Juristische Fakultät

Studieren im Ausland

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen bezüglich eines Aufenthalts an einer ausländischen Universität im Rahmen des Erasmus+-Programms.

Teilnahmevoraussetzungen

  • Immatrikulation an der Universität Tübingen
  • Bestandene Zwischenprüfung (eine Bewerbung ist jedoch auch vorher möglich)
  • Gute Kenntnisse einer der Unterrichtssprache (B1-Niveau), eine Übersicht der jeweiligen Unterrichtssprachen finden Sie hier. Sind zwei (oder mehr) Unterrichtssprachen angegeben, reichen Kenntnisse in einer der Unterrichtssprachen aus.
  • Möglichst Grundkenntnisse der Landessprache (sofern nicht einzige Unterrichtssprache)

Partneruniversitäten der Juristischen Fakultät

Der Tabelle entnehmen Sie die aktuellen Partneruniversitäten der Juristischen Fakultät. Bitte beachten Sie die besonderen Bewerbungsfristen mancher Universitäten. Sind keine besonderen Bewerbungsfristen aufgeführt, gelten die normalen Bewerbungsfristen und -zeiträume.

Im Rahmen des CIVIS-Bündnisses bestehen Austauschmöglichkeiten mit folgenden Universitäten.

  • Université Aix-Marseille
  • National and Kapodistrian University of Athens
  • Universität Bukarest
  • Université libre de Bruxelles
  • University of Glasgow
  • University of Lausanne
  • Universidad Autónoma de Madrid
  • Sapienza università di Roma
  • Stockholm University
  • Paris Lodron Universität Salzburg

Sollte Ihre Wunschuniversität nicht in diesen Listen erscheinen, können Sie sich unter Umständen fachfremd über eine andere Fakultät der Universität Tübingen bewerben. Mehr Informationen finden Sie dazu unter "Fachfremde Bewerbung".

Bitte beachten Sie Folgendes bei Ihrer Bewerbung für die Universität Stockholm:
Aufgrund der hohen Nachfrage und des geringen Platzangebots pro Semester, akzeptieren wir für Stockholm nur Bewerbungen für einen einsemestrigen Aufenthalt. Wenn Sie zwei Semester Aufenthalt in Stockholm wünschen, müssen Sie sich für das zweite Semester nochmals regulär bewerben. Sollten Sie dennoch zwei Semester angeben, werden wir Ihre Bewerbung nur für ein Semester berücksichtigen. Pro Semester steht in Stockholm lediglich ein Platz zur Verfügung.

Bitte beachten Sie Folgendes bei Ihrer Bewerbung für die Universität Glasgow:
Aufgrund der hohen Nachfrage und des geringen Platzangebots pro Semester, akzeptieren wir für Glasgow nur Bewerbungen für einen einsemestrigen Aufenthalt. Wenn Sie zwei Semester Aufenthalt in Glasgow wünschen, müssen Sie sich für das zweite Semester nochmals regulär bewerben. Sollten Sie dennoch zwei Semester angeben, werden wir Ihre Bewerbung nur für ein Semester berücksichtigen. Pro Semester steht in Glasgow lediglich ein Platz zur Verfügung.

Bewerbungsverfahren und -fristen

Beachten Sie zunächst folgende regulären Bewerbungsfristen, in denen Sie die Bewerbung einreichen können:

  • Für einen Aufenthalt im Wintersemester: 1. Februar bis 15. März desselben Jahres
  • Für einen Aufenthalt im Sommersemester: 15. Mai bis 15. Juni des vorangehenden Jahres

Abweichend von diesen Bewerbungsfristen, gelten für wenige Universitäten außerordentliche Fristen. Entnehmen Sie diese bitte dieser Tabelle.

Für die CIVIS-Universitäten (insbesondere Stockholm) gilt für das Wintersemester die Frist des 5. März desselben Jahres.

Als Doktorand/in der Juristischen Fakultät können Sie sich auch außerhalb der Bewerbungsfristen mit uns in Verbindung setzen.

 

Die Bewerbung umfasst:

  1. Das Bewerbungsformular der Fakultät
  2. Einen tabellarischen Lebenslauf (max. eine Seite)
  3. Ein kurzes Motivationsschreiben
  4. Zeugniskopie der Allgemeine Hochschulreife
  5. Sprachnachweis für die Unterrichtssprache (hier ist auch ein Nachweis durch das Abiturszeugnis möglich)
  6. Ausdruck der zwischenprüfungsrelevanten Leistungsnachweise aus alma ("Kleine Scheine")

Bitte reichen Sie die Unterlagen mit der oben genannten Reihenfolge in einer Glassichtfolie und/oder getackert ein.

