Geltend für alle Informatikstudiengänge:
- Im Bachelorstudium ist ein Praktikum vor Vollendung des 4. Semesters kontraproduktiv für den Studienverlauf.
- Für die Genehmigung eines Urlaubssemesters zum Zweck eines informatikbezogenen Praktikums müssen als Mindestvoraussetzung 72 LP bis zum Ende des 3. Semesters erbracht sein, davon mindestens 63 LP aus Pflichtveranstaltungen.
- Ein Transcript of Records sowie eine Praktikumsbeschreibung desjenigen Unternehmens, welches das Praktikum anbietet, sind für die Genehmigung des Urlaubssemesters rechtzeitig dem Studiendekan der Informatik vorzulegen.