Der Lehrstuhl forscht und lehrt im Bürgerlichen Recht, im Zivilprozessrecht, im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht. Dabei werden Schwerpunkte jeweils auf Methodenfragen sowie die vergleichenden und europäischen Bezüge dieser Rechtsgebiete gesetzt, vor allem im Kollisionsrecht auch auf die historischen und methodenvergleichenden Grundlagen des geltenden Rechts.