Juristische Fakultät

Benjamin M. Telders International Law Moot Court Competition


Article 1. All human beings are born free and equal in dignity and rights. They are endowed with reason and conscience and should act towards one another in a spirit of brotherhood.

Universal Declaration of Human Rights


Das Tübinger Team feiert Erfolg in diesjähriger Ausgabe des Benjamin M. Telders International Law Moot Court

Das Team der Universität Tübingen, bestehend aus Solveig Blankenhorn, Joelle Lang, Stella Holzäpfel und Kolja Baudoux, setzte sich in den internationalen Finalrunden der 45. Auflage des Benjamin M. Telders International Law Moot Court (2021/22) gegen eine starke Konkurrenz bestehend aus 25 Teams aus 20 europäischen Ländern durch und erzielte in der Gesamtwertung einen hervorragenden 3. Platz.

Neben der Bronzemedaille in der Gesamtwertung, erhielt der Respondent die Auszeichnung für die „Best Oral Argumentation on behalf of the Respondent“ und belegte in seiner Wertung den 2. Platz. Der Applicant belegte in seiner Wertung den 3. Platz.

Joelle Lang erhielt zudem die Auszeichnung des „Best Oralist on behalf of the Respondent“. Darüber hinaus erhielten alle weiteren Teilnehmer des Tübinger Teams eine ehrenhafte Nennung unter den besten 30 Plädeuren des Wettbewerbs, wobei drei der vier Teilnehmenden in den Top 5 gelistet wurden. Zudem erreichten sowohl der Schriftsatz des Respondent als auch das Plädoyer des Applicant eine starke Platzierung in den Top 10.

Die Fakultät gratuliert dem Tübinger Team, dem Coach-Gespann, bestehend aus  Michel Boven, Jessica Oheim und Emre Çetinkaya, sowie Herrn Prof. Dr. Jochen von Bernstorff, als Betreuer der völkerrechtlichen Moot Courts, herzlichst zu ihrem großartigen Erfolg in diesem Jahr!

Allgemeine Informationen

I. Was ist der Benjamin M. Telders Law Moot Court?

Beim Benjamin M. Telders International Law Moot Court handelt es sich um den europaweit größten Wettbewerb auf dem Gebiet des Völkerrechts. Im Jahre 2022 feierte er seine 45. Auflage und kann infolge seiner langjährigen Tradition als Europameisterschaft des Völkerrechts verstanden werden. 

Gegenstand ist ein fiktiver Rechtsstreit zwischen zwei Staaten vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH). Verfahrenssprache ist hierbei Englisch. Der Fall, der jeweils im November ausgegeben werden, orientiert sich an aktuellen völkerrechtlichen Fragestellungen. Die deutsche Vorausscheidungen finden im Frühjahr statt. Der Gewinnner der Ausscheidungsrunde fährt zu den Finalrunden nach Den Haag und misst sich dort mit den anderen europäischen Teams.

II. Wie läuft der Wettbewerb ab?

Nach der Bewerbungsphase Ende August erhalten die vier Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeitnah eine Rückmeldung und können sich in der vorlesungsfreien Zeit nach und nach auf den Wettbewerb vorbereiten, wobei selbstverständlich Praktika absolviert werden können, bevor im Oktober ein Crash-Kurs zum Völkerrecht angeboten wird. 

Mit der Veröffentlichung des Sachverhalts Anfang November beginnt die schriftliche Phase. Zunächst wird gemeinsam eine Lösungsskizze erarbeitet, bevor sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dem Schreiben der Schriftsätze (Memorials) für den Kläger (Applicant) und den Beklagten (Respondent) widmen. Mitte März werden die Schriftsätze abgegeben und es findet ein fließender Übergang in die mündliche Phase statt. 

In dieser Phase treten jeweils zwei der Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Vertreter der Kläger- und Beklagtenseite auf und versuchen die zuvor im Schriftsatz ausformulierten Rechtspositionen einer hochkarätig besetzten, dreiköpfigen Richterbank vorzustellen und auf Nachfrage zu verteidigen. Ziel ist es, zur Überzeugung des Gerichts vorzutragen und den Argumenten der Gegenseite den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Zur Vorbereitung auf die nationalen Vorausscheidungen und die Finalrunden in Den Haag finden zwischen Mitte März und Mai/Juni regelmäßig Probeverhandlungen mit Großkanzleien im In- und Ausland statt, im Rahmen welcher die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu Übungszwecken gegeneinander antreten.

Wichtiger Hinweis: Wir sind uns des Umstandes bewusst, dass der Moot Court möglicherweise bis in das Sommersemester des Folgejahres reicht. Es ist selbstverständlich, dass den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ermöglicht wird geordnet und ohne größere Belastung in ihren Studienalltag zurückzukehren, sich auf Klausuren vorzubereiten und diese auch zu schreiben. Es stehen mit Beginn des Semesters lediglich einzelne Kanzleitermine und die Finalrunden in Den Haag an. 

III. Warum lohnt sich eine Teilnahme?

Für Studierende bietet die Teilnahme an einem internationalen Moot Court eine Reihe von Vorzügen. Allem voran ermöglicht sie die im Studium seltene Gelegenheit, aus dem starren Rahmen des rechtswissenschaftlichen Studiums heraus, einen Blick über den Tellerrand hinaus zu wagen, eine Vielzahl verschiedener Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erlernen und insgesamt über sich hinaus zu wachsen.

Folgende Vorteile erwarten unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer: 

  • Anrechung als Freisemester
  • Fremdsprachen-, Seminar- und Schlüsselqualifikationsschein
  • Anrechung von 2 SWS auf den Schwerpunktbereich 4a 
  • Erwerb umfassender Kenntnisse im Bereich des Völkerrechts 
  • Erwerb rhetorischer Kompetenzen
  • Sicheres Rechtsenglisch
  • Intensiver Kontakt zu Großkanzleien für Praktika oder Referendariat
  • International hochangesehenes "Gütesiegel" im Lebenslauf

Unsere Mitstreiter

In den vergangenen Jahren durften wir uns über hilfreiche und großzügige Unterstützung durch folgende Partner freuen: 

Das Team der Universität Tübingen bedankt sich aufrichtig bei allen Sponsoren des Benjamin M. Telders Moot Courts für ihre großartige - sowohl fachliche als auch finanzielle - Unterstützung, ohne welche eine früchtetragende Vorbereitung auf den Wettbewerb nicht denkbar wäre. Vielen herzlichen Dank!