Auf dieser Seite haben wir häufig gestellte Fragen zum Studiengang Bachelor of Education (Berufliches Lehramt Sozialpädagogik) zusammengestellt und beantwortet.
Ist der Einstieg in das Universitätsstudium mit einer Fachhochschulreife / fachgebundenen Hochschulreife möglich?
Mit der Fachhochschulreife ist ein Studium an der Universität Tübingen nur möglich, wenn zusätzlich ein erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium nachgewiesen werden kann. Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt nur zum Studium bestimmter Fächer. Über die Deltaprüfung besteht die Möglichkeit, eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für Bachelorstudiengänge zu erwerben. Nähere Infos siehe https://uni-tuebingen.de/de/81780
Ist der Einstieg in das Universitätsstudium mit einer Berufsausbildung (z.B. staatlich anerkannte/r Erzieher/in) möglich?
Ja, ein Einstieg für beruflich Qualifizierte, beispielsweise durch eine Ausbildung zur Erzieher*in, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nähere Informationen hierzu s.: https://uni-tuebingen.de/de/953
Ist der Wechsel von einem B. Ed. für gymnasiales Lehramt in den B. Ed. berufliches Lehramt möglich?
Ein Wechsel ist nicht direkt über eine Umschreibung möglich, da der Studiengang B. Ed. Sozialpädagogik/Pädagogik ein zulassungsbeschränkter Studiengang ist. Bei einem Wechsel aus einem höheren Fachsemester können ggf. Studienleistungen für das jeweilige Zweitfach angerechnet werden. Eine Studienfachberatung wird empfohlen.
Im beruflichen Lehramt sind die Zweitfächer alle zulassungsfrei, der Wechsel ist daher über eine einfache Umschreibung möglich; nicht alle Fächer können jedoch zum Sommersemester begonnen werden. Eine studienfachliche Beratung ist nachzuweisen, wenn der Studiengangwechsel im dritten oder einem höheren Semester erfolgt. Näheres siehe https://uni-tuebingen.de/studium/studienorganisation/neuorientierung/umschreibung/#c410998
Wie gut ist die terminliche Abstimmung zwischen Erstfach berufliches Lehramt Sozialpädagogik und Zweitfach gegeben?
Die Modulhandbücher der Studienfächer sind in der Regel so abgestimmt, dass sie gut kombiniert werden können. In Informatik und Mathematik wird fachlich ein sehr hohes Niveau verlangt, grundsätzlich ist aber die gemeinsame Studierbarkeit mit der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik auch hier gegeben.
Grundsätzlich ist das berufliche Lehramt Sozialpädagogik als Vollzeitstudium angelegt. Das Studium kann allerdings etwas „gestreckt“ werden, sofern man nicht BAföG oder ähnliche Leistungen beziehen möchte, die in der Regel nur für die Dauer der Regelstudienzeit gewährt werden. Laut Prüfungsordnung gilt für den Bachelor eine maximale Studiendauer von 12 Semestern (Regelstudienzeit 6 Semester), dann verliert man den Prüfungsanspruch.
Ja, ein Auslandssemester ist möglich. Es empfiehlt sich vor allem, das Studienangebot im allgemeinbildenden Zweitfach zu nutzen, um ein Semester im Ausland zu studieren. Option 1: Theoriesemester → Kann das Studium um 1–2 Semester verlängern: Die Option ein äquivalentes Studienangebot an einer Universität / Hochschule im Ausland belegen zu können ist eher unwahrscheinlich, da das berufliche Fach Sozialpädagogik eine Besonderheit im deutschen System darstellt. Zudem ist die Flexibilität im Lehrangebot im Fach Sozialpädagogik eher gering, da alle Veranstaltungen nur einmal pro Jahr (entweder WiSe oder SoSe) angeboten werden. Option 2: Fachpraktikum im Ausland → Praktikumsstelle frühzeitig suchen, da die Suche in der Regel mehr zeitlichen Vorlauf benötigt als bei einer Stelle in Deutschland. Empfehlung: Teil in Deutschland absolvieren. Hintergrund ist, dass Sie später in der beruflichen Bildung Sozialpädagogik im Kontext des deutschen Kitasystems unterrichten werden und daher diese Praxiserfahrung von großer Relevanz ist! Weitere Infos: https://uni-tuebingen.de/fakultaeten/wirtschafts-und-sozialwissenschaftliche-fakultaet/faecher/fachbereich-sozialwissenschaften/erziehungswissenschaft/studium/praktikum/praktikum-im-ausland/ Möglich ist auch ein Auslandssemester im M. Ed.: Das Curriculum im M. Ed. enthält mehr flexible Optionen für vertiefende Studieninhalte. Die Flexibilität erhöht sich zusätzlich über das Studienangebot mit der neuen Prüfungsordnung 2025, die ab WiSe 2025/2026 in Kraft treten wird.