Betriebs-, Sozial- und Vereinspraktikum
Im Verlauf Ihres Studiums sind Sie dazu verpflichtet, ein Betriebs-/ Sozial- oder Vereinspraktikum zu absolvieren. Der Nachweis dieses abgeschlossenen Praktikums ist eine verbindliche Voraussetzung für die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst. Diese Verpflichtung gilt sowohl für Studierende nach der alten GymPO-Prüfungsordnung als auch für Bachelor-/Masterstudierende nach der aktuellen Prüfungsordnung. Welche Praktikumsform durchgeführt werden muss, hängt vom Studiengang (gymnasiales Lehramt / berufliches Lehramt) bzw. von der studierten Fächerkombination ab:
Gymnasiales Lehramt mit dem Fach Sport
- Vereinspraktikum: Erfahrungen sammeln im breiten- und leistungssportlichen Bereich der Turn- und Sportvereine, deren Jugendarbeit sowie Kennenlernen derer Organisationsstruktur und Verwaltungsarbeit
- Dauer: etwa 24 Doppelstunden in etwa drei bis sechs Monaten
- i.d.R. 1/2-jährige Tätigkeit mit zwei Stunden pro Woche
- weitere Informationen inkl. Merkblatt
Gymnasiales Lehramt mit den Fächern Wirtschaft, Geographie, Politikwissenschaft, Informatik
- Betriebspraktikum: Kennenlernen der Wirtschafts- und Berufswelt, praktische Einblicke in wirtschaftliche und betriebliche Zusammenhänge
- Dauer: mind. 4 Wochen
- weitere Informationen inkl. Merkblatt
Gymnasiales Lehramt mit allen anderen Fächern
- entweder Betriebspraktikum
oder - Sozialpraktikum: Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen im außerschulischen Bereich
- Freizeiteinrichtungen
- Jugendämter,
- Jugendeinrichtungen,
- Berufsberatungsstellen,
- Jugendkammern bei Gerichten,
- Heime (z.B. mit sonderpädagogischer Ausrichtung),
- kirchliche Einrichtungen, die auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sind.
- Dauer: mind. vier Wochen
- weitere Informationen inkl. Merkblatt
Höheres Lehramt an beruflichen Schulen mit dem Fach Sozialpädagogik/Pädagogik
- Dauer: 52 Wochen (ein Jahr)
- je zur Hälfte aufgeteilt in Kernbereich und Wahlbereich
- Kernbereich: Tageseinrichtungen für Kinder im Sinne des SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe (§ 22) z.B.
- Kinderkrippe
- Kindergarten
- Kindertagesstätte
- Kinderhaus
- Bildungshaus
- Wahlbereich: sonstige sozialpädagogische Arbeitsfelder / Einrichtungen, z.B.
- Jugendarbeit
- Jugendsozialarbeit
- Soziale Gruppenarbeit
- Tagesgruppe
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen
- Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
- Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Familien
- Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Jugendamt
- Sozialamt
- Das Schulpraxissemester oder eine vergleichbare sonstige Schulpraxis wird im Umfang von bis zu 10 Wochen auf die Praxis im Wahlbereich angerechnet.
- Anerkannt werden auch eine einschlägige Ausbildung (z.B. staatlich anerkannte Erzieherin oder Erzieher) oder einschlägige Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren.
- Einschlägige Tätigkeiten im Ausland können bis zu sechs Monate anerkannt werden, sofern die jeweilige Landessprache ausreichend beherrscht wird.
- weitere Informationen inkl. Merkblatt (S.20)
Informationen und Beratung zum Betriebspraktikum im Höheren Lehramt für berufliche Schulen mit dem Fach Sozialpädagogik/Pädagogik erhalten Sie bei Dr. Gabriele Müller.
Ansprechpartner für das Sozial-, Betriebs- oder Vereinspraktikum ist das Regierungspräsidium Tübingen.
Alle hier zur Verfügung gestellten Infos unter Vorbehalt.