Moot Court Strafrecht
Der Moot Court im Strafrecht (MCS) ist eine strafrechtliche Prozesssimulation, bei der die Teilnehmer ein hypothetisches Gerichtsverfahren vor einem deutschen Strafgericht bearbeiten. Hierzu sollen die Teilnehmer über einen Zeitraum von ca. drei Monaten einen zuvor von den Veranstaltern veröffentlichten fiktiven, aber möglichst realitätsnahen Sachverhalt zu aktuellen strafrechtlichen Themen eigenständig juristisch bearbeiten. Ziel der Veranstaltung ist es, ein eigenes Schlussplädoyer entweder aus Sicht der Staatsanwaltschaft oder aus Sicht der Verteidigung zu entwickeln. Dazu werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor dem Wettbewerb rhetorisch geschult und trainiert. In mehreren Vorbereitungssitzungen haben die Teilnehmer Gelegenheit, ihre Plädoyers vor Publikum zu halten und unter professioneller Anleitung ihre Präsentation und ihr persönliches Auftreten kontinuierlich zu verbessern. Zum Abschluss des Wettbewerbs wird das fertige Plädoyer vor erfahrenen Praktikern präsentiert und gegen die aus ganz Deutschland angereisten Kontrahenten anderer Universitäten verteidigt. Wie die nachfolgenden Berichte zeigen, können die Tübinger Teams der vergangenen Jahre auf eine durchweg erfolgreiche Teilnahme zurückblicken.
Bei weiteren Fragen: b.heinrichspam prevention@uni-tuebingen.de
Berichte
Moot Court 2024
Am 30. und 31.5.2024 fand der 5. bundesweite Moot Court im Strafrecht unter hervorragender Leitung des Lehrstuhls von Prof. Michael Heghmanns an der Universität Münster statt. Wie in den Jahren zuvor war auch die Universität Tübingen mit einem ambitionierten und hochmotivierten Team bestehend aus Katarina Lasic, Svenja Lindner, Valerie Lindner und Franca Wagner bei diesem vertreten. Betreut wurde das Tübinger Team durch Prof. Bernd Heinrich und Maximilian Mrokon.
Mit der Vorbereitung wurde bereits im Februar 2024 begonnen, nachdem der zu bearbeitende Sachverhalt veröffentlicht wurde. Der anspruchsvolle Sachverhalt beinhaltete buchstäblich eine Menge „Zündstoff“, da insbesondere die strafrechtliche Verantwortung eines Mitarbeiters eines Chemiekonzerns nach einer erfolgten Explosion durch leicht entzündliche Gase im Mittelpunkt des Falles stand. Dabei waren unter anderem komplexe Fragen einer im Raum stehenden Fahrlässigkeitsstrafbarkeit zu erörtern. Ergänzt wurden die komplexen Rechtsfragen zum materiellen Strafrecht durch strafprozessuale Probleme der Beweisverwertung auf-grund umstrittener Ermittlungshandlungen durch die Strafverfolgungsbehörden. Die an-spruchsvolle Aufgabe lag damit darin, diese hochkomplexen Rechtsprobleme in einem 20-minütigen Plädoyer nebst anschließender fünfminütiger Replik von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gut verständlich, aber auch mit der erforderlichen Rhetorik darzustellen. Besonders hervorzuheben bezüglich des Falles war der Umstand, dass gemäß einem altbekannten Witz, wonach sich zwei Juristen treffen und drei Meinungen haben, die rechtlichen Streitfragen durchaus unterschiedlich gelöst werden konnten. Der Fall bot damit ausreichend Argumentationsgrundlage für beide Parteien, sodass der sich daraus ergebende „Kampf um das Recht“ mit aller Hartnäckigkeit rechtlich und rhetorisch ausgefochten werden konnte.
