Bewerbung für das Referendariat (Vorbereitungsdienst)
Wichtige Hinweise für Sportstudierende
Wichtige Hinweise für Studierende der Wirtschaftswissenschaft, Geographie, Politikwissenschaft, Informatik
Allgemeine Landesinformationen zum Vorbereitungsdienst (verschiedene Schularten, Bewerbung/Zulassung, Auswahlverfahren/Seminarzuordnung)
regulärer Start in den Vorbereitungsdienst - zeitlicher Ablauf
15.03. - 15.06. vor Referendariatsbeginn
Die Bewerbung für das Referendariat wird über ein Onlineverfahren durchgeführt.
Im Informationsblatt des Regierungspräsidiums Tübingen finden sich alle Informationen zu den Fristen und benötigten Unterlagen.
15.06. vor Referendariatsbeginn
dringend empfohlen: späteste Anmeldung der Masterarbeit
In der Prüfungsordnung festgelegte Bearbeitungszeit für die Masterarbeit: 16 Wochen
Achtung:
Die Anmeldung der Masterarbeit ist laut Prüfungsordnung erst NACH bestandenem Schulpraxissemester möglich!
15.10. vor Referendariatsbeginn
späteste Abgabe Masterarbeit
In der Prüfungsordnung festgelegte Korrekturzeit für die Masterarbeit:
6 Wochen.
Zeugnisausstellung im Prüfungsamt: 3 Wochen.
Achtung:
Werden Masterarbeiten später abgegeben, führt das aufgrund der Korrekturzeit und der Zeit für die Ausstellung des Masterzeugnisses ggf. zum Start des Referendariats im Gasthörer:innenstatus. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine schnellere Korrektur oder Ausstellung der Zeugnisdokumente.
15.12. vor Referendariatsbeginn
späteste Vorlage des Masterzeugnisses beim Regierungspräsidium
Sind alle Noten aus dem Masterstudium bereits vorhanden / alle Leistungen verbucht, aber das Masterzeugnis liegt nicht rechtzeitig bis zum 15.12. vor, kann alternativ bis 15.12. eine "Bestehensbescheinigung" beim Regierungspräsidium anstelle des Masterzeugnisses eingereicht werden. In dem Fall ist im Januar ein regulärer Start in den Vorbereitungsdienst möglich. Die Bestehensbescheinigung kann auf rechtzeitige Anfrage vom Zentralen Prüfungsamt ausgestellt werden (zeugnisse-lehramt@uni-tuebingen.de).
Achtung:
Studierende der GymPO oder SozpädCare haben KEINE Möglichkeit, eine Bestehensbescheinigung anstelle der Abschlussdokumente beim Regierungspräsidium einzureichen!