Fachbereich Physik

Physikalisches Praktikum I+II

Dieses Praktikum umfasst insgesamt 30 Versuche für BSc Physik bzw. (ab WiSe 20/21) 20 Versuche für BEd Physik, die in zwei Teilen als Semester- oder Blockpraktikum absolviert werden können. Es wird empfohlen, mit diesem Praktikum frühestens nach dem ersten Semester zu beginnen. Durch das Grundpraktikum sollen die Studierenden Fähigkeiten im selbstständigen Experimentieren erwerben, Mess- und Auswertemethoden kennen lernen und durch die gründliche Einarbeitung ihr physikalisches Wissen vertiefen und erweitern. Als Motivation mag auch die Reminiszenz von Walther Gerlach an sein Tübinger Physikstudium dienen:

Dass ich vom Wesen der Physik gar nichts verstanden hatte, merkte ich, als ich in Tübingen die ersten Vorlesungen hörte und vor allem die ersten Versuche im Praktikum machte. Auf dem Gymnasium gab es ein Schülerpraktikum nicht, gelegentlich musste oder durfte man Prof. Bücheler etwas halten, wenn ein altertümliches Apparätchen mit Schnur oder Siegellack repariert werden musste (einen Lötkolben hatte ich sicher nicht kennen gelernt). Die ersten Versuche des Universitätspraktikums waren für mich ganz große, tief mich ergreifende Erlebnisse; sie waren bestimmend für mein Leben, schon für den Wechsel von Mathematik und Philosophie zu Physik. Ich kann mir nicht denken, dass ein mit den Apparaten der heutigen Lehrmittelindustrie ausgestattetes Schulpraktikum auch nur angenähert dieses Erlebnis vermitteln kann...

Für Assistenten:

Zur Beantragung eines Zugangs generieren sich die Betreuer bitte einen Login, über diesen Generator . Die Ausgabe ist per E-Mail an Dr. Hehl zu schicken.

Hinweise zum Praktikum:

Räume: Die Praktikumsräume befinden sich in

Zeiten: Semesterpraktikum: Montags und Freitags von 14 - 17 Uhr

Blockpraktikum: täglich 9 - 12 Uhr oder 14 - 17 Uhr

Protokollfristen: Erstabgabe bis zum übernächsten Versuchstermin, spätestens nach zwei Wochen,

Abgabe von korrigierten Protokollen spätestens nach drei Wochen.

Begründete Fristüberschreitungen vor Ablauf der Frist beim Assistenten beantragen.
Neu ab März 2024: Nach Überschreitung der Abgabefrist um zwei Wochen im Durchschnitt ist der Versuch mit der größten Fristüberschreitung zu wiederholen. Diese Prozedur wiederholt sich bei weiterer Fristüberschreitung. Durchschnitt bedeutet, dass die Zahl der insgesamt überschrittenen Fristen durch die Zahl der Versuche geteilt wird, an denen Sie im jeweiligen Praktikum teilgenommen haben. Wiederholer haben stets das Protokoll anzufertigen. 

Eintrag in Alma: Eine vorherige Prüfungsanmeldung in Alma ist nicht (mehr) erforderlich. Wir verbuchen Teil I nach 15 testierten Versuchen (egl ob in Teil I oder II), Teil II nach 30 testierten Versuchen im aktuellen Semester, bei BEd schließt das das Demonstrationspraktikum ein.

Weitere Hinweise finden sich im Vorwort zu den Anleitungen.