Aus dem Tübinger Team übernahmen Katarina Lasic und Franca Wagner die Rolle der Verteidigung. Svenja Lindner und Valerie Lindner schlüpften in die Rolle der Staatsanwaltschaft. Der erste Schritt der Vorbereitung bestand dabei vor allem darin, den umfangreichen Sachverhalt zu verinnerlichen und eine erste Sichtung der rechtlichen Probleme vorzunehmen, sodass ein Überblick hierüber besteht. Nachdem sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft zu einem Ergebnis bezüglich der Strafbarkeit gelangt sind, lag der Fokus anschließend darauf, das Ergebnis in einer Vielzahl von Probeplädoyers in freier Rede und rhe-torisch sicher der Richterbank zu präsentieren. Während die ersten Probeplädoyers noch in kleiner Runde stattfanden, wurde die Richterbank sukzessiv mit ehemaligen Teilnehmern, verschiedenen Strafrechtsprofessoren sowie an der Universität Tübingen dozierende Praktiker aus dem Gebiet des Strafrechts erweitert. Durch die scharfsinnigen und anspruchsvollen Fragen sowie der konstruktiven Rückmeldungen dieser breitgefächerten Richterbank konnten die Teilnehmerinnen ihre Plädoyers immer weiter verbessern und den Vortrag auch stilistisch präzisieren.
Ein besonderer Moment in der Vorbereitungszeit war auch das gemeinsame Probeplädoyer mit dem Team der Universität Konstanz, das von Prof. Liane Wörner, Janine Blocher und Dr. Simon Pschorr betreut wurde. Hierdurch wurden beiden Teams die Möglichkeit eröffnet, ihre Plädoyers unter Wettkampfbedingungen vorzutragen, was einen erheblichen Erfahrungsge-winn für beide Teams mit sich brachte. Auch wurde die seit mehreren Jahren andauernde „Moot Court-Freundschaft“ beider Universitäten mit einem anschließenden Abendessen bekräftigt.
Nach der intensiven Vorbereitungszeigt war das Tübinger Team auch sehr erfreut, als der Moot Court dann endlich am 30.5.2024 begann. Dabei wurde die Veranstaltung durch den Gastgeber Prof. Michael Heghmanns in der Aula des Münsteraner Schlosses feierlich eröffnet und die einzelnen Teams vorgestellt. Im Anschluss hieran stellte Prof. Klaus Boers in einem sehr interessanten Vortrag die Ergebnisse einer Studie über die „Delinquenz im Altersverlauf“ vor, die Teil des langjährigen Forschungsprojekts „Kriminalität in der modernen Stadt“ ist. Im Anschluss fanden die einzelnen Teams bei einem leckeren Abendessen im Münsteraner Schloss zusammen und ließen den Abend ausklingen.
Am 31.5.2024 standen sodann die Vorrundenbegegnungen in den Räumen des Fürstenberghauses in Münster an. Dabei traf die „Tübinger Verteidigung“ auf die Staatsanwaltschaft der Gastgeber von der Universität Münster. Die „Tübinger Staatsanwaltschaft“ begegnete dem Verteidigerteam der Universität Düsseldorf. Beide Parteien des Tübinger Teams plädierten dabei fachlich und rhetorisch auf höchstem Niveau. Nach der Vorrunde wurden die vier besten Teams für ein kleines und ein großes Finale ausgelost. Die Auslosung und die sich anschließenden Finals fanden dabei in spektakulärer Kulisse im Schwurgerichtssaal des LG Münster statt und wurden vom Präsidenten des LG Münster, Herrn Ulrich Schambert, eröffnet. Obwohl die Tübinger Teams exzellent plädierten und sich auch Herr Ulrich Schambert aufgrund seiner eigenen Studienzeit in Tübingen ein gutes Abschneiden des Tübinger Teams wünschte, reichte es am Ende nicht für den Einzug in eines der Finals. Nach weiteren Plädoyers konnte sich das Team der Universität Konstanz den dritten Platz vor dem Team der Universität Düsseldorf sichern. Zudem setzte sich das Team der Universität Trier in einem packenden Finale gegen das Team der Universität Augsburg durch.
