Fachbereich Asien-Orient-Wissenschaften

Prüfungsausschuss und Studienkommission

Prof. Dr. Heidrun Eichner, Islamwissenschaft

 

Vorsitzende Prüfungsausschuss FB2

Studiendekanin FB2

 

Prof. Dr. Gabriele Alex, Ethnologie

 

stv. Studiendekanin FB2

 

 

Prüfungsausschuss

Die Zuständigkeit des Prüfungsausschusses regelt die Prüfungsordnung Ihres Studienganges. Die meisten Studiengänge des AOI sind dem Prüfungsausschuss des Fachbereichs zugeordnet.

Ein Prüfungsausschuss ist, jeweils gemäß der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung, u.a. zuständig für:

  • die Entscheidung über Gewährung eines Nachteilsausgleichs,
  • die Entscheidung über den Nachweis von Prüfungsunfähigkeit,
  • die Entscheidung über Versäumnis und fristgemäßen Rücktritt,
  • die Entscheidung über Täuschung, Störung oder Ordnungsverstoß,
  • die Entscheidung über den Verlust des Prüfungsanspruchs,
  • die Entscheidung über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen,
  • die Entscheidung über prüfungsrechtliche Widersprüche von Studierenden,
  • ggf. die Einleitung von Überdenkungsverfahren,
  • für alle weiteren in der Studien- und Prüfungsordnung nicht anderweitig zugewiesenen Aufgaben, insb. Feststellungen verschiedener Entscheidungen durch Bescheid (dann mit Rechtsbehelfsbelehrung).

Studienkommission

In der Philosophischen Fakultät gibt es sowohl eine zentrale Studienkommission für allgemeine Fragen wie auch Studienkommissionen für die jeweiligen Fachbereiche. Zu den Aufgaben einer Studienkommission gehört es insbesondere, Empfehlungen zu erarbeiten, wie das Studium weiterentwickelt und die Mittel für Studium und Lehre verwendet werden sollen. Außerdem wirkt sie an der Evaluation der Lehre mit und bezieht dabei studentische Veranstaltungskritik mit ein (s. LHG § 26,3).
Sollten Probleme innerhalb der verschiedenen Studiengänge auftreten oder auch individuelle Beschwerden vorliegen, so wenden Sie sich als Studierende/r bitte immer zuerst an den Studiendekan/die Studiendekanin Ihres Fachbereichs.

Das Dekanat definiert die Zuständigkeit der Studienkommission für einzelne Studiengänge (LHG §26). Am AOI ist für die meisten Studiengängen (außer Lehramt & interfakultäre Studiengänge) eine Fachbereichsstudienkommission zuständig  (vgl. Satzung der philosophischen Fakultät §10).

Vorhaltetermine Studienkommission im SoSe 24:

Freitag, 19.04. 2024  

Freitag, 10.05. 2024

(Freitag, 31.05. 2024) 

Freitag 14.06. 2024

Freitag 19.07. 2024

(=Freitage vor Fakultätsrat) bzw. nach Bedarf

Studentische Gremienmitglieder

In der Studienkommission des AOI sind die studentischen Mitglieder der 6 Abteilungen im Rotationsprinzip vertreten, dies deswegen, weil das Landeshochschulgesetz eine Maximalzahl vorsieht. 
Die Gremienmitglieder von Prüfungsausschuss und Studienkommission werden im Institutsrat des AOI/Fachbereich 2 gewählt und vom Fakulätsrat bestätigt. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt 1 Jahr. 

Hier die aktuelle Gremienbesetzung auf den Seiten der Fakultät.

Die Stimmberechtigung der Mitglieder der Fachschaften in der Studienkommission ist derzeit geregelt lt. einem Beschluss der AOI-StuKo vom Nov. 2012: 

„Rotationsprinzip, da es max. 4 student. Stimmen geben darf > jedes Jahr wirken zwei Fächer beratend mit und sind ohne Stimmberechtigung (nach Alphabet unter Vermeidung, dass Koreanistik und Sinologie im gleichen Jahr ohne Stimmberechtigung sind): 1. Jahr (= Winter 12/13 bzw. 15/16 bzw. 18/19 und Sommer 13 bzw. 16 bzw. 19): Ethnologie & Indologie 2. Jahr (= Winter 13/14 bzw. 16/17 bzw. 19/20 und Sommer 14 bzw. 17 bzw. 20): Orient- und Islamwissenschaft & Koreanistik 3. Jahr (= Winter 14/15 bzw. 17/18 bzw. 20/21 und Sommer 15 bzw. 18 zw. 21): Japanologie & Sinologie. Bei Abwesenheit stimmberechtigter Studenten kann ein nicht stimmberechtigter Student sein/ihr Votum abgeben“.

Dem Prüfungsausschuss gehört ein studentisches Mitglied (und Vertretung) ohne Stimmberechtigung an. Diese Vertretung regelt die Studierendenschaft primär unter sich – auch hier ist die Amtszeit jeweils ein Jahr.

Nachteilsausgleich (NTA) 

Für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen gibt es die Möglichkeit, einen sog. „Nachteilsausgleich“ (NTA) zu beantragen. 
Beratungsstellen der Universität und des Studierendenwerkes finden Sie hier:

https://uni-tuebingen.de/de/169590#c985287

Für einen NTA adressieren sie an den Prüfungsausschuss ein Antragsschreiben, in dem Sie darlegen, wie mit konkreten Maßnahmen die Auswirkungen einer bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung auf Ihren Studienverlauf abgemildert werden können. Fügen Sie ein fachärztliches Attest bei. Es erleichtert die Bearbeitung, wenn Ihnen die Ärztin/der Arzt  bestätigt, dass die von Ihnen gewünschte konkrete Maßnahme für die jeweilige Beeinträchtigung/Erkrankung einen medizinisch geeigneten Nachteilsausgleich darstellt und auch wirklich sinnvoll ist (z.B. mündliche statt schriftliche Prüfung bei Legasthenie, eigener Prüfungsraum bei Autismus-Spektrum-Störungen, verlängerte Bearbeitungszeit, o.ä).

Weitere Informationen finden Sie hier

Auch auf diversen studentischen Seiten im Internet können Sie hierzu erste Infomationen erlangen.

Ein Nachteilsausgleich ist immer eine individuelle Abwägungsentscheidung, das heißt, Ihre persönliche Situation wird abgewogen im konkreten Einzelfall z.B. mit organisatorischen Belangen und Kapazitäten des Studiengangs. NTAs werden mit Bezug auf spezifische Studiengänge ausgestellt, i.d.R. befristet.

Widersprüche in prüfungsrechtlichen Angelegenheiten 

Bitