Fachbereich Psychologie

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Allgemeine Informationen zu Fragen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen erhalten Sie bei den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

Die individuelle Anerkennung einzelner Module und Veranstaltungen wird nach erfolgter Bewerbung von den jeweiligen Modulverantwortlichen der zuständigen Arbeitsbereiche durchgeführt:

Studien- und Prüfungsleistungen, Studienabschlüsse sowie Studienzeiten, die in Studiengängen an der Universität Tübingen, anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Berufsakademien der Bundesrepublik Deutschland oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden angerechnet, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen oder Abschlüssen besteht, die ersetzt werden. (PO von 2018, PAT § 6)

Für die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen gibt es einen Laufzettel.

Diesen lassen Sie nach Ihrer Zulassung zusammen mit aussagekräftigen Nachweisen und Beschreibungen zu Ihren bereits erbrachten Studienleistungen von den jeweiligen Modulverantwortlichen (s. Modulhandbuch) prüfen. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf den Webseiten der Arbeitsbereiche. Die Modulverantwortlichen füllen das Formular aus, sofern die Leistungen anrechenbar sind. 

Alle Anerkennungen werden auf einem Laufzettel gebündelt. Wenn Sie alle Anrechnungen beisammen haben, schicken Sie den komplett bestätigten Laufzettel bitte direkt an Nicole Grauer vom Prüfungsamt (pruefungsamt.psychologie2spam prevention@uni-tuebingen.de), die die Daten in Ihr Transcript of Records einträgt.