Nachwuchswissenschaftlerinnen sollen durch die Teilnahme an Tagungen und Konferenzen motiviert werden, Netzwerke zu knüpfen und ihre wissenschaftliche Karriere zu verfolgen. Anteilig gefördert werden können entsprechende Teilnahme-/ Nutzungs-/ Eintrittsgebühren, Reise- und Übernachtungskosten (keine Kosten für Verpflegung) für den Besuch von fachlichen Konferenzen und Tagungen, bei denen ein eigener Vortrag gehalten wird (keine Gastvorträge auf Einladung), für die Durchführung von Feldforschungen, für längere Aufenthalte in Fachbibliotheken, für Archivbesuche und für die aktive Teilnahme an kostenpflichtigen Angeboten der Graduiertenakademie. Bei der Antragstellung sollte der Bezug zum Dissertations- bzw. Habilitationsprojekt deutlich gemacht werden.
Fallen durch die Reise Betreuungskosten für ein minderjähriges Kind an, kann im Einzelfall eine höhere Erstattung erfolgen (Einzelfallentscheidung der Kommission, ggf. dem Antrag bitte einen Nachweis für die Mitreise des Kindes und eine Geburtsurkunde beilegen; Achtung: Aus formalen Gründen können nur Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden, keine Reisekosten für ein Kind oder eine Betreuungsperson!).
Reisen mit dem Privat-KFZ können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden.
Die Antragstellung ist jederzeit möglich und erfolgt per Email an gleichstellungspam prevention@philosophie.uni-tuebingen.de. Die Kommission tagt in der Regel Mitte Juli, Ende Oktober und Mitte Januar. Um jeweils berücksichtigt zu werden, müssen Anträge bis zum 01. Juli oder zum 20. Oktober oder 10. Januar eingegangen sein.
Antragsformular
Kostenzuschüsse für die Teilnahme an Weiterbildungsseminaren
Gefördert wird die Teilnahme an überfachlichen Weiterbildungsseminaren für Nachwuchswissenschaftlerinnen oder deren Organisation zu Themen der Karriereentwicklung in der Wissenschaft (z.B. zur Drittmitteleinwerbung, zur Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft, zu Hochschuldidaktik, zu Verhandlungsstrategien, zu interkultureller Kompetenz etc.). Anträge können jederzeit von Nachwuchswissenschaftlerinnen gestellt werden, die ein solches Weiterbildungsseminar organisieren oder daran teilnehmen möchten. Die Finanzierung kann von der Gleichstellungskommission bezuschusst werden.
Antragsformular