Fachbereich Geschichtswissenschaft

Promotionsverbund "Osten und Westen 400–600"

Werdegang

Promotionsprojekt: Die Bedeutung der magistri militum für die differente Entwicklung von Ost und West zwischen 400 und 600

Während im Westen um 500 die gentilen Reiche entstanden, gelang es im Osten, die Kaiserherrschaft zu stabilisieren. Sicher hing dies von mehreren Faktoren ab, so unter anderem von wirtschaftlicher Lage, Intensität äußerer Bedrohungen und Stärke der politisch aktiven Gruppen. Doch gerade dem Heer kommt in Krisenzeiten eine herausragende Stellung zu: Es kann sowohl eine Stütze der Regierung als auch eine Gefahr für sie sein. Daher wird den magistri militum eine besondere Bedeutung in der Entwicklung zwischen 400 und 600 zugeschrieben.

Das unter Konstantin d. Großen entstandene Amt des magister militum, des Heermeisters, hatte sich bis zum betreffenden Zeitraum bereits grundlegend verändert. Die unterschiedliche Entwicklung des Heermeisteramtes in Ost und West bereits vor 400 lässt darauf schließen, dass sie nicht nur eine Folge des Auseinandertreibens beider Reichsteile war, sondern dieses auch begünstigte. Dem Heermeisteramt wird somit eine grundlegende Bedeutung für das „Auseinanderdriften zweier Teile des Imperium Romanum“ beigemessen. Es soll anhand der Entwicklung des Amtes untersucht werden, welche Differenzen zwischen den Reichsteilen bestanden und welche Rückschlüsse auf das Imperium Romanum als Gesamtkomplex gezogen werden können. Dabei fließen verschiedene Fragestellungen in die Betrachtung ein. So wird auf das unterschiedliche Amtsverständnis in Ost und West sowie bezüglich diverser Barbarengruppen eingegangen. Welchen Einfluss hatte die jeweilige Amtsauffassung auf die Entwicklung des Amtes an sich? Welche Bedeutung kommt den beteiligten Personen und Interessengruppen zu? Auch stellt sich die Frage, ob und in welchem Maße die Herkunft eines Heermeisters sein Handeln beeinflusste. In diesem Zusammenhang ist interessant, wie die Integration barbarischer magistri militum in Ost und West erfolgte und ob speziell ihnen ein besonderer Einfluss auf die Reichsentwicklung zugesprochen werden kann.