Tübingen School of Education (TüSE)

Was bringt mir ein Erweiterungsfachstudium? Welche Vorteile habe ich?

Ein Erweiterungsfach (EF) bringt einen deutlichen Mehraufwand im Studium mit sich, darüber sollte man sich im Vorfeld im Klaren sein. Aber: Durch ein drittes Erweiterungsfach (EF) können Sie zum einen Ihr Fächerprofil erweitern und damit Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Zum anderen können Sie das Erweiterungsfach (EF) in die Berechnung Ihrer Leistungszahl mit einrechnen lassen und damit Ihre Einstellungschancen erhöhen. Da es sich beim Erweiterungsfachstudium um eine freiwillige Zusatzleistung handelt, wird jeweils eine Vergleichsberechnung mit und ohne Erweiterungsfach (EF) durchgeführt. Nur die jeweils bessere Note aus der Vergleichsberechnung wird bei der Berechnung der Leistungszahl berücksichtigt, eine Verschlechterung durch das Erweiterungsfach ist damit nicht möglich.

Welche Fächer können als Erweiterungsfach (EF) studiert werden?

In unserer Übersicht "Fächerangebot" finden Sie in der letzten Spalte alle Angaben dazu, ob ein Lehramtsfach als drittes Erweiterungsfach (EF) studiert werden kann, ob das Studium zum Sommer- und/oder Wintersemester aufgenommen werden kann, ob es eine Zulassungsbegrenzung gibt und ob Vorleistungen erbracht werden können.

Was bedeuten Hauptfach-Umfang (HFU) und Beifach-Umfang (BFU)?

Bei einigen Fächern können Sie selbst wählen, ob Sie das Erweiterungsfach (EF) im HFU (Hauptfach-Umfang) oder im BFU (Beifach-Umfang) studieren möchten (siehe Übersicht Fächerangebot).

Der HFU umfasst 120 CP und entspricht damit in etwa einem vollen Bachelor- (B.Ed.) und Master of Education (M.Ed.) Fachstudium - damit kann das Erweiterungsfach (EF) später bis zum Abitur unterrichtet werden.

Der BFU umfasst 90 CP, was ungefähr dem Umfang eines Bachelor of Education (B.Ed.) entspricht - allerdings kann das Erweiterungsfach (EF) im BFU später hingegen nur bis Klasse 10 unterrichtet werden.

Wie lange dauert ein Erweiterungsfachstudium?

Die Regelstudienzeit für Erweiterungsfächer (EF) im HFU beträgt 4 Semester, die für Erweiterungsfächer (EF) im BFU beträgt 3 Semester. Diese Regelstudienzeit orientiert sich an dem Fall, dass Sie nur das Erweiterungsfach (EF) studieren, z.B. nach einem abgeschlossenen Lehramtsstudium. Wenn Sie das Erweiterungsfach (EF) parallel zu Ihrem regulären Master of Education (M.Ed.) studieren, haben Sie natürlich eine größere zeitliche Auslastung. Die maximal erlaubte Höchststudiendauer beträgt daher grundsätzlich im HFU 12 Semester und im BFU 9 Semester.

Wie schreibe ich mich für ein Erweiterungsfachstudium ein?

Beim Erweiterungsfachstudium handelt es sich um einen ergänzenden Masterstudiengang. Die Voraussetzung für die Einschreibung ist, dass Sie bereits im regulären Master of Education (M.Ed.) eingeschrieben sind oder diesen bereits abgeschlossen haben (d.h. Sie können das Erweiterungsfach (EF)  auch noch nachträglich studieren, also nach einem abgeschlossenen Lehramtsstudium). In den zulassungsfreien Fächern können Sie sich direkt einschreiben - entweder im Zuge der Ein- oder Umschreibung in den Master of Education (M.Ed.) oder mit einem Antrag auf Umschreibung in Masterstudiengänge. Oder, falls Sie nachträglich (z.B. nach abgeschlossenem regulären Lehramtsstudium) nur in den ergänzenden Masterstudiengang Erweiterungsfach (M.Ed. EF) eingeschrieben werden möchten, mittels eines PDF-Antrags in Papierform

 ACHTUNG: Für die zulassungsbeschränkten Erweiterungsfächer Biologie, Erziehungswissenschaft und Sport müssen Sie sich vor der Ein- oder Umschreibung fristgerecht (15.07.) bewerben! Eine Immatrikulation ist nur nach erfolgter Zulassung möglich.

Was sind Vorleistungen und wie kann ich diese erbringen?

In den meisten zulassungsfreien Erweiterungsfächern (EF) (siehe Übersicht Fächerangebot) ist es möglich, bereits im Bachelor of Education (B.Ed.) sogenannte "Vorleistungen" für das angestrebte Erweiterungsfach (EF) zu erbringen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich bereits mind. im dritten Fachsemester (FS) befinden. Über einen Antrag auf Umschreibung in grundständige Studiengänge, den Sie beim Studierendensekretariat einreichen, lassen Sie sich für die Vorleistungen freischalten und können auf ALMA entsprechend Veranstaltungen belegen - allerdings sind als Vorleistung nur Veranstaltungen auf Bachelorniveau erlaubt. Wenn Sie sich nach dem Wechsel in den regulären Master of Education (M.Ed.) auch offiziell in das Erweiterungsfach (EF) einschreiben, werden Ihnen diese Vorleistungen entsprechend angerechnet. Unabhängig davon, wieviele Vorleistungen Sie für das Erweiterungsfach (EF) erbracht haben, werden Sie bei der offiziellen Immatrikulation in den Master of Education Erweiterungsfach (M.Ed. EF) in das erste Semester eingeschrieben.

 Berufliches Lehramt: Studierende im beruflichen Lehramt dürfen leider keine Vorleistungen für das Erweiterungsfach (EF) erbringen, da in der Verwaltung die Vorleistung für das Erweiterungsfach (EF) technisch gesehen als Zusatzfach organisiert wird und das nur innerhalb eines Studiengangs möglich ist. Das Erweiterungsfach (EF) kann aber im beruflichen Lehramt nur nach der Prüfungsordnung für das gymnasiale Lehramt studiert werden, da es für das berufliche Lehramt keine eigene Prüfungsordnung für das Erweiterungsfach gibt. Damit ist es aus verwaltungstechnischen Gründen nicht möglich, im beruflichen Lehramt Vorleistungen für das Erweiterungsfach (EF) zu erbringen.

Wie schließe ich ein Erweiterungsfachstudium ab?

Regelfall

  • Um das Erweiterungsfachstudium abzuschließen, muss eine eigene Masterarbeit geschrieben werden.
  • Das Masterabschlusszeugnis wird erst nach dem erfolgreichen Beenden des "regulären" Master of Education (M.Ed.) bzw. Ersten Staatsexamens erstellt und ausgehändigt.

Alternative 1: Anerkennung von Masterarbeiten aus dem "regulären" Master of Education

  • Eine Anerkennung der Masterarbeit im "regulären" M.Ed. von einem Hauptfach (HF) oder den Bildungswissenschaften (BWS) auf das M.Ed. Erweiterungsfach (EF) ist prinzipiell möglich. (Eine umgekehrte Anerkennung der Masterarbeit im Erweiterungsfach auf den "regluären" M. Ed. jedoch nicht!)
  • Wichtig ist, dass die Arbeit nur in einem Fach des "regulären" M. Ed. angemeldet, zugelassen und bewertet wird. Erst danach kann die Arbeit als Anerkennung auf das Erweiterungsfach (EF) angerechnet werden. Es gibt also keine „Kombinationsarbeiten“ mit 2 Prüfern oder mit gleichzeitiger Anmeldung in 2 Fächern etc.
  • Zur Anerkennung der bewerteten Arbeit muss vom Studierenden ein schriftlicher Antrag mit Unterschrift (keine E-Mail) über das jeweilige Prüfungsamt an den betreffenden Prüfungsausschussvorsitzenden gestellt werden. Dieser entscheidet über die Anerkennung.
  • Im Vorfeld sollten die Studierenden sich an den Fachbereichen bezüglich der zu beachtenden Punkte für die spätere Anerkennung beraten lassen.
  • Hilfreich ist es, wenn beide betreffenden Studienfachberatungen oder involvierte Lehrende schriftlich mitteilen, dass sie einer Anerkennung der Arbeit aus fachlicher Sicht zustimmen würden. Dies hilft den Prüfungsausschussvorsitzenden bei der individuellen Entscheidung der Anträge.

Alternative 2: Zertifikatsabschluss im Erweiterungsfach (ohne Masterzeugnis)

  • Voraussichtlich ab Juni 2024 (der genaue Zeitpunkt wird noch bekannt gegeben) haben Studierende die Möglichkeit zu entscheiden, das Studium des Erweiterungsfaches nach Vollendung aller vorgeschriebenen Module (Hauptfachumfang 105 CP, Beifachumfang 75 CP) ohne eigene Masterarbeit zu beenden. In dem Fall wird statt des Masterzeugnisses ein Abschlusszertifikat ausgestellt. Die entsprechende Rechtsverordnung findet sich in § 6 Absatz 10a RahmenVO-KM.
  • Ein entsprechender Antrag muss an das Zentrale Prüfungsamt gestellt werden.
  • Erweiterungsfächer mit Zertifikatsabschluss können im Referendariat mit ausgebildet werden, so dass eine Lehrerlaubnis erteilt und das Fach später ganz normal unterrichtet werden kann. 
  • Im Unterschied zu einem mit Masterzeugnis abgeschlossenen Erweiterungsfach nach § 6 Absatz 10 RahmenVO-KM besteht beim Zertifikatsfach laut Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst GymPO § 4 [3a] keine Tauschmöglichkeit von studierten Ausbildungsfächern im Vorbereitungsdienst.
  • Nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes wird bei der Berechnung der Leistungszahl für Einstellungsvefahren das Zertifikatsfach ebenso berücksichtigt, wie das Erweiterungsfach mit eigenem Masterabschluss.

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