Die Situation
Sie haben ein Werk der Universitätsbibliothek ausgeliehen, die Leihfrist neigt sich dem Ende zu und Sie wollen das Werk weiterhin behalten.
Wie kann die Leihfrist verlängert werden?
Rufen Sie Ihr Ausleihkonto auf und klicken Sie Ihre Ausleihen an. Sie erhalten eine Liste aller von Ihnen ausgeliehenen Werke.
Wählen Sie nun die zu verlängernden Werke aus und klicken Sie anschließend auf das entsprechende "Verlängern"-Feld. Die Leihfrist sollte jetzt verlängert worden sein. Prüfen Sie bitte, ob ein neues Leihfristdatum angezeigt wird.
Wie häufig kann die Leihfrist eines Werkes verlängert werden?
Bis zur maximalen Leihfrist von 4 x 28 Tagen für Studierende und externe Nutzer bzw. 12 x 28 Tagen für Uni-Beschäftigte - gerechnet ab dem Ausleihdatum.
Wenn eine Vormerkung eines anderen Nutzers vorliegt, ist keine Verlängerung der Leihfrist möglich.
Verlängerungen von Fernleih-Büchern können Sie frühestens eine Woche vor Leihfristende tätigen. Bei Fernleihen kann die Leihfrist maximal einmal verlängert werden. Die gebende Bibliothek muss mit der Verlängerung einverstanden sein - rechnen Sie eventuell mit einem kurzfristigen Rückruf.
Werke, die im Ammerbau oder im Handschriftenlesesaal liegen, haben eine Leihfrist von 14 Tagen. Liegt keine Leihfristverlängerung vor, werden die Bücher abgeräumt.
Hinweis
Bitte beachten Sie die Ausleihfristen. Wenn Sie die Leihfrist nicht verlängern, werden bei Fristüberschreitung Säumnisgebühren erhoben.