Nach Ende der Plädoyers fanden sich alle Teilnehmenden im Innenhof des Juridicums der Universität Münster zu einem gemeinsamen Ausklang zusammen und wurden dabei erneut mit hervorragendem Essen und leckeren Getränken bestens umsorgt. Dies bot die perfekte Möglichkeit, sich mit den verschiedenen Teams, Betreuern und Sponsoren in einer angenehmen Atmosphäre auszutauschen und das Erlebte Revue passieren zu lassen.
Auch dieser Moot Court hat die verschiedenen Teams nicht nur inhaltlich und charakterlich aufgrund einer anstrengenden Vorbereitungszeit gefordert, sondern auch viele angenehme Begegnungen und schöne Erfahrungen sowie Erinnerungen ermöglicht, durch welche die Teilnehmenden auch ganz persönlich viel für ihre weitere menschliche sowie fachliche Entwicklung mitnehmen konnten. Besonderer Dank gilt dabei Herrn Prof. Michael Heghmanns und seinem Lehrstuhlteam für die wunderbare Organisation des Wettbewerbs. Zudem gratuliert das Tübinger Team dem Gewinnerteam aus Trier herzlich und freut sich bereits auf den 6. bundesweiten Moot Court im Strafrecht unter Schirmherrschaft der Universität Trier.
Moot Court Strafrecht 2023
Universität Tübingen belegt 2. Platz beim 4. bundesweiten Moot Court im Strafrecht!
Am 9.6.23 fand in Köln bereits der 4. bundesweite Moot Court im Strafrecht statt. Das Team der Universität Tübingen konnte dabei ein tollen zweiten Platz belegen.
Los ging es mit der Vorbereitung bereits Anfang März mit der Veröffentlichung des Sachverhaltes, dessen Schwerpunkte der Insulinbeschluss des BGH aus dem vergangenen Jahr (NJW 2022, 3021) und das Notwehrrecht gegen die Straßenblockaden der Aktivisten der Letzten Generation bildeten. Besonders spannend waren dabei die grundrechtlichen Einschläge bei beiden Themenkomplexen (Recht auf Selbstbestimmtes Sterben, Versammlungsfreiheit) und das Arbeiten mit einer wöchentlich wachsenden Literatur über die rechtliche Bewertung des Klimaaktivismus.
Nach der ersten rechtlichen Bearbeitung des Falles ging es an die Vorbereitung des Wettbewerbes. Jede Universität stellt zwei Verteidiger und zwei Staatsanwälte, welche in einer Vorrunde gegen eine jeweils andere Universität plädieren. Die zwei besten Teams tragen dann unter sich das „große“ Finale aus, während die Plätze drei und vier im „kleinen“ Finale ermittelt werden.
Die Plädoyers sind dabei auf je 20 Minuten und anschließende 5 Minuten Erwiderung beschränkt, bevor die Richterbank noch abschließend Fragen stellen darf.
Auf diese Anforderungen hat sich das Tübinger Team bestehend aus Paul Schühle, Johannes Haß (Verteidigung), Johannes Feuchter und Andreas Vovkushevsky (Staatsanwaltschaft) durch intensive Probeplädoyers vorbereitet. Auf der Richterbank saßen dabei ehemalige Teilnehmer, verschiedene Strafrechtsprofessoren und Praktiker, welche insbesondere durch ihre scharfsinnigen Fragen und konstruktives Feedback zu einer gelungenen Vorbereitung beitrugen.
Die Vorbereitung fand unter den wachsamen Augen von Prof. Bernd Heinrich und Nicolas van Bergen statt. Ein besonderes Highlight war dabei auch ein Probeplädoyer gegen das Team der Universität Konstanz, durch das nochmal ganz neue Perspektiven gewonnen werden konnte.
