Institut für Erziehungswissenschaft

FAQ B.A. Erziehungswissenschaft: Bachelorarbeit, Staatliche Anerkennung, Wahlfach und Überfachliche Qualifikation

Allgemeine Fragen

Im Modulhandbuch ist der Studienverlauf sehr klar beschrieben. Kann ich davon abweichen?

Ja, das ist an einigen Stellen möglich bzw. durch ein Auslandssemester, aufgrund von Krankheit oder Familienaufgaben nötig. Beachten Sie aber folgende Hinweise:

  • Wenn Sie vom Standardablauf abweichen, führt dies zu einem erhöhten Organisationsaufwand. Der im Modulhandbuch beschriebene Studienverlauf kann studiert werden ohne dass sich Veranstaltungen überschneiden. Dies können wir bei abweichenden Studienverläufen nicht sicherstellen.

  • Die Verschiebung einer Lehrveranstaltung ist in sehr vielen Fällen eine Verschiebung um ein ganzes Jahr. Eine Verschiebung um ein Semester ist meist nicht möglich, weil sehr viele Lehrveranstaltungen nur im Sommer- oder Wintersemester angeboten werden oder auch, wie im Modulhandbuch geregelt bestimmte Zugangsvoraussetzungen haben.

  • Wir unterstützen Sie in der Studienfachberatung gerne bei den aus einem Abweichen vom Studienverlauf resultierenden Fragen.

Wann entscheide ich mich für den Studienschwerpunkt?

Sie entscheiden sich durch Ihre Veranstaltungsanmeldung zu Beginn des 2. Fachsemesters für Ihren Studienschwerpunkt.

Ist ein Wechsel des Studienschwerpunkt möglich?

Nein, nicht mehr nachdem im Schwerpunkt Leistungen verbucht sind.


Bachelorarbeit

Muss ich meine Bachelorarbeit im Studienschwerpunkt schreiben?

Nein. Sie müssen sich zwar zu Beginn des zweiten Fachsemesters zwischen dem Studium in einem der beiden Studienschwerpunkte „Erwachsenenbildung/Weiterbildung“ oder „Sozialpädagogik/Soziale Arbeit“ entscheiden. Aber die Prüfungsordnung legt nur fest, dass die Bachelorarbeit in der Erziehungswissenschaft verortet sein muss (§22 (1) PO AT). Bei den meisten Studierenden ergibt sich das Thema ihrer Bachelorarbeit logischerweise aus dem Studienschwerpunkt. Dies muss aber nicht so sein und es sind auch Bachelorarbeiten aus anderen Bereichen möglich.

Wenn ich den Studienschwerpunkt Sozialpädaogik/Soziale Arbeit studiert habe aber meine Bachelorarbeit nicht im Studienschwerpunkt schreibe, bekomme ich dann auch die staatliche Anerkennung?

Ja. Für die staatliche Anerkennung ist nicht das Thema bzw. die Fachrichtung der Bachelorarbeit ausschlaggebend, sondern der Studienschwerpunkt, s. § 27 (1), Satz 3 PO AT.

Wann muss ich meine Bachelorarbeit anmelden?

Bachelorarbeiten können zweimal pro Jahr angemeldet werden. Die Anmelde-Fristen sind der 1. April und der 15. Oktober.

Welche Studien- und Prüfungsleistungen muss ich erbracht haben, um mich zur Bachelorarbeit anmelden zu können?

Laut § 9 des Besonderen Teils der Prüfungsordnung für den B.A. Erziehungswissenschaft und Soziale Arbeit/Erwachsenenbildung müssen Sie an allen bis einschließlich für das vierte Studiensemester nach § 3 vorgesehenen Lehrveranstaltungen regelmäßig und erfolgreich teilgenommen haben, außerdem zur Prüfung in Modul 10 angemeldet sein.

Seit der Prüfungsordnung 2018 sind das alle Module von 1 bis 8.Ia/b, Modul 9 und Modul 12.

