Die Mindestlohnkommission hat im Juni 2025 vorgeschlagen, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1.1.2026 auf brutto 13,90 EUR und zum 1.1.2027 auf brutto 14,60 EUR je Zeitstunde zu erhöhen; die Bundesregierung hat diesen Vorschlag Ende Oktober durch Rechtsverordnung verbindlich gemacht.
Nach Ansicht von Christian Picker (in: RdA 2025, 269 ff.) widerspricht diese aktuelle Mindestlohnanpassung höherrangigem Recht und ist schon formell rechtswidrig: Die Kommission habe sich dabei nämlich eigenmächtig und vorrangig an einem gesetzlich nicht vorgesehenen und in der sog. Mindestlohnrichtlinie nur optional enthaltenen Referenzwert orientiert, wonach der Mindestlohn 60 Prozent des Bruttomedianlohns Vollzeitbeschäftigter betragen soll; damit sei sie als unzureichend legitimiertes „Hilfsorgan“ des BMAS von der Vorgabe des § 9 Abs. 2 S. 2 MiLoG abgewichen, wonach sie „sich bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung“ zu orientieren hat.
Weitergehend beleuchtet Verfasser in seinem Beitrag grundsätzlich, welche Funktion(en) der gesetzliche Mindestlohn in unserer freiheitlichen, der Tarifautonomie verpflichteten Rechts- und Wirtschaftsordnung verfassungsrechtlich erfüllen darf, rechtspolitisch erfüllen soll und wie er auszugestalten ist, damit er die ihm zugedachte(n) Funktion(en) erfüllen kann.
Der Beitrag ist auf ein breites mediales Echo gestoßen und wurde unter anderem von der F.A.Z. https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/ist-die-erhoehung-des-mindestlohns-ungueltig-110765045.html, dem SPIEGEL https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/mindestlohn-arbeitsrechtsprofessor-hinterfragt-beschlossene-erhoehung-a-5026d87e-962a-4400-8963-aa3acee1cd1f und MDR AKTUELL https://www.ardaudiothek.de/episode/urn:ard:episode:100d017cc39317ba/ aufgegriffen.