Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Aufnahme des Studiums finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge. Eine Aufnahme des Studiums ist nur zum Wintersemester möglich, Sie können sich also nicht zum Sommersemester bewerben (Ausnahme ist hier der Master of Education, für den auch eine Bewerbung zum Sommersemester möglich ist). Für die Zulassung zu einem Studium der Sportwissenschaft muss jeder Studienbewerber (Bachelor, Lehramt) laut Satzung der Universität Tübingen für das Eignungsfestellungsverfahren des Studiums im Fach Sportwissenschaft den Nachweis der sportlichen Leistungsfähigkeit für das Studium im Fach Sport an den Universitäten erbringen. Dieser Nachweis erfolgt in Form der Sporteingangsprüfung.
Ein Hochschulwechsel verbunden mit einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist grundsätzlich auch zum Sommersemester möglich (Ende Bewerbungsfrist: 15. Januar). Hier bedarf es vorab einer Klärung, inwiefern bisherige Studienleistungen eine Einstufung in ein höheres Fachsemester rechtfertigen. Der Erfolg einer solchen Bewerbung hängt von den vorangegangenen Studienleistungen ab und davon, ob freie Studienplätze vorhanden sind. Nehmen Sie deshalb rechtzeitig Kontakt mit dem Ansprechpartner für Ihr Profil auf.
Ab Wintersemester 2011/2012 gibt es einen Antrag auf Zulassung für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler an der Universität Tübingen. Für zulassungsbeschränkte Studiengängen wurde die so genannte „Spitzensportlerquote“ eingeführt. Informationen hierzu finden Sie unter Spitzensportförderung.