Juristische Fakultät

SPB 1c) Wettbewerbs­recht und gewerblicher Rechtsschutz

Es geht hierbei um die europäischen und deutschen Vorschriften, die den Wettbewerb von Unternehmen regeln. Dazu gehört zunächst das Kartellrecht, das sich mit Beschränkungen des Wettbewerbs, dem Missbrauch von Marktmacht und mit Unternehmensfusionen befasst. Daneben wird das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb behandelt, das sich beispielsweise mit der irreführenden Werbung beschäftigt. Aber auch Fragen des geistigen Eigentums, insbesondere des Urheber-, Marken- und Patentrechts werden behandelt. Eine Besonderheit des Schwerpunkts liegt darin, dass im Rahmen der Anwendung des Wettbewerbsrechts immer auch die Funktionsweise von Märkten und die Grundsätze unternehmerischen Verhaltens im Wettbewerb berücksichtigt werden müssen. Der Rechtsstoff weist also eine große Schnittmenge mit den Wirtschaftswissenschaften, insbesondere der Volkswirtschaftslehre, auf.

Informationen zu SPB 1c

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