilgenommen und die Prüfung im zweiten Hauptfach spätestens im 10. Semester begonnen wurde und die Prüfungen in beiden Fächern bestanden wurden, besteht außerdem die Möglichkeit, in einem Fach eine Verbesserungsprüfung nach dem Ende der letzten mündlichen Prüfung vorzunehmen, falls man mit den eigenen Leistungen nicht zufrieden ist. Das bessere Ergebnis wird dann als Endnote des Faches gewertet.
5. Schriftliche Prüfung
Die Aufgaben für die Klausurarbeiten werden vom Prüfungsamt auf Vorschlag der bestellten Prüfer gestellt. Die Koordination und Weiterleitung der Prüfungsaufgaben an das Prüfungsamt liegt bei Prof. Dr. Gerd Meyer. In der schriftlichen Prüfung werden 3 Themen gestellt, je eines aus dem Gebiet "Politische Systeme", "Internationale Politik" und "Politische Theorie".
Die neue Prüfungsordnung für das Staatsexamen vom 13.1.2001 legt in Anlage A Punkt 3.1. für die Klausur (4 Stunden) fest:
"Die Rahmenthemen müssen für alle Bewerber dieselben sein. Im Einvernehmen mit dem Prüfungsamt teilen die Prüfer die Rahmenthemen den Bewerbern etwa 6 Monate vor der schriftlichen Prüfung in einer gemeinsamen Bekanntmachung mit. Aus jedem Rahmenthema wird in der Regel je 1 Aufgabe für alle Bewerber zur Wahl gestellt. 1 Aufgabe ist zu bearbeiten."
Erstmals ab dem Prüfungstermin Sommer/Herbst 2004 gilt am IfP folgende Regelung für alle Bewerber/innen, die sich nach der alten oder der neuen Prüfungsordnung prüfen lassen wollen:
Die Prüfer legen die Rahmenthemen in einer gemeinsamen Sitzung fest, ü-bermitteln sie zur Herstellung des Einvernehmens dem Landeslehrerprüfungsamt und geben sie nach dessen Zustimmung per Aushang bekannt. Für jedes Rahmen-thema wird ein "zuständiger" Prüfer benannt.
- Es wird jeweils mindestens ein Rahmenthema aus den Bereichen Vergleichende Systemanalyse, Politische Theorie/Ideengeschichte und Internationale Beziehungen gestellt.
- Die Rahmenthemen beziehen sich i.d.R. auf Lehrveranstaltungen der Prüfer in den beiden unmittelbar dem Klausurtermin vorausgehenden Jahren.
- Die Rahmenthemen werden für den Prüfungstermin Sommer/Herbst gegen Ende Januar, für den Prüfungstermin Winter/Frühjahr im Juli bekannt gegeben.
- Ein Rahmenthema kann erneut erst nach Ablauf von zwei Jahren (am 5. folgenden Prüfungstermin) gestellt werden.
- Für Rückfragen zum Verfahren steht ein Koordinator im Fach zur Verfügung (derzeit: Prof. Dr. Gerd Meyer).
Empfehlungen an die Kandidat/innen:
- Wenn Kandidat/innen daran interessiert sind, das Thema für die Klausur aus dem Gegenstandsbereich einer von ihnen besuchten Lehrveranstaltung eines Prüfers zu wählen, so wird ihnen empfohlen, dieses Interesse möglichst frühzeitig gegenüber dem Prüfer zu bekunden.
- Nach Bekanntgabe der Rahmenthemen und der jeweils für ein Thema zuständigen Prüfer, wird den Kandidat/innen empfohlen, sich zur weiteren Beratung möglichst bald gemeinsam an den zuständigen Prüfer zu wenden.
6. Mündliche Prüfung
Jede(r) Studierende wird i.d.R. einzeln geprüft; Gruppenprüfungen sind möglich. Die Prüfung dauert pro Prüfling im Hauptfach etwa 60, im Beifach etwa 45 Minuten. Die mündliche Prüfung muß sowohl im Hauptfach als auch im Beifach über die vom Bewerber ggf. angegebenen Schwerpunkte (vgl. unten) hinausgehen.
Die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien wurde bestanden, wenn die Bewerberin/der Bewerber in der wissenschaftlichen Arbeit und in der Prüfung in jedem seiner beiden Hauptfächer sowie in den Pädagogischen Studien und dem Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudium im Durchschnitt mindestens "ausreichende" Leistungen erzielt hat. In den Teilprüfungen muß mindestens die Note "mangelhaft" erreicht werden.
Zur Berechnung der Endnote des Faches: Die Note der schriftlichen Klausur zählt einfach, die Note für die mündliche Prüfungsleistung zweifach.
Zur Berechnung der Gesamtnote: Die Noten der beiden Fächer zählen je 40 Prozent. Die restlichen 20 Prozent setzen sich zusammen aus der Bewertung der Zulassungsarbeit (10 Prozent), der Note der Pädagogischen Studien (6 Prozent) und der Note des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums (4 Prozent).
7. Noch zu beachten
Wer sich für den Vorbereitunsgdienst melden will, muss ein 4wöchiges "Betriebs- oder Sozialpraktikum" nachweisen. Nähere Informationen.