Dr. iur. Susanne Grimm
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, Leiterin Technologie, IP & Medien, Associate Partner
Kontakt
Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft
Friedrichstraße 6
70174 Stuttgart
susanne.grimm @roedl.com
Sprechstunde: Nach den Vorlesungen und nach Vereinbarung
Zur Person
seit 2018
Lehrbeauftragte
für Urheberrecht an der Juristischen Fakultät
seit 2017
Lehrbeauftragte
für Wettbewerbs- und Designrecht an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt
seit 2022
Rechtsanwältin
bei Rödl & Partner, Stuttgart mit Tätigkeitsschwerpunkten im gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und IT-Recht und Datenschutzrecht
2017-2022
Rechtsanwältin
bei Löffler-Wenzel-Sedelmeier PartG mbB, Stuttgart mit Tätigkeitsschwerpunkten im gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Datenschutzrecht
seit 2013
Fachanwältin
für gewerblichen Rechtsschutz
seit 2009
als Rechtsanwältin zugelassen
2008
Promotion zum Dr. iur.
Referendariat
in Wiesbaden
Studium der Rechtswissenschaft und des Europäischen Rechts
in Würzburg
Tätigkeitsschwerpunkte
Beratung im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht mit dem Fokus auf
- die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Marken, Designs, Urheber- und Wettbewerbsrechten im Inland sowie Koordination und Betreuung von entsprechenden Vorgehensweisen und Verfahren im Ausland
- die Ausarbeitung und Umsetzung von Anmeldestrategien gewerblicher Schutzrechte sowie Betreuung der Schutzrechteportfolios nationaler und internationaler Mandanten vor den entsprechenden Ämtern und Gerichten
- die Erstellung und Prüfung insbesondere von Verträgen betreffend gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Beratung im Datenschutzrecht mit dem Fokus auf
- die datenschutzrechtliche Gestaltung von internen und externen Prozessen im Unternehmen
- die Erstellung und Prüfung von datenschutzrechtlich relevanten Dokumenten wie Datenschutzerklärungen oder Einwilligungserklärungen
- die Erstellung und Prüfung von Verträgen zur Auftragsverarbeitung
Veröffentlichungen
- Anmerkung zu EuG, Urteil vom 06.04.2017 - T-178/16: Verwechslungsgefahr zwischen Policolor und ProfiColor, GRUR-Prax 2018, 95
- Anmerkung zu OLG Hamm, Urteil vom 20.02.2017 - 3 U 138/15: Schmerzensgeld und Geldentschädigung wegen Intimfotos derselbe Streitgegenstand, GRUR-Prax 2017, 308
- Anmerkung zu EuG, Urteil vom 28.04.2016 - T-777/14: Verwechslungsgefahr zwischen Neofon und FON, GRUR-Prax 2016, 326
- Anmerkung zu OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 15.12.2015 - 6 W 95/15: Reflexhafte Auswirkung auf Mitbewerber ist hinzunehmen, GRUR-Prax 2016, 156
- Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2015 - I-20 U 213/14: Schutzgegenstand von Designs mit mehreren Darstellungen, GRUR-Prax 2015, 508
- Anmerkung zu BPatG, Beschluss vom 22.01.2015 - 30 W (pat) 703/13 : Benutzung von "Nachahmungen im heraldischen Sinne", GRUR-Prax 2015, 404
- Anmerkung zu OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2015 - 4 U 124/14: Verwechslungsgefahr bei 3D-Marke, GRUR-Prax 2015, 257
- Der psychische Kaufzwang im Lauterkeitsrecht - Notwendiger Verbraucherschutz oder unnötige Einschränkung der Werbung?, Nomos 2008 (zugl. Diss.)
Mitgliedschaften/Funktionen
- Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)