In anderen Worten: Module 8.IIa/b, der Abschluss von Modul 10, sowie Module 11 sowie 13 bis 15 können auch noch nach der Bachelorarbeit (fertig) studiert werden.

In der Prüfungsordnung steht etwas von einer mündlichen Abschlussprüfung, ich find dazu aber im Modulhandbuch keine Information. Was hat es damit auf sich?

Unsere Prüfungsordnung lässt uns in § 20 des Allgemeinen Teils die Option einer mündlichen Abschlussprüfung. Diese ist allerdings zur Zeit nicht vorgesehen. Es gilt, was im Modulhandbuch zu Modul 11 beschrieben ist und das heißt ganz klar: Es gibt zur Zeit keine mündliche Abschlussprüfung.

Wie lange habe ich Zeit, meine Bachelorarbeit zu schreiben?

Sie haben neun Wochen Zeit, um Ihre Bachelorarbeit zu schreiben. (§ 22 (2) PO AT)

Kann ich das Abschlusskolloquium zur Vorbereitung der Bachelorarbeit besuchen und die Arbeit erst später schreiben?

Nein, das ist nicht möglich. Modul 11 besteht aus Bachelorarbeit und Abschlusskolloquium, die zwingend parallel geschrieben und besucht werden müssen. Die Abschlusskolloquien sind darauf abgestimmt, den Entstehungsprozess der Bachelorarbeit zu begleiten.

Wie finde ich eine*n Betreuer*in für meine Bachelorarbeit?

Ihre Arbeit wird von der Dozentin bzw. dem Dozenten betreut, die/der Ihr Abschlusskolloquium leitet. Dozent:innen aus allen Abteilungen können Bachelorarbeiten unabhängig davon betreuen, in welchem Studienschwerpunkt Ihre Arbeit angesiedelt ist. So werden beispielsweise sozialpädagogische Themen auch von Dozent:innen der Erwachsenenbildung betreut. Eine Ausnahme von dieser Regel ist dann begründet, wenn Ihre Bacheloarbeit in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Forschungsprojekt geschrieben werden soll.

Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit nicht im Sommersemester direkt im Anschluss an das M10-Seminar schreiben, nehmen Sie am Abschlusskolloquium im Wintersemester teil und schreiben bei dem:r entsprechenden Dozent*in.

Sollten Sie beispielsweise aufgrund von Familienaufgaben oder Krankheit nach dem Besuch des M10-Seminars länger als ein Semester aussetzen müssen, finden wir eine individuelle Lösung.

Nach welchen Kriterien werden die Bachelorkolloquien zugeteilt?

In den M10-Seminaren werden im Februar Ihre Themen und favorisierten Zuordnungen zu den Lehrenden abgefragt, die im folgenden Sommersemester ein Abschlusskolloquium anbieten werden. Sollten nach dieser Abfrage die Studierendenzahlen in den Kolloquien insgesamt zu ungleich sein, werden Sie von den Lehrenden wo immer möglich nach thematischen Kriterien den Kolloquien zugeordnet.

Ich kann mich auf Alma nicht zum Bachelorkolloquium in Modul 11 anmelden. An was liegt das?

Das Bachelorkolloquium wird immer bei dem*r Dozent*in besucht, bei dem*r Sie Ihre Bachelorarbeit schreiben. Sie werden direkt von Dozent*innen angemeldet, eine eigenständige Anmeldung über Alma würde in diesem Fall nur Verwirrung stiften.

Warum betreuen nicht alle Lehrenden des IfE Abschlussarbeiten?

Die Betreuung von Abschlussarbeiten ist Aufgabe von Professor*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen auf Dauerstellen. Mitarbeiter*innen auf befristeten Qualifzierungsstellen haben nur in sehr seltenen Ausnahmen die für die Betreuung von Bachelorarbeiten notwendige Prüfungsberechtigung. Dies dient dem Schutz der Mitarbeiter*innen, die ihre eigene Promotion bzw. Habilitation schnell genug fertig stellen müssen. Das hat also weder mit Ihnen oder Ihrem Bacheloarbeits-Thema zu tun noch liegt es in der Entscheidungskompetenz der Mitarbeiter*innen für Sie eine Ausnahme zu machen.

