Prüfungen
Aufsichtsarbeit
Der Prüfungsstoff für die Aufsichtsarbeit im Schwerpunktbereich 6 (Steuerrecht) besteht nach der Prüfungsordnung (StudPrO 2012/2019) aus den Gebieten der Pflichtveranstaltungen nach dem aktuellen Studienplan im Schwerpunktbereich. Im Einzelnen sind das:
Steuerrecht I: Grundlagen des Steuerrechts
Steuerrecht II und VII: Einkommensteuer (einschl. Systematik)
Steuerrecht VIII: Unternehmenssteuerrecht
Steuerrecht III: AO/FGO
Steuerrecht IV: Umsatzsteuerrecht
Mündliche Prüfung
Der Prüfungsstoff für die mündliche Prüfung zusätzlich aus den Wahlfächern, soweit diese belegt wurden: Steuerrecht V: Bilanzrecht und Gewinnermittlung, Steuerrecht VI: Gewerbesteuer und Bewertung, Gesellschaftsrecht I, Steuerrecht IX: Erbschaft- und Schenkungsteuer, Steuerrecht X: Internationales und Europäisches Steuerrecht, Repetitorium/ Kolloquium zur neuen Rechtsprechung im Steuerrecht, Steuerrechtliches Seminar.
Zugelassene Hilfsmittel für die Aufsichtsarbeit und mündliche Prüfung
Wichtige Informationen zum Schwerpunktbereich und der Abschlussprüfung (z.B. zugelassene und benötigte Gesetzestexte) erhalten Sie auf der Seite des Prüfungsamts. Bitte beachten Sie dort insbesondere die "Hinweise zu den in der Abschlussprüfung zugelassenen Hilfsmitteln" und das "Hinweisblatt: Zulässiger Inhalt der Hilfsmittel".