Publizieren in Open-Access-Verlagen
Beim Goldenen Weg werden wissenschaftliche Publikationen als Erstveröffentlichung in einem Open-Access-Verlag oder -Repositorium im Internet veröffentlicht. Hier kommt es häufig vor, dass Verlage Bearbeitungsgebühren (Article Processing Charge = APC) verlangen.
Mit dem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft initiierten Open-Access-Publikationsfonds übernimmt die Universitätsbibliothek Tübingen unter bestimmten Voraussetzungen anteilig Publikationsgebühren Ihrer Open-Access-Veröffentlichung.
Im Rahmen ausgehandelter Verträge mit den Verlagen bieten diese Rabatte auf Publikationen in ausgewählten Journalen.
Hybrid-Zeitschriften
Bei Hybrid-Zeitschriften erlauben kommerzielle Verlage den Autoren, gegen Zahlung einer Gebühr einzelne Artikel in Subskriptionszeitschriften Open Access zu stellen.
Die klassische Finanzierung dieses "Hybriden Veröffentlichungsverfahrens" ist umstritten und wird von der DFG explizit nicht gefördert. Aufsätze in diesen Zeitschriften fallen nicht unter die Förderrichtlinien des Open-Access-Publikationsfonds.
Mit einigen Verlagen haben wir aufgrund von Rahmenverträgen Rabatte für die Open-Access-Publikation ausgehandelt bzw. Publish-and-Read-Verträge abgeschlossen, die sowohl den Lesezugriff als auch die Kosten für die Option, Open Access zu publizieren, umfassen.
Selbstarchivierung auf einem Dokumentenserver (Parallelveröffentlichung)
Als Grünen Weg bezeichnet man Zweitveröffentlichungen wissenschaftlicher Publikationen auf einem institutionellen oder fachspezifischen Publikationsserver (Repositorium).
Das institutionelle Repositorium der Universität Tübingen ist das Publikationssystem. Hier können verschiedene Arten von Publikationen der Universität Tübingen kostenfrei veröffentlicht werden. Der Inhalt ist durch verschiedene Suchmaschinen wie Google, Google Scholar, OpenAire usw. suchbar.
Welche Verlage welche Art von Zweit- oder Parallelveröffentlichung erlauben, finden Sie im Open Policy Finder, vormals SHERPA/RoMEO-Datenbank.
Zweitverwertungsrecht
Am 1.1.2014 trat das gesetzliche Zweitverwertungsrecht in Kraft. Es erlaubt Zweitveröffentlichungen von Publikationen, die mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden.
"Der Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags, der im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen ist, hat auch dann, wenn er dem Verleger oder Herausgeber ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, das Recht, den Beitrag nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung in der akzeptierten Manuskriptversion öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient. Die Quelle der Erstveröffentlichung ist anzugeben. Eine zum Nachteil des Urhebers abweichende Vereinbarung ist unwirksam."
(auch sponsored or Platin Open Access)
Finanzierung durch konsortiale oder Gemeinschaftsverträge – keine Artikelgebühren für die Autoren
Ausgehend von der Grundidee des freien Zugangs zu wissenschaftlicher Forschung hat sich der Gedanke des Fair Open Access entwickelt:
Fachgesellschaften oder Forschungseinrichtungen und Universitäten tragen mit einer Mitgliedschaft oder in einer Art Sponsoring die Kosten und die Autoren können ohne Publikationskosten veröffentlichen.
Beispiele hierfür sind die internationalen Preprintserver arXiv und BioRxiv, aber auch die Plattform Open Library of Humanities oder OLEcon.