Muss ich auch im Bachelor-Nebenfach eine Abschlussarbeit schreiben?

Nein. Im Nebenfach besteht die Bachelor-Prüfung gemäß § 13 (1) der Prüfungsordnung aus den studienbegleitenden Prüfungsleistungen laut Modulhandbuch. Eine Prüfung oder Abschlussarbeit wie im Monobachelor und in Hauptfächern ist nicht vorgesehen.


Staatliche Anerkennung

Ich habe in einer früheren Prüfungsordnung einen Bachelor in Erziehungswissenschaft gemacht. Kann ich die staatliche Anerkennung nachträglich bekommen?

Nein, das ist nicht möglich.

Im Master Forschung und Entwicklung in der Sozialen Arbeit kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit bestehen, die staatliche Anerkennung auch nachträglich zu erwerben. Dazu wird alternativ zum regelhaft studierten Wahlmodulprogramm ein gesondertes inhaltlich spezifiziertes Wahlmodul studiert. Ggf. müssen Praxiszeiten extracurricular abgeleistet werden. Ob die Voraussetzungen für das Nachholen der staatlichen Anerkennung vorliegen, wird nach Studienbeginn in einer Beratung individuell geklärt.

Ich habe gehört, dass mit dem Bachelor-Abschluss im Studienschwerpunkt Erwachsenenbildung/Weiterbildung anders als im Studienschwerpunkt Sozialpädagogik keine staatliche Anerkennung verliehen wird. Ist das richtig?

Ja, das ist richtig. Grund: Es gibt im Feld der Erwachsenenbildung/Weiterbildung keine staatliche Anerkennung. Das heißt, die Absolvent*innen der Erwachsenenbildung/Weiterbildung haben einen absolut gleichwertigen Abschluss.

Am Institut kursiert leider das Gerücht, ein Studienabschluss ohne staatliche Anerkennung sei weniger wert als ein Abschluss mit. In aller Deutlichkeit: Dies ist blanker Unsinn. Vielmehr verhält es sich so: Im Feld der Sozialen Arbeit hat sich in der Praxis in den letzten Jahren in manchen Bundesländern die staatliche Anerkennung in weiten Teilen dieses Feldes als Zugangsvoraussetzung zum Arbeitsmarkt entwickelt. Wir haben am Institut mit der Überarbeitung der Prüfungsordnung 2018 nachgesteuert, damit die Absolvent:innen unseres Studienschwerpunkts Sozialpädagogik genauso wie die Absolvent*innen unseres Studienschwerpunkts Erwachsenenbildung weiterhin bundesweit berufliche Chancen haben. Seit dieser Überarbeitung wird im Schwerpunkt Sozialpädagogik zusammen mit dem Bachelor-Zeugnis die staatliche Anerkennung verliehen. Das benannte Gerücht ist also eine haltlose Verdrehung.

Die Wahl Ihres Studienschwerpunktes zu Beginn des zweiten Fachsemesters sollten Sie also nicht von der staatlichen Anerkennung abhängig machen.


Wahlfach und Überfachliche Qualifikation

Wie melde ich mich zu meinem gewünschten Wahlfach an?

Sie melden sich im Semester, in dem Sie mit Ihrem Wahlfach beginnen wollen zu den gewünschten Wahlfach-Veranstaltungen an. Die meisten Studiereden beginnen im 5. Fachsemester mit dem Wahlfach-Studium. In dem Moment, in dem Sie sich im Wahlfach zu einer Prüfungsleistung anmelden, sind Sie für das Wahlfach insgesamt angemeldet.

Wie melde ich mich zu einer Wahlfach-Veranstaltung an?

In den erziehungswissenschaftlichen Wahlfächern (Module 14.1–14.3.) und einigen anderen können Sie sich wie gewohnt auf Alma anmelden.

Ich kann mich in meinem Wahlfach nicht auf Alma anmelden. Was muss ich tun?

Wenn die Anmeldung nicht direkt auf Alma möglich ist, suchen Sie sich die im Modulhandbuch beschriebenen Veranstaltungen über die Veranstaltungssuche und melden sich gemäß der in den jeweiligen Fächern üblichen Gepflogenheiten zu den Veranstaltungen an. Falls die Anmeldemodalitäten zu den Veranstaltungen auf Alma nicht ersichtlich sind, frage Sie Kommiliton*innen. Im Zweifelsfall schreiben Sie eine E-Mail an die jeweiligen Dozent*innen.

Wie melde ich mich zum Wahlfach 14.8 Psychiatrie an?

Alle Informationen zur Anmeldung können Sie diesem Dokument entnehmen.

Ich finde die gewünschte Wahlfachveranstaltung nicht. Was mus ich tun?

Über Kooperationsvereinbarungen mit den Wahlfächern ist sichergestellt, dass Sie an den genannten Veranstaltungen teilnehmen dürfen. Sollte im Einzelfall eine im Modulhandbuch unter dem jeweiligen Wahlfach genannte Veranstaltung nicht im Vorlesungsverzeichnis (bitte immer Winter-/Sommersemester beachten!) aufgeführt sein, melden Sie sich bitte umgehend bei der Studienfachberatung am IfE. Zur schnellen Fehlersuche und Klärung mit den Kolleg*innen in den Wahlfächern brauchen wir eine genaue Fehleranzeige: Welche im Modulhandbuch beschriebene Lehrveranstaltung finden Sie in welchem Semester nicht? Auf welchem Wege haben Sie danach gesucht?

Warum sind die Möglichkeiten auf Alma nicht bei allen Wahlfächern gleich?

Die Nutzung von Alma wird innerhalb der Uni Tübingen nicht einheitlich gehandhabt. Jedes Institut hat eigene eingespielte Routinen. Eine Vereinheitlichung auf Alma wäre aus Studierendensicht sicher wünschenswert und ist vermutlich eine Frage der Zeit, wird aber nicht schnell kommen.

Kann ich auch andere Fächer als Wahlfächer wählen, als die im Modulhandbuch beschriebenen?

Das ist im Modulhandbuch nicht vorgesehen, ist aber von der Prüfungsordnung nicht verboten.

Wo finde ich attraktive Angebote für die überfachlichen Qualifikationen (Modul 15)?

Sie finden in Alma im Lehrangebot des Studiengangs für M15 rubrizierte Lehrveranstaltungen. Darüber hinaus bieten das Transdisciplinary Course Program (TCP, ehemals Studium Professionale) sowie weitere Einrichtungen gezielt Angebote für die überfachlichen Qualifikationen an. Bitte beachten Sie, dass im Bereich der überfachlichen Qualifikationen alles, was Sie außerhalb ihres eigentlichen Studiengangs an der Uni Tübingen oder während eines Auslandssemesters (Link einfügen) studieren und mit ECTS-Punkten bescheinigt bekommen, im Rahmen von M15 anrechnen lassen können.

Hinweis: In vielen Studiengängen ist die Rede von „Schlüsselqualifikationen“. In Modul 15 sind darüber hinaus auch Inhalte anderer Fächer anrechenbar, die Sie für sich interessant finden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die entsprechenden Veranstaltungen besuchen können, was in zulassungsbeschränkten Studiengängen in vielen Fällen leider nicht möglich ist. Es ist Sache der einzelnen Studiengänge zu definieren, welche Veranstaltungen für Studierende anderer Fächer geöffnet sind.

Angebot des Transdisciplinary Course Program (TCP)

Schlüsselqualifikationsangebote weiterer Einrichtungen