 

Abgabe der Bewerbung:

Sie können die Bewerbung an folgenden Stellen persönlich abgeben:

  • im Briefkasten vor dem Dekanat der Juristischen Fakultät
  • bei den Pedellen / der Poststelle in der Neuen Aula.

Natürlich ist auch eine postalische Zusendung möglich. Eine Bewerbung per E-Mail ist derzeit ausgeschlossen.

Fachfremde Bewerbung

Als Studierende/r der Universität Tübingen haben Sie die Möglichkeit, sich auch über eine andere Fakultät zu bewerben, sofern die ausländische Universität damit einverstanden ist. Dabei sollten Sie folgendes beachten:

  • Nehmen Sie Kontakt zu der Kontaktperson der Fakultät auf, die einen Vertrag mit Ihrer Wunschuniversität hat.
  • Klären Sie ab, ob die ausländische Fakultät mit fachfremden Bewerbungen einverstanden ist. Am besten schreiben Sie die ausländische Universität direkt an.
  • Sofern eine fachfremde Bewerbung möglich ist, beachten Sie die Bewerbungsmodalitäten der nominierenden Fakultät.
  • Sollten Sie sich zusätzlich bei der Juristischen Fakultät für eine andere Universität bewerben, geben Sie bitte auch die Bewerbung an der anderen Fakultät an. Beachten Sie auch Ihre Priorisierung.
  • Die Bestätigung der Nominierung für das International Office (die Sie zusammen mit Ihrem Grant Agreement ausdrucken und abgeben) kann sowohl von der Juristischen Fakultät als auch von der nominierenden Fakultät unterschrieben werden.
  • Das Learning Agreement sollte von Ihrer Fakultät unterschrieben werden, da es fachlicher Natur ist.

Studierende anderer Fakultäten, die sich über die Juristische Fakultät bewerben, sollten Folgendes beachten:

  • Bitte fragen Sie vor einer Bewerbung bei der ausländischen Universität an, ob diese fachfremde Bewerbungen zulässt. Schicken Sie die positive Antwort an die Erasmuskoordination der Juristischen Fakultät weiter.
  • Grundsätzlich haben die Studierenden der Juristischen Fakultät Vorrang vor Studierenden anderer Fakultäten, sollten aber ausreichend Plätze vorhanden sein, nominieren wir Sie gern.

Nach der Bewerbung

Nach der Bewerbung werden Sie von der Fachkoordination an der ausländischen Universität nominiert. Diese meldet sich dann mit einer Bestätigungsmail bei Ihnen. Je nach Universität kann es bis zu ein paar Wochen dauern, bis diese E-Mail eintrifft.

Unabhängig von der Rückmeldung der ausländischen Universität, sollten Sie sich zwischenzeitig für ihr Mobilitätsstipendium bewerben. Hierzu beachten Sie folgende Schritte:

  1. Registrieren Sie sich im Mobility Portal der Universität.
  2. Drucken Sie das ausgefüllte Antragsformular des Mobility Portals aus.
  3. Lassen Sie sich das Antragsformular in der Erasmussprechstunde der Juristischen Fakultät unterschreiben.
  4. Geben Sie nun das Grant Agreement im International Office ab.
  5. Vor Ihrem Aufenthalt müssen Sie auch das Learning Agreement ausfüllen und unterschreiben lassen. Das ist auch per E-Mail möglich.
  6. Zusätzlich sollten Sie die gewünschten Schritte der ausländischen Universität unbedingt einhalten.

Alle aufgeführten Punkte und weitere Details finden Sie auch auf der Seite des International Office und in dieser Checkliste.

Vor dem Auslandsaufenthalt

Vor dem Auslansaufenthalt, sind folgende Schritte zu erledigen:

  1. Füllen Sie das Learning Agreement aus und lassen Sie es von beiden Uinversitäten unterschreiben (Kommunikation per E-Mail ist möglich).
  2. Beantragen Sie das Urlaubssemester beim Studierendensekretariat der Universität. Hierfür benötigen Sie eine Studiendienlichkeitsbescheinigung der Juristischen Fakultät. Diese bekommen Sie, wenn Sie für ihr Grant Agreement in das Erasmus Büro der Fakultät kommen.

Nach dem Auslandsaufenthalt

Beachten Sie die genannten Schritte der Checkliste des International Office. Als Besonderheit der Juristischen Fakultät stellt diese keinen Anerkennungsnachweis aus, sondern einen Ersatz hierfür. Bitte beantragen Sie dieses beim Prüfungsamt der Fakultät.

Was ist zu beachten?

1. URLAUBSSEMESTER UND STUDIENDIENLICHKEITSBESCHEINIGUNG

Wegen der besonderen Studienordnung und der Freiversuchs- bzw. Notenverbesserungsregelung ist die Juristische Fakultät die einzige Fakultät, bei der das Auslandssemester nicht als Fachsemester gewertet wird. Voraussetzung ist allerdings, die sogenannte Studiendienlichkeit eines Auslandssemesters beim Studierendensekretariat nachzuweisen. Dazu brauchen Sie eine sogenannte Studiendienlichkeitsbescheinigung, die Sie bei mir erhalten. Damit können Sie dann das Urlaubssemester mit einem Vordruck beantragen. Diesen finden Sie hier. Bitte beachten Sie die Rückmeldefristen!

2. LEARNING AGREEMENT

In jedem Fall müssen Sie einen Studienvertrag (Learning Agreement) ausfüllen. Hier tragen Sie die von Ihnen zu besuchenden Kurse ein. Sollte das aktuelle Vorlesungsverzeichnis noch nicht zur Verfügung stehen, tragen Sie bitte die Kurse vom entsprechenden letzten Semester ein, die Sie interessieren. Die Einträge sind nicht verpflichtend, Änderungen sind jederzeit möglich. Dieses Formular muss von mir als Koordinatorin und dem Partner der Gastuniversität unterschrieben werden.

3. VERSICHERUNGSSCHUTZ

Mit einem Erasmus-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Die EU- Kommission haftet nicht für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit dem Auslandsstudium oder Praktikum entstehen. Die Studierenden haben selbst für die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen. Für Erasmus-Studierende besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet: Versicherungsstelle des DAAD.

4. VERLÄNGERUNG

Verlängerung ist grundsätzlich möglich, wenn die Gast- und die Heimatuniversität zustimmen. Der Erasmusstatus bleibt auf alle Fälle erhalten, in der Regel wird auch das Mobilitätsstipendium weiter gezahlt. Falls allerdings zwei akademische Jahr betroffen sind, müssen alle Formulare neu eingereicht werden.

5. ANERKENNUNG VON IM AUSLAND ERWORBENEN LEISTUNGEN DURCH DAS PRÜFUNGSAMT DER JURISTISCHEN FAKULTÄT

Ausländische Leistungsnachweise als Ersatz für einen für die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung relevanten Inlandsschein (§ 9 Abs. 5 JAPrO vom 8. Oktober 2002) können als gleichwertige Veranstaltung anerkannt werden. Voraussetzungen finden Sie hier.

6. ANERKENNUNG DES AUSLANDSSTUDIUMS ALS URLAUBSSEMESTER DURCH DAS LJPrA

Zur Anerkennung des Auslandsstudiums als Urlaubssemester, das nicht als Fachsemester gewertet wird, müssen Sie pro Auslandssemester mindestens 30 ECTS credit points erwerben. Dies können Sie entweder nach den Vorgaben der Gastuniversität tun, oder, falls dies zu aufwändig ist, 8 SWS juristische Kurse im ausländischen Recht und eine bestandene mündliche oder schriftliche Prüfung nachweisen. Bitte lassen Sie sich die Wochenstunden so gut wie möglich attestieren. Dies ist nicht in jedem Gastland vorgesehen. Das LJPrA bietet Ihnen die Möglichkeit, auf dem Formular zu "Ausnahmetatbeständen", das Sie nach Ende des Aufenthaltes ausfüllen sollten, die besuchten Veranstaltungen aufzulisten und dies mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen. Weitere Information zur Anerkennung, das Formular zu den Ausnahmetatbeständen und das Hinweisblatt zum Auslandsstudium des LJPrA finden Sie unter
http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/Startseite/Pruefungsamt/Hinweise+zum+Jurastudium +und+zur+Staatspruefung+in+der+Ersten+juristischen+Pruefung

7. BESCHEINIGUNG ÜBER AUSLANDSSTUDIUM

Ein Formular über die  Bescheinigung  Ihres Auslandsaufenthaltes zur Vorlage beim BAföG-Amt, bei der Kindergeldstelle, bei der Krankenkasse sowie bei den Botschaften (Beantragung eines Visums) o.ä.  finden Sie ebenfalls im Downloadbereich des IO am unteren Ende der Erasmus-Informationsseite unter dem Namen „Teilnahmebescheinigung zum Erasmus Programm“. Diese wir von der Hochschulkoordinatorin, Frau Katharina Ritz, Wilhelmstr. 9, unterschrieben.

 

ACHTUNG: Die Schweiz ist nicht mehr am ERASMUS-Programm beteiligt. Studienaufenthalte an unseren Partneruniversiäten in der Schweiz sind dennoch möglich, da hierfür spezielle Abkommen im Rahmen des Swiss-European Mobility Programs (SEMP) geschlossen wurden. Die Bewerbung erfolgt nach den gleichen Schritten und Kriterien wie bei einer ERASMUS-Mobilität. Eine Bezuschussung des Studienaufenthalts erfolgt aber über die Gasthochschule aus Mitteln der Schweizerischen Regierung.