Juristische Fakultät

Aktuelle Mitteilungen

Kontaktadresse für Fragen zur Zivilrechtsübung

Rückfragen zur Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht (inkl. Rückfragen zur Hausarbeit) sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: zrf.thomasspam prevention@jura.uni-tuebingen.de.

Alma-Portal

Bitte richten Sie mit dem Alma-Portal zusammenhängende Fragen immer direkt an alma@jura.uni-tuebingen.de.


Wichtiger Hinweis zum Prüfungsrücktritt bei Krankheit

Ärztliche Atteste, die eine Prüfungsunfähigkeit bescheinigen, müssen dem Lehrstuhl im Original vorgelegt werden.
Es reicht nicht aus, diese als Scan oder Fotodatei zu übermitteln. Bitte lassen Sie uns daher umgehend Ihr Original-Attest zukommen, damit wir einen Prüfungsrücktritt aufgrund von Krankheit entsprechend vermerken können.

Formular zur Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit

Muss jemand wegen Krankheit von einer Prüfungsleistung zurücktreten, muss er gemäß § 23a Abs. 1 S. 3f. StudPrO unverzüglich ein ärztliches Attest einreichen, das die für die Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit nötigen medizinischen Befundtatsachen enthält. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht in der Regel nicht aus.

Hier finden Sie ein Formular, das Sie dem Arzt vorlegen können, damit Sie ein entsprechendes Attest bekommen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich in Alma nicht abmelden dürfen, wenn Sie ein Attest einreichen wollen, weil es sonst nicht verbucht werden kann. Bei einem Rücktritt im Rechtssinne, um die Möglichkeit der Ersatzklausur zu bekommen, müssen Sie angemeldet bleiben.


Achtung! Wichtige Hinweise zu Fristen in der Übung!

Zusätzlich zur Veranstaltungsbelegung ist eine Anmeldung für jede einzelne Prüfungsleistung erforderlich!

Eine Abmeldung von den Klausuren ist jeweils bis einen Tag vor der Klausur möglich.
Bei Prüfungsunfähigkeit (Krankheit) darf die Prüfungsleistung in Alma nicht abgemeldet werden, wenn die Ersatzklausur genutzt werden möchte, da sonst der Rücktritt und das Attest nicht verbucht werden können.


Hinweise zur Remonstration 2. Klausur ZRF

Bitte reichen Sie Ihre entsprechende Remonstration bis Donnerstag, 04.04.2024 ein. Bei postalischem Versand darf der Poststempel das Datum 04.04.2024  nicht überschreiten.
Eine persönliche Abgabe kann nur über die Poststelle der Neuen Aula erfolgen.
Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihrer Remonstration, dass diese nur darauf gestützt werden kann, dass der/die Korrekturassistent*in in seinem/ihrem Votum eine nach Literatur und Rechtsprechung vertretbare Aussage entweder offenkundig nicht berücksichtigt oder als unvertretbar gewertet hat. Sie können sich folglich allein mit den Korrekturanmerkungen zum Inhalt Ihrer Arbeit auseinandersetzen. Hierzu müssen Sie mit Angabe zur Seitenzahl kennzeichnen, auf welche Korrekturanmerkung bzw. welche Ihrer Aussagen Sie sich beziehen.
Eine Remonstration kann nicht darauf gestützt werden, dass andere Arbeiten mit ähnlichen Aussagen besser bewertet wurden. Andernfalls müssten sämtliche Arbeiten nochmals korrigiert werden, um das Gewicht der beanstandeten Aussagen im Verhältnis zum Rest der Arbeit festzustellen. Dies ist Aufgabe des/der Korrekturassistent*in und kann in der Remonstration nicht gelöst werden.
Die Remonstration sollte drei Seiten nicht überschreiten.

Klausuren, die nicht in der Besprechungsvorlesung am 28.03.2024 abgeholt wurden, können im Sekretariat des Juristischen Seminar abgeholt werden; informieren Sie bitte sich zu den dort geltenden Abholmodalitäten bitte über die entsprechende Homepage.

Wichtiger Hinweis zur SPB-1c-Klausur

Mit Blick auf die anstehende Klausur im Schwerpunktbereich 1c und die aktuelle Gesetzgebung (Vertikal-GVO) folgender Hinweis mit der Bitte um Beachtung:

Es gelten die offiziell angegebenen Hilfsmittel. Es ist nicht notwendig und nicht zugelassen, selbt angefertigte Ausdrucke etc. neuer Gesetzgebung mitzubringen.

Wichtige Hinweise zur Eintragung über ALMA

Achtung! Die Teilnehmer*innen der Übung im Zivilrecht für Fortgeschrittene im Wintersemester 2023 werden gebeten, sich über das Alma-Portal in die Teilnehmerliste der Übung einzutragen sowie zusätzlich zu jeder Prüfungsleistung einzeln (Hausarbeit, 1. Klausur, 2. Klausur) anzumelden.

Seit dem Wintersemester 2021/2022 ist zwingend erforderlich, sich rechtzeitig für Veranstaltungen, Studien- bzw. Prüfungsleistungen anzumelden. Nachträgliche Anmeldungen können nicht mehr angenommen werden! Bei Anmeldungsversäumnis kann die entsprechende Veranstaltung nicht besucht bzw. Studien- oder Prüfungsleistung nicht erbracht werden!

Die Belegungs- und Anmeldefristen finden Sie in Alma übersichtlich zusammengestellt.