Mit dem Wettbewerb los ging es dann mit der Ankunft beim Vorjahressieger Köln inklusive Begrüßung durch Prof. Frauke Rostalski und einem Vortrag von Prof. Adrian Daub (Stanford) zum Thema Cancel Culture.
Am Freitag durfte dann auch endlich plädiert werden. Das Tübinger Team hatte mit den Universitäten Osnabrück (4. Platz) und Leipzig (3. Platz) zwei sehr starke Gegner aus dem insgesamt 12 Universitäten bestehendem Teilnehmerfeld erwischt. Dennoch wusste das Tübinger Team die Richterbank zu überzeugen und landete nach Abschluss der Vorrunde nicht nur mit der höchsten Gesamtpunktzahl auf Platz 1, sondern konnte sich auch noch über zwei Einzelauszeichnungen als „Best Speaker“ für Johannes Feuchter und Andreas Vovkushevsky freuen.
Voller Vorfreude ging es am Nachmittag ins Finale, welches in den Räumen des OLG Köln stattfand. Dort übertraf die Staatsanwaltschaft sogar nochmal ihre Leistung aus der Vorrunde und wusste die Richterbank bestehend aus zwei erfahrenen Strafverteidigern und einem BGH-Richter durchaus zu beeindrucken, musste sich am Ende aber leider dem Team der Universität Münster geschlagen geben, welches damit nächstes Jahr auch Gastgeber sein darf.
Nach der anfänglichen Enttäuschung konnte sich das Team aber dennoch über das Erreichte und die Auszeichnungen freuen und den Abend noch zusammen mit den anderen Teilnehmern genüsslich ausklingen lassen. Mit der Rückkehr nach Tübingen gingen schließlich drei Monate voller harter Arbeit, vieler Eindrücke und einer Menge neuer Bekanntschaften vorbei, auf die das Team mit viel Dankbarkeit zurückblickt.
Moot Court Strafrecht 2020/2021
Am 15.01.2021 fand der zweite bundesweite Moot Court im Strafrecht statt. Da das Team der Universität zu Köln im Vorjahr den ersten Platz belegte, sollte der Moot Court auch dort stattfinden. Ursprünglich war der Moot Court für den 05.06.2020 terminiert gewesen, allerdings war recht schnell klar, dass aufgrund der Pandemielage eine derartige Veranstaltung vorerst nicht stattfinden konnte. Als neuer Termin wurde dann der 15.01.2021 festgelegt, aber auch zu diesem Zeitpunkt konnten keine Präsenzveranstaltung stattfinden, sodass man sich dazu entschied, den Moot Court erstmals digital durchzuführen.
Neben dem Team der Eberhard Karls Universität Tübingen traten auch Teams der Humboldt-Universität zu Berlin, der Goethe-Universität Frankfurt a.M., der Universität Greifswald, der Universität Leipzig, der Universität Konstanz, der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Universität Trier an. Für das Tübinger Team gingen Nathalie Jensen und Tapio Bronner für die Staatsanwaltschaft sowie Michelle Haug und Celine Oßwald für die Verteidigung an den Start. Betreut wurde das Team durch Prof. Dr. Heinrich und dessen wissenschaftlichen Mitarbeiter Nicolas Van Bergen.
