Uni-Tübingen

Unterstützung bei der Finanzierung von Kinderbetreuungskosten

Die Universität Tübingen bietet als familienfreundliche Hochschule Beschäftigten und Stipendiat*innen eine Unterstützung bei der Finanzierung von Kinderbetreuungskosten, die ihnen im Zusammenhang mit einer wissenschaftlichen bzw. dienstlichen Tätigkeit entstehen. Zu diesem Zweck hat das Rektorat der Universität eine "Richtlinie zur Finanzierung von Kinderbetreuungskosten" verabschiedet und das Familienbüro mit deren Umsetzung beauftragt.

Gefördert werden können Kinderbetreuungskosten beispielsweise für Randzeit- und Notfallbetreuung oder Kosten, die im Zusammenhang mit einer Tagung, Forschungs- oder Dienstreise entstehen.

Ziel der Förderung

Das Ziel der Förderung ist der Abbau von bestehenden Nachteilen für mit Kinderbetreuungsaufgaben belastete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Beschäftigte im wissenschaftsunterstützenden Dienst. Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung der wissenschaftlichen Qualifikation und der Karriereentwicklung. Die Förderung ist dabei auch eine Gleichstellungsmaßnahme zur Herstellung der Chancengleichheit von Frauen.

Finanzierung

Eine Finanzierung erfolgt primär über Drittmittel, wenn diese für die Antragstellenden zur Verfügung stehen (z.B. Exzellenzcluster, SFBs oder Graduiertenkollegs). Im Bedarfsfall ist aber auch eine Finanzierung aus Haushaltsmitteln (Gleichstellungsprogramme der Fakultäten oder zentraler Mittelpool des Familienbüros) möglich.

Förderkriterien

Da die Bezuschussung von Kinderbetreuungskosten komplexen einkommenssteuer- und haushaltsrechtlichen Bedingungen unterliegt, muss sie dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit folgen und gegebenenfalls versteuert werden. Eine Förderfähigkeit ist daher nicht in jedem Fall gegeben.

Die vollständigen Förderkriterien finden Sie in der Richtlinie. Im folgenden haben wir die Förderkriterien kurz zusammengefasst, um einen einen schnellen und hoffentlich leicht verständlichen Überblick zu ermöglichen:

Die beantragten Kosten müssen Ihnen aufgrund ihrer Tätigkeit an der Universität Tübingen entstehen und für Sie eine finanzielle Belastung darstellen.

Wichtiges Kriterium ist die Wirtschaftlichkeit. Eine Förderung kann also nur erfolgen, wenn Betreuung nicht mit geringeren oder ohne zusätzliche Kosten sichergestellt werden kann.

Bitte beachten Sie insbesondere, dass eine Kinderbetreuung - z.B. ein Babysitter - über ein sogenanntes "institutionalisiertes Angebot" (also eine Babysitterbörse o.ä.) gebucht oder aber die steuerrechtlich einwandfreie Meldung der Einnahmen durch die Betreuungsperson belegt werden muss. Die Abrechnung von privaten Babysittern ist also normalerweise nicht möglich.

Es bestehen in der Regel folgende Altersgrenzen:

  • Randzeit- und Notfallbetreuung: Kinder von Alleinerziehenden bzw. bei Abwesenheit des anderen Elternteils im Alter von bis zu 12 Jahren
  • Ersatzbetreuung: Kinder im Alter von bis zu einem Jahr,
  • Kosten im Zusammenhang mit einer kürzeren Dienstreise: 14 Jahre bei Alleinerziehenden, drei Jahre bei gestillten Kindern von Paaren  
  • Kosten im Zusammenhang mit einer längeren Forschungsreise: 14 Jahre  

Eine Förderung der normalen Regelbetreuung in einer Kita oder bei Tageseltern ist nicht möglich.

Eine Bezuschussung von Ferienbetreuung ist in der Regel nicht möglich.

Dienst- und Forschungsreisen, die mit einem Privataufenthalt verbunden werden, können nicht gefördert werden.

Verwandte können keine Betreuungskosten erhalten. 

Bei Dienst- und Forschungsreisen wird entweder die Mitreise einer Betreuungsperson oder die Betreuung vor Ort gefördert.

Die vollständigen Förderkriterien finden Sie wie oben erwähnt in der Richtlinie.

Antragstellung

Anträge können fortlaufend nach Bedarf gestellt werden; es gibt also keine Antragsfrist. Sie müssen jedoch mindestens sechs Wochen vor Beginn des Förderzeitraums bzw. der Veranstaltung oder der Dienst- oder Forschungsreise eingereicht werden (eine Ausnahme bilden Anträge auf Notfallbetreuung).

Die Antragstellung erfolgt - unabhängig von der Art der Finanzierung - beim Familienbüro über ein pdf-Formular:

Antragsformular

Bitte senden Sie das unterschriebene Fomular per Mail an das Familienbüro:

familienbuerospam prevention@uni-tuebingen.de

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Bewilligung der Zuschuss unter Umständen einkommenssteuerpflichtig ist. In diesem Fall wird der bewilligte Betrag zwar in voller Höhe ausbezahlt, die anfallenen Steuern werden jedoch vom Landesamt für Besoldung und Versorgung ans Finanzamt überwiesen und reduzieren somit Ihr Netto-Einkommen.

 

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Irene Gust
Familienbüro der Universität Tübingen
07071 / 29 - 74958
richtliniekibekospam prevention@gleichstellung.uni-tuebingen.de