Frau Dr. Bacaksız forscht im Rahmen ihres Habilitationsvorhabens zu Fragen der Kausalität und der objektiven Zurechnung. Sie plant, diese Arbeit nach ihrem Forschungsaufenthalt in Tübingen Ende 2016 abzuschließen.
Kausalität ist ein sehr wichtiges Thema des Strafrechts. Während das Thema in Deutschland seit Jahren diskutiert wird, wurde es in der Türkei bislang nicht untersucht. Andererseits ist das Fehlen der Diskussionen über die die dogmatischen Gründe des Themas ein großes Problem für die Praxis. Deshalb sind die Entscheidungen des Türkischen Kassationsgerichts inkonsequent. In einem Fall ist es ziemlich unklar für die Praxis zu bestimmen, wann Kausalität oder wann z.B. Fahrlässigkeit anzunehmen ist.
In ihrer Habilitation plant Frau Dr. Bacaksız, zuerst die dogmatischen Gründe des Themas anzufassen. Danach werden die Entscheidungen in Deutschland und der Türkei verglichen. Als Ergebnis wird die Arbeit hoffentlich eine Quelle für Akademiker und eine Richtlinie für die Praxis, mindestens jedoch der Anfang neuer Diskussionen.