Master of Education NEU (Beginn ab WS 22/23)
Studien- und Prüfungsordungen (Haupt- und Erweiterungsfach)
Die Prüfungsordnung regelt in ihrem Allgemeinen Teil (AT, Master) und Allgemeinen Teil (AT, Master Erweiterungsfach) die allgemein gültigen Rahmenbedingungen des M.Ed.-Studiums (Struktur des Studienganges, Studien- und Prüfungsleistungen, Wiederholung nicht bestandener Prüfungen, Masterarbeit, Bildung der Mastergesamtnote usw.).
Im Besonderen Teil (BT) werden weitere, fachspezifische Rahmenbedingungen erwähnt (Aufbau des Studiums, Voraussetzungen für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen, fachliche Zulassungsvoraussetzungen zur Masterarbeit, Bildung der Abschlussnote im Fach usw.):
- PO BT M.Ed. Französisch (Hauptfach)
- PO BT M.Ed. Italienisch (Hauptfach)
- PO BT M.Ed. Spanisch (Hauptfach)
- PO BT M.Ed. Französisch (Erweiterungsfach 120 LP und 90 LP)
- PO BT M.Ed. Italienisch (Erweiterungsfach 120 LP und 90 LP)
- PO BT M.Ed. Spanisch (Erweiterungsfach 120 LP und 90 LP)
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Zur Vermeidung von Leerlaufzeiten im Bachelorstudium ermöglicht die Universität Tübingen in der Endphase des Zwei-Fächer-Studiums im Bachelorstudiengang den Erwerb von zusätzlichen Leistungen im Vorgriff auf ein angestrebtes Studium im Masterstudiengang Lehramt Gymnasium mit akademischer Abschlussprüfung Master of Education (M. Ed.) (Vorleistungen Masterstudium):
Insgesamt können bis zu 24 Master-ECTS erworben werden, sofern im Bachelorstudiengang mindestens 150 ECTS bereits erworben wurden. Für nähere Informationen siehe die Modulhandbücher von B.Ed. (Neu)
Modulhandbücher (Haupt- und Erweiterungsfach)
Die Modulhandbücher (MHB) liefern wichtige Informationen zu den Modulen (zum Beispiel Teilnahmevoraussetzungen, ECTS-Punkte, Lehrformen, Prüfungs- und Studienleistungen) sowie zum empfohlenen Studienverlauf.
- MHB M.Ed. Französisch Hauptfach
- MHB M.Ed. Französisch Erweiterungsfach (120 Credits)
- MHB M.Ed. Französisch Erweiterungsfach (90 Credits)
Sprachkenntnisse (Latein, zweite romanische Sprache)
Die sprachlichen Voraussetzungen in Bezug auf Latein und einer zweiten romanischen Sprache sind im M.Ed.-Studiegang gleich wie im Bachelor of Education geregelt. Besonders Studienortwechsler, die den B.Ed. nicht in Tübingen absolviert haben, sollen diese Voraussetzungen berücksichtigen.
Auslandsaufenthalt (obligatorisch!)
Bei Abschluss des konsekutiv aufgebauten Lehramstudiums B.Ed. und M.Ed. (Beginn ab WS 22/23) verfügen Studierende über authentische Erfahrungen und Kenntnisse, die sie in der Regel im Rahmen eines zusammenhängendes Aufenthalts von mindestens drei Monaten in Ländern der Zielsprache erworben haben. Der Nachweis erfolgt zum Studienabschluss des M.Ed. beim Prüfungsamt. Wenn der Aufenthalt bereits im B.Ed. absolviert worden ist, wird dieser beim Prüfungsamt anerkannt.
Der mehrmonatige Auslandaufenthalt kann im Rahmen des Erasmus-Programmes, des Fremdsprachassistenzprogrammes PAD, über fachbezogene Berufserfahrungen oder als Praktikum durchgeführt werden.
Fachdidaktik
- Kolloquium Fachdidaktik (Modul FD): es handelt sich hierbei um eine begleitende Veranstaltung zum Praxissemester an der Schule, die nur ZEITGLEICH zum Praxissemester besucht werden darf. Falls Sie am PAD-Programm teilnehmen, setzen Sie sich bitte VOR dem Auslandssemester mit Herrn Prof. Dr. Tesch in Verbindung.
- Seminar Fachdidaktik (Modul FD): Das Seminar darf nur NACH dem Praxissemester besucht werden.
Hauptseminar-Klausur (Modul L bzw. S)
Die Hauptseminar-Klausur in der Fremdsprache dauert 3 Stunden und wird i.d.R. am ersten vorlesungsfreien Donnerstag von 10-13 Uhr geschrieben.