Der Sachverhalt drehte sich im Wesentlichen um alternative Behandlungsmethoden, die im Internet den Patientinnen und Patienten angeboten wurden. Der Angeklagte vertrieb über die Plattform „Alternative Heilkunst“ das nicht als Arzneimittel zugelassene Medikament 3-Bromopyruvat (3-BP) an krebskranke Menschen als Alternative für eine Chemotherapie. Patientinnen und Patienten, bei denen eine Behandlung mit 3-BP nicht erfolgsversprechend war, hat der Angeklagte anstelle von 3-BP Aspirin in Pulverform versandt und auf eine Heilung durch den Placebo Effekt gehofft. Über seine Plattform „Alternative Heilkunst“ bot der Angeklagte daneben noch sogenannte Energiekuren an, die angeblich der Heilung von Brustkrebs dienten. Hierzu verabredete sich der Angeklagte mit betroffenen Frauen in einem Skype-Chat in dessen Verlauf der Angeklagte die Frauen dazu aufforderte, sich zwei Metalllöffel, die an einem Stromkabel befestigt werden sollen, an die Schläfen zu halten und dann mittels eines Schalters Strom durchzuleiten. Im Rahmen eines Plädoyers sollten hierbei jeweils die Abschlussvorträge der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung präsentiert werden, wobei neben den Fragen des materiellen Strafrechts auch auf strafprozessuale Probleme einzugehen war.
Zur Realisierung des Moot Courts wurde auf eine digitale Kommunikationsplattform zurückgegriffen, auf der sogenannte „Breakout-Räume“ eingerichtet werden konnten. Für jede Vorrunde wurde ein solcher Raum erstellt, außerdem gab es für jede Universität einen Vorbereitungsraum. Den Teilnehmenden war es so auch möglich, sich die Plädoyers anderer Teams anzuhören. Die Jury konnte sich ebenfalls in einen eigenen Besprechungsraum zurückziehen. Bereits im Vorfeld konnten die digitalen Funktionen erprobt werde. Zu diesem Zweck verabredete sich das Tübinger Team in digitaler Weise einige Tage vor dem Moot Court mit dem Team aus Konstanz und führten mehrere Probeplädoyers durch.
Nach langer Wartezeit war dann endlich der Tag des Moot Courts gekommen und die Teilnehmenden betraten nach und nach den virtuellen Moot Court Raum. Nachdem Prof. Dr. Dr. Rostalski alle Teilnehmenden begrüßt hatte, wurden die gegnerischen Paarungen der Vorrunde ausgelost. In insgesamt neun Verhandlungsrunden traten die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung der verschiedenen Universitäten gegeneinander an. Aus dieser Vorrunde sollten die beiden besten Teams für das Finale durch die Jury ausgewählt werden. Im Anschluss an die Mittagspause wurde sodann verkündet, dass das Tübinger Team gegen das der HU Berlin antreten wird. Die Final-Jury setzte sich zusammen aus Dr. Marc Tully, Präsident des Hanseatischen OLG, Dr. Carsten Paul und Dr. Nikolaus Berger, Richter am BGH. Im Anschluss an die Finalplädoyers wurden an die vier Finalisten noch kritische Rückfragen durch die Jury gestellt. Bevor es schlussendlich zur Siegerehrung kam, konnten sich die Teilnehmenden und Mitwirkenden über den Vortrag eines Überraschungsgastes freuen: Für einen Vortrag mit anschließender Diskussion zum Thema Recht und Gesellschaft hatte man Stephan Detjen, Journalist, Jurist und Chefkorrespondent des Deutschlandradios, gewinnen können. Herr Detjen teilte auf sehr anschauliche und spannende Weise seine Gedanken zur Rezeption der Rechtsprechung im Prozess der öffentlichen Meinungsbildung.
Währenddessen blieb der Final-Jury ausreichend Zeit, ein Siegerteam auszuwählen. Mit einem nur hauchdünnen Vorsprung wurde das Team aus Berlin als Sieger gekürt. Damit stand auch fest, dass der Moot Court im nächsten Jahr in Berlin ausgetragen wird. Das Tübinger Team konnte damit den 2. Platz belegen.
Ein ausführlicher Veranstaltungsbericht mit ausführlichem Lösungsvorschlag wurde im Nachgang in der JuS-aktuell 4/2021 S. 37 ff. veröffentlicht.
