Für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen gibt es die Möglichkeit, einen sog. „Nachteilsausgleich“ (NTA) zu beantragen.
Beratungsstellen der Universität und des Studierendenwerkes finden Sie hier:
https://uni-tuebingen.de/de/169590#c985287
Für einen NTA adressieren sie an den Prüfungsausschuss ein Antragsschreiben, in dem Sie darlegen, wie mit konkreten Maßnahmen die Auswirkungen einer bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung auf Ihren Studienverlauf abgemildert werden können. Fügen Sie ein fachärztliches Attest bei. Es erleichtert die Bearbeitung, wenn Ihnen die Ärztin/der Arzt bestätigt, dass die von Ihnen gewünschte konkrete Maßnahme für die jeweilige Beeinträchtigung/Erkrankung einen medizinisch geeigneten Nachteilsausgleich darstellt und auch wirklich sinnvoll ist (z.B. mündliche statt schriftliche Prüfung bei Legasthenie, eigener Prüfungsraum bei Autismus-Spektrum-Störungen, verlängerte Bearbeitungszeit, o.ä).
Weitere Informationen finden Sie hier.
Auch auf diversen studentischen Seiten im Internet können Sie hierzu erste Infomationen erlangen.
Ein Nachteilsausgleich ist immer eine individuelle Abwägungsentscheidung, das heißt, Ihre persönliche Situation wird abgewogen im konkreten Einzelfall z.B. mit organisatorischen Belangen und Kapazitäten des Studiengangs. NTAs werden mit Bezug auf spezifische Studiengänge ausgestellt, i.d.R. befristet.