Die Nachholklausur wird i.d.R. am ersten Dienstag der Vorlesungszeit von 10-13 Uhr geschrieben.
Genaue Termine und Räume werden von den DozentInnen bekannt gegeben.
Modul Wissenschaftliche Vernetzung (WV) und mündliche Prüfungen
Das Modul besteht aus einem Kolloquium, einer Übung "wissenschaftliche Textproduktion (mündlich)" und zwei mündlichen Prüfungen. Diese Prüfungen sind als Abschluss des Studiums konzipiert. Die Inhalte werden entsprechend gewählt.
Die Lehrveranstaltungen des Moduls WV dürfen nicht gesplittet werden, da sowohl die Übung "wissenschaftliche Textproduktion (mündlich)" als auch das Kolloquium als Vorbereitung für die mündliche Prüfungen konzipiert sind.
In den mündlichen Prüfungen werden literaturwissenschaftliche und sprachwissenschaftliche Themen jeweils 30 Minuten lang in der Fremdsprache geprüft. Wird der sprachliche Bereich nicht mit mindestens der Note "ausreichend" bewertet, gelten die mündlichen Prüfungen als nicht bestanden.
Themen der Literaturwissenschaft: Überblick
Themen der Sprachwissenschaft: Überblick
Termine: Die mündlichen Prüfungen finden in der letzten Semesterwoche, d.h. im Juli, statt, wenn das Modul WV während des SoSe abgelegt wird und im Februar, wenn das Modul WV im Winter abgelegt wird. Die Nachholtermine sind hingegen in der ersten Semesterwoche des nächsten Semesters (Oktober für den Termin im Juli und April für den Termin im Februar). Die Prüfungen finden in einem Abstand von mindestens 24 Stunden voneinander statt, wobei die Reihenfolgen zentral festgelegt wird.
Vorbereitungshinweise für die mündlichen Prüfungen: Schon ab dem 2. Semester im Master sollten die Studierenden Kontakt mit möglichen Prüfer*innen aufnehmen, um die Themenliste vorzubereiten. Diese wird VOR dem Semster, in dem das Modul WV absolviert wird, im zentralen Sekretariat (Raum 237 oder per Mail an romanistik) mit der Nennung der Prüfer*innen abgegeben. Die Einhaltung dieser Fristen ist eigennützig, da die Themen umfangreich sind und die Vorbereitung viel Zeit in Anspruch nimmt! @uni-tuebingen.de
Fristen (chronologischer Ablauf des Moduls WV):
Was? | Modul WV wird im SoSe besucht | Modul WV wird im WS besucht | Wo? |
Themenliste und Namen der Prüfer*innen | 15. Februar | 15. Juli | zentrales Sekretariat (R. 237 oder via Mail an romanistik) @uni-tuebingen.de |
Anmeldung zum Kolloquium und zur Übung Wiss. Textproduktion (mündlich) | März | September | ALMA (Studierende, die keine Themenliste abgegeben haben, werden keine Zulassung zu den Kursen erhalten) |
Anmeldung zu den mündlichen Prüfungen | Juni | Januar | ALMA |
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung: Bis zu diesem Datum haben Sie Zeit, die Noten für die Module LKW I + SW II bzw. SW I + LKW II sowie FD zu sammeln. Wenn Sie bis dahin die Zulassungsvoraussetzungen nicht erbracht haben, dürfen Sie die mündliche Prüfung nicht ablegen (siehe MHB, S. 12). Die Überprüfung erfolgt automatisch, Sie sollen aber in Alma regelmäßig prüfen, ob alle Noten verbucht worden sind und ggf. die DozentInnen RECHTZEITIG an die Verbuchung erinnern. | 30. Juni | 31.Januar | |
Rücktritt | selbständig über ALMA währdend des noch laufenden An- bzw. Abmeldezeitraums. Danach ist der Rücktritt NUR per Mail an die Prüfer*innen UND an romanistik bis 3 Werktage (ohne Samstage) vor der Prüfung um 23:59 Uhr möglich. Versäumte oder verspätete Rücktritte zählen als Fehlversuch. @uni-tuebingen.de |
Nachdem die Studierenden sich zu den Prüfungen offiziel via Alma angemeldet haben, werden die Voraussetzungen überprüft ( = erfolgreicher Abschluss der Module der Fachdidaktik, L und SK bzw. LK und S). Die Überprüfung erfolgt automatisch, Sie sollten aber in Alma regelmäßig prüfen, ob alle Noten verbucht worden sind und ggf. die Dozent*innen RECHTZEITIG an die Verbuchung erinnern.
Zwei Wochen vor den Prüfungen werden die Termine der Prüfungen via Mail an die Studierenden kommuniziert.