Die Zusatzqualifikation ist zulassungsbeschränkt. Teilnahmeberechtigt sind Studierende aller o.g. Studiengänge.
Die Zusatzqualifikation wird mit erfolgreichem Abschluss aller drei Module erworben und bescheinigt.
Anmeldeverfahren (Bewerbung)
Die Bewerbung auf einen Platz in der Zusatzqualifikation (Module 1-3, Wintersemester und Sommersemester) erfolgt per Email an die folgende Emailadresse: qualifikation.sexualisierte-gewaltspam prevention@ife.uni-tuebingen.de
Die Bewerbungsfrist wird jeweils in der Infoveranstaltung und auf dieser Homepage bekannt gegeben.
Auf alma brauchen Sie sich (zu dem Modulen 1 und 2 im Wintersemester) nicht selbständig anzumelden, das erledigen wir für alle diejenigen, die einen Platz in der Zusatzqualifikation erhalten haben.
Ihre Bewerbung per Email umfasst
a) die folgenden Informationen:
- Name
- Matrikelnummer
- Studiengang (HF/NF)
- Fachsemester
- sollten Sie Modul 1 oder 2 bereits in einem vorangegangenen Semester einzeln studiert haben, teilen Sie uns dies bitte mit. Vergessen Sie nicht, auch den entsprechenden Leistungsnachweis mit der Email an uns zu senden
b) Ein Motivationsschreiben im PDF-Format im Anhang Ihrer Email, im Umfang von maximal einer Seite. Beschreiben Sie bitte ihr Interesse an der Zusatzqualifikation und bennen Sie zudem Ihre bisherigen Praxiserfahrung (sofern vorhanden).
WICHTIG: Nach Ablauf der Bewerbungsfrist bekommen Sie Nachricht von uns, ob Sie einen Platz erhalten haben.
Besonderheiten der Module:
Modul 1
Zum einführenden, praxisorientierten Blockseminar werden ausschließlich Studierende zugelassen, welche die Zusatzqualifikation (Modul 1-3) erwerben möchten und einen Platz erhalten haben.
Modul 2
Die digitale Vorlesungsreihe ist fester Bestandteil der Zusatzqualifikation. Zugelassen werden dieselben Personen, die auch zu Modul 1 zugelassen werden.
Die digitale Vorlesungsreihe kann aber auch unabhängig von der Zusatzqualifikation über das TCP oder die Wahlmodule der jeweiligen Studiengänge studiert werden und ist dort, abgesehen vom Platzkontingent (maximal 120 TN), nicht zulassungsbeschränkt.
Modul 3
Die Praxisphase mit der Forschungswerkstatt kann nur studiert werden, wenn zuvor Modul 1 und 2 erfolgreich absolviert wurden. Die Zulassung erfolgt nach Prüfung dieses Kriteriums automatisch.
Wissenswertes zu Modul 3 finden Sie im entsprechenden Reiter ("Praxisphase").