Moot Court Strafrecht 2019
Im Mai 2019 veranstaltete die Juristische Fakultät der Universität Leipzig um das Team von Prof. Dr. Elisa Hoven den ersten bundesweiten Moot Court im Strafrecht (MCS 2019). Wie auch bei den anderen Moot Courts, handelt es sich beim MCS 2019 um eine Prozesssimulation, bei der die Teilnehmer einen möglichst realistischen Sachverhalt selbstständig juristisch bearbeiten und am Ende vor erfahrenen hauptberuflichen Richtern präsentieren, um sich hierbei im Wettbewerb gegen die Teams von anderen Universitäten zu behaupten. Anders als bei den bisher angebotenen Moot Courts, spielt der Sachverhalt des MCS jedoch im deutschen Strafrecht. Dieses Jahr sind insgesamt 10 Universitäten aus ganz Deutschland angetreten, um jeweils die Interessen der Staatsanwaltschaft oder des Verteidigers des fiktiven Sachverhalts zu vertreten.
Auch die Universität Tübingen war zum Wettbewerb angetreten. Das Team bestehend aus Hanna Becher, Franziska Bopp, Marei Podehl und Annika Scharr stellte sich der Aufgabe, sich in die Feinheiten der Sachverhaltsprobleme der internal investigations und der rechtlichen Beurteilung verschiedener Probleme des neu reformierten Sexualstrafrechts einzuarbeiten und den Sachverhalt rechtlich aufzubereiten. Hierbei wurden die Teilnehmerinnen von Prof. Dr. Heinrich und seinem Lehrstuhlteam unterstützend betreut. Die so für die jeweiligen Prozessbeteiligten gefundenen Ergebnisse präsentierte das Team in mehreren Probeplädoyers vor engagierten Lehrstuhlmitarbeitern, Professoren und Richtern und konnte so die eigene Argumentation und Präsentation in einem professionellen Umfeld perfektionieren. Auf diese Weise gerüstet, stellte sich das Tübinger Team der Konkurrenz in Leipzig.
Der Wettbewerb in Leipzig gliederte sich hierbei in eine Vorrunde und eine Finalrunde. In der Vorrunde traten jeweils zwei Redner der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung verschiedener Teams gegeneinander an, so dass jedes Team insgesamt zwei Verhandlungen, einmal als Staatsanwaltschaftsvertreter und einmal als Verteidigung, zu bewältigen hatte. Hierbei wurden die Redner nach einem Punktekatalog bewertet. Die beiden Teams mit der höchsten Gesamtsumme aller Redner traten im Finale gegeneinander an.
Die Teilnehmerinnen der Universität Tübingen belegten dabei den vierten Platz und verpassten demnach nur knapp den Einzug ins Finale. Annika Scharr konnte sich mit einer Gesamtbewertung von 81 aus möglichen 90 Punkten einen Platz unter den bestbewerteten Rednern des Wettbewerbs sichern. In der Finalrunde im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Leipzig, traten die Teams der Universität Köln und Augsburg gegeneinander an. Aus dieser Runde ging das Team der Universität Köln als Sieger hervor.
Am Abend wurden im Rahmen der Siegerehrung die Gewinner des Wettbewerbs gebührend gefeiert. Dabei konnten die Teilnehmer in einem entspannten Setting die Eindrücke des Tages Revue passieren lassen. Darüber hinaus gab es einen Festvortrag der stellvertretenden Chefredakteurin der Zeit Sabine Rückert zum Thema der Presseberichterstattung in Gerichtsverfahren.
Auch im nächsten Jahr wird der MCS fortgesetzt und dieses Mal an der Universität Köln ausgetragen. Wer also die Gelegenheit der Teilnahme an einem strafrechtlichen Moot Court wahrnehmen und die Universität Tübingen im Jahr 2020 vertreten möchte, sollte die Moot Court Rubrik der Lehrstuhlwebsite von Prof. Dr. Heinrich genau im Auge behalten.