Institut für Politikwissenschaft

Ausleihe

Die Institutsbibliothek ist eine Präsenzbibliothek. Eine Ausleihe ist daher nur im Ausnahmefall und nur an Universitätsangehörige möglich.

Wochenendausleihe im Semester: Es können Monographien (außer den Systematikgruppen A und Z) drei Bände auszuleihen:

Ausgabe freitags ab: 12.30 Uhr
Rückgabe montags: 9.00 - 12.30 Uhr

Ist im Semester der Donnerstag ein Feiertag, so wird die Wochenendausleihfrist von Mittwoch 12.30 h bis Montag 12.30 h ausgedehnt. Ebenso verlängert sich die Wochenendausleihfrist, wenn Freitag oder Montag ein Feiertag sind, von Donnerstag bis Montag bzw. von Freitag bis Dienstag.

In der vorlesungsfreien Zeit (endet schon 2 Wochen vor dem Vorlesungsbeginn) wird die Ausleihe auf eine Woche ausgeweitet. Die Leihfrist kann zweimal verlängert werden.

Vormerkungen sind in der vorlesungsfreien Zeit und in der Schließungszeit an Weihnachten/Neujahr möglich. Bitte teilen Sie entsprechende Wünsche der Bibliotheksaufsicht mit.

Verlängerungen (außer bei den oben genannten, eingeschränkt entleihbaren Systematikgruppen) sind nur in der vorlesungsfreien Zeit möglich und können entweder bei der Bibliotheksaufsicht (Tel. 07071 - 297 54 43), bibliothekspam prevention@ifp.uni-tuebingen.de bei der Bibliotheksverwaltung (Tel. 07071 - 29 78134 E-Mail wisopol-bibliothekspam prevention@ub.uni-tuebingen.de) oder aber direkt an der Bibliotheksaufsicht durchgeführt werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn das Buch bereits vorgemerkt ist.

Zur Durchführung einer Ausleihe ist generell zu beachten:

  • die Ausleihe ist auf Universitätsangehörige (Studierende und Lehrende) beschränkt, nach Absprache können auch externe Benutzer Bücher aus dem Bestand ausleihen,
  • es ist ein gültiger Personal- oder Studentenausweis erforderlich, d.h. andere Papiere wie Unibibliotheksausweis, Führerschein etc. werden nicht als Unterlage akzeptiert,
  • es können maximal drei Bücher ausgeliehen werden,
  • es ist keine Ausleihe von Büchern der Systematikgruppen A (Nachschlagewerke) und Z (Zeitschriften) sowie von Büchern der Sonderstandorte möglich.

Ausnahmen können in begründeten Fällen (z.B. Erstellung einer Zulassungsarbeit, Examen, Krankheit) bezüglich der Leihfrist und der eingeschränkten Bandzahl gemacht werden. Bitte sprechen Sie sich in solchen Fällen möglichst frühzeitig mit dem Bibliothekar/der Bibliothekarin ab.

Bei der Rückgabe bestehen wir als Präsenzbibliothek grundsätzlich auf Pünktlichkeit. Wer dem nicht nachkommt, unterliegt einem gestaffelten Mahnungs- und Mahngebührensystem:

  • Bei Mahn- und Überschreitungsgebühren im Semester wird nach § 2,2 der Bibliotheksgebührenordnung der Universität Tübingen verfahren: Bei Fristüberschreitung 3 Euro und für jeden weiteren Tag weitere 3 Euro pro entliehenem Buch. Das bedeutet: Ab Montag 12.30 h werden die Gebühren fällig!
    Bei einer Kurzausleihe (Ordner oder Bücher für 2 Stunden in den Copyshop mitnehmen) wird die Gebühr nach dem Ende der 2stündigen Ausleihfrist fällig.
  • Bei Mahn- und Überschreitungsgebühren in der vorlesungsfreien Zeit ("Semesterferien") wird nach § 2,1 der Bibliotheksgebührenordnung der Universität Tübingen verfahren: Bei Fristüberschreitung kostet es 1,50 Euro, nach acht Tagen zusätzlich 5,00 Euro und ab da jede weitere Woche zusätzlich je 10,00 Euro pro entliehenem Buch.

Schriftliche Mahnungen versenden wir jeweils dienstags nach Überschreiten der Ausleihfrist, vorausgesetzt, der Ausleihschein wurde leserlich ausgefüllt. Wenn Sie Telefonnummer und/oder E-Mail auf dem Ausleihschein notieren, bemühen wir uns auch - je nach Arbeitsbelastung mehr oder weniger intensiv - Sie zu erreichen, um Sie an die Rückgabe zu erinnern.
Für schriftliche Mahnungen erheben wir ab der 3. Mahnung, welche als Einschreiben mit Rückschein versandt wird, einen Portoersatz von 3,84 Euro pro Mahnung.

Es besteht außerdem für jene, die die Rückgabefristen versäumen, ein "Mahnpunktesystem". Sie bekommen bei Fristversäumnis einen Mahnpunkt und ab da bei jeder schriftlichen Mahnung einen mehr. Bei einer Anzahl von fünf Punkten führt dies zu befristetem Ausschluss von der Ausleihe, bei nochmaligem Erreichen von fünf Punkten zum Ausschlusss von der Ausleihe.