Bachelor of Education ALT (Beginn VOR WS 22/23)

Berücksichtigen Sie bitte auch die allgemeinen Informationen zum Lehramtsstudium der Universität Tübingen.

Studien- und Prüfungsordnungen (inkl. Vorleistungen M.Ed.)

Die Prüfungsordnung regelt in ihrem Allgemeinen Teil die allgemein gültigen Rahmenbedingungen des B.Ed.-Studiums (Struktur des Studienganges, Prüfungs- und Studienleistungen, Wiederholung nicht bestandener Prüfungen, allgemeine Zulassungsvoraussetzungen zur Bachelor-Prüfung, Bildung der Bachelor-Gesamtnote usw.).

Im Besonderen Teil (BT) werden weitere, fachspezifische Rahmenbedingungen erwähnt (sprachliche Vorkenntnisse, fachliche Zulassungsvoraussetzungen zu den Prüfungen, Bildung der Bachelor-Fachnote usw.):

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Zur Vermeidung von Leerlaufzeiten im Bachelorstudium ermöglicht die Universität Tübingen in der Endphase des Zwei-Fächer-Studiums im Bachelorstudiengang den Erwerb von zusätzlichen Leistungen im Vorgriff auf ein angestrebtes Studium im Masterstudiengang Lehramt Gymnasium mit akademischer Abschlussprüfung Master of Education (M.Ed.) (Vorleistungen Masterstudium):

  • PO BT B.Ed. Vorleistungen: Insgesamt (in zwei Fächern) können bis zu 24 ECTS-Punkten im Master erworben werden, sofern im Bachelor-Studiengang mindestens 150 ECTS-Punkte bereits erworben wurden. 

Die fachspezifischen Vorleistungen werden in der jeweiligen B.Ed.-Prüfungsordnung (PO 2022, Besonderer Teil, § 3 (4)) geregelt: In den Romanistik-Fächern kann nur das jeweilige Komplementärmodul MED_LK oder MED_SK (Master-Hauptseminar mit Prüfungsleistung Hausarbeit).

Modulhandbücher

Die Modulhandbücher (MHB) liefern wichtige Informationen zu den Modulen (zum Beispiel Teilnahmevoraussetzungen, ECTS-Punkten, Lehrformen, Prüfungs- und Studienleistungen) sowie zum empfohlenen Studienverlauf.

Latein

Für die Studiengänge Bachelor of Education Französisch / Italienisch / Spanisch ist der Nachweis von Lateinkenntnissen erforderlich.

Bis wann? Der Nachweis über die Lateinkenntnisse ist bis zur Prüfungsanmeldung in den Modulen LKW IIIa/IIIb, SW IIIa/IIIb und SP III beim Prüfungsamt abzulegen (siehe Prüfungsordnung: Allgemeiner Teil, § 11 Abs. 2 Nr. 3 sowie Besonderer Teil, § 5a).

Wie? Die Lateinkenntnisse können durch das Latinum (im Abiturzeugnis oder als Zusatzprüfung zum Abitur) oder das Bestehen der Abschlussklausur des Kurses "Latein und die Romanischen Sprachen" nachgewiesen werden. Ausländische Studienbewerber können sich in ihren Heimatländern erworbene Lateinkenntnisse hier anerkennen lassen.

Für den Erwerb der nötigen Lateinkenntnisse gilt folgende Regelung:

  • Die Studierenden besuchen die „Übungen zur Vorbereitung auf das Latinum: Unterstufe“ für das Latinum (4 SWS); dafür stehen verschiedene Parallelkurse zur Auswahl, so dass die Stundenplangestaltung kein Problem ist.
  • Zusätzlich wird eine Übung „Latein und die Romanischen Sprachen/Latinum Oberstufe (für Romanisten)“ (2 SWS) besucht, in der die Zusammenhänge zwischen der grammatischen Struktur des Lateinischen und der der romanischen Sprachen erläutert werden.
  • Die Übungen „Unterstufe“ für das Latinum und „Latein und die Romanischen Sprachen“ werden in jedem Semester angeboten. Sie können entweder in zwei aufeinanderfolgenden Semestern (empfohlen!) oder auch gleichzeitig besucht werden. Die Klausur findet immer am Ende der Übung „Latein und die Romanischen Sprachen“ statt.

Für eine Einführung in die antike Kultur und Literatur wird zusätzlich empfohlen, den latinistischen Teil der literaturwissenschaftlichen Einführungsvorlesung der klassischen Philologie zu besuchen. Hierbei handelt sich nur um eine Empfehlung; der Inhalt der Vorlesung wird nicht in der Klausur abgeprüft.

Wichtig: Alle Latein-Kurse werden nicht vom Romanischen Seminar, sondern vom Philologischen Seminar angeboten.

Die Kurse finden Sie in alma unter

  • 5 Philosophische Fakultät
    • Lateinische Philologie
      • Gesamtverzeichnis Lehrveranstaltungen Lateinische Philologie
        • Sprachkurse (für Hörer aller Fakultäten)

Zweite Romanische Sprache

Im Studiengang Bachelor of Education sind neben der studierten Sprache auch Kenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache auf dem Niveau A2 GER nachzuweisen. Werden zwei romanische Sprachen studiert, gilt die jeweils andere Sprache als zweite romanische Sprache, sodass keine weitere nachgewiesen werden muss.

Bis wann? Der Nachweis über diese Sprachkenntnisse ist bis zur Prüfungsanmeldung in den Modulen LKW IIIa/IIIb, SW IIIa/IIIb und SP III beim Prüfungsamt vorzulegen (siehe Prüfungsordnung: Allgemeiner Teil, § 11 Abs. 2 Nr. 3 sowie Besonderer Teil, § 5a).

Wie? Solche Sprachkenntnisse können auf verschiedener Art und Weise erworben bzw. nachgewiesen werden:

  • durch Abiturzeugnis (mind. 3 Jahre Schulunterricht, AG zählt hier nicht);
  • durch außerschulische Zertifikate (mind. Niveau A2 GER), die den jeweiligen Lektoren für Sprachpraxis wegen Anerkennung vorzulegen sind;
  • durch Sprachprüfung am Romanischen Seminar (Einstufungstest vor Vorlesungsbeginn des Wintersemesters, für die Sprachen Französisch, Italienisch, Spanisch);
  • durch die am Romanischen Seminar angebotenen Kurse:
    • Propädeutikum I (4 SWS, nur im WS angeboten): Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch;
    • Grund- und Mittelkurs (jeweils 2 SWS, jedes Semester angeboten): Katalanisch und Rumänisch.

FSA-Programm: Fremdsprachenassistenz im Ausland (PAD, Pädagogischer Austauschdienst)

Die Arbeit als FremdsprachassistentIn an einer Schule im Ausland stellt eine interessante Gelegenheit für Lehramtsstudierende dar. Es besteht die Möglichkeit, diesen Aufenthalt als Praxissemester anrechnen zu lassen. 

Weitere Informationen unter http://www.kmk-pad.org/programme/dtsch-fsa.html und per Mail an tuebingenspam prevention@fsa-pad.de.

Zur Anerkennung des Schulpraxissemesters bitte Prof. Tesch vor dem PAD-Jahr kontaktieren!