Besonderheit: Bewerbung für ein höheres Fachsemester
Es werden in der Regel immer nur sehr wenige (und manchmal auch keine) Studienplätze in den höheren Fachsemestern frei!
Bei einem Studiengangs- oder Studienortwechsel können Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben. Bewerbungen für ein höheres Fachsemester sind sowohl im Bachelor als auch im Master möglich.
Bewerbungen für ein höheres FS sind zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich und enden jeweils am 15. Juli (für das WiSe) bzw. am 15. Januar (für das SoSe).
Informationenen zu den Bewerbungsmodalitäten (Details zur Bewerbung, Unterlagen und Formulare) finden Sie im Studierendensekretariat.
Die Bewerbung in ein höheres Fachsemester im B.Sc. erfolgt über alma (weitere Informationen), während die Bewerbung in ein höheres Fachsemester im M.Sc. in Papierform erfolgt (weitere Informationen).
Die Entscheidung, für welches Fachsemester Sie sich bewerben, treffen Sie vorab selbst, indem Sie Ihre bereits erbrachten Leistungen mit den Inhalten des Modulhandbuchs des Studiengangs vergleichen, für den Sie sich bewerben wollen. Pro Fachsemester sollten Sie ca. 30 ECTS-Punkte vorweisen können (ca. 30 ECTS → 2. Semester; ca. 60 ECTS → 3. Semester etc.).
Zum Wintersemester können Sie sich nur für die ungeraden Fachsemester (1, 3 und 5) bewerben, während Sie sich zum Sommersemester nur für die geraden Fachsemester (2. 4 und 6) bewerben können.
Kann ich mich auch in ein niedrigeres Fachsemester bewerben?
An der Universität Tübingen gilt das so genannte "Rückstufungsverbot" (Informationen s. §9 in der Satzung über die Zulassung für die höheren Fachsemester). Daher können Sie sich nicht in dasselbe oder in ein niedrigeres Semester eines äquivalenten ("nach Inhalt und Abschluss gleichen") Studiengangs bewerben. Für die Studiengänge in der Psychologie bedeutet das:
Bei einem Studienortwechsel, in dem Sie nur den Studienort, nicht aber den Studiengang wechseln, können Sie sich nur in ein Fachsemester bewerben, das höher ist als das Semester, in dem Sie bei der Bewerbung eingeschrieben sind.
Beispiel: Sie sind im SoSe im 2. Fachsemester in einen polyalenten B.Sc. an einem anderen Ort eingeschrieben. Dann können Sie sich für das darauf folgende WiSe in Tübingen für den polyvalenten B.Sc. ausschließlich in ein Fachsemester > 2 bewerben.
Bei einem Studiengangswechsel in einen nicht-äquivalenten Studiengang, beispielsweise vom allgemeinen in den polyvalenten B.Sc. oder umgekehrt, können Sie sich zusätzlich in ein Fachsemester bewerben, das niedriger ist als das Semester, in dem Sie bei der Bewerbung eingeschrieben sind.
Beispiel: Sie studieren im SoSe im 4. Fachsemester des allgemeinen B.Sc.. Dann können Sie sich für das darauf folgende WiSe in Tübingen für den polyvalenten B.Sc. in das 3. oder 5. Fachsemester bewerben. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich nochmals "neu" über hochschulstart in das 1. Fachsemester zu bewerben.
Kann ich mich auch von einer privaten Hochschule oder Fernuni aus für ein höheres Fachsemester bewerben?
Sie können sich für ein höheres Fachsemester bewerben, wenn Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Berufsakademie in Deutschland oder an einer ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule studieren.
Wie wird über die Einstufung in das jeweilige Fachsemester entschieden?
Nachdem Ihre Bewerbung über das Studierendensekretariat erfolgt ist, wird intern in der Psychologie überprüft, ob Sie in das anvisierte Fachsemester zugelassen werden können. Dies hängt u.a. von der Anzahl frei gewordener Studienplätze ab.
Die Studiengänge der Psychologie sind auch im höheren Semester zulassungsbeschränkt. Was bedeutet dies für meine Chancen auf eine Zulassung im höheren Fachsemester?
Wenn ein Studiengang auch im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt ist, können neue Studienplätze nur dann vergeben werden, wenn im jeweiligen höheren Semester frei werden. Das ist z.B. dann der Fall, wenn bereits eingeschriebene Studierende selbst den Studienort wechseln oder ihr Studium abbrechen. Da dies äußerst selten der Fall ist, sind die Chancen auf einen Studienplatz in den höheren Fachsemestern gering. Freie Plätze werden dann in folgender Reihenfolge vergeben (vgl. Hochschulzulassungsgesetz §7(1)):
„Sind für das zweite oder ein höheres Fachsemester Zulassungsbeschränkungen festgesetzt, werden verfügbare Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen für die Aufnahme in das angestrebte höhere Fachsemester erfüllen, in folgender Reihenfolge vergeben:
an Personen, die für das erste Fachsemester in dem Studiengang, für den sie die Zulassung zu einem höheren Fachsemester beantragen, an der Hochschule zugelassen sind (Aufrückende),
an Personen, die im gleichen Studiengang an einer Hochschule in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union endgültig und nicht nur auf einen Abschnitt des Studiengangs beschränkt zugelassen und immatrikuliert sind oder waren (Hochschulortwechselnde, Studienunterbrechende),
Da erst gewartet werden muss, wer sich für das folgende Semester zurückmeldet, ist frühestens im September (zum Wintersemester) bzw. im März (zum Sommersemester) mit einer Zulassung zu rechnen.
Wie und wann erfolgt die Anerkennung meiner bislang erbrachten Leistungen?
Nach bereits erfolgter Zulassung erfolgt die formale Anerkennung Ihrer bislang erbrachten Leistungen. Welche davon wofür anerkannt werden, wird von den einzelnen Modulverantwortlichen entschieden. Die Informationen über Ihre Ansprechpersonen finden Sie für jedes Modul im entsprechenden Modulhandbuch. Weitere Details zur Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie hier.
Wichtig: Das Studienbüro ist für die Anerkennung von Studienleistungen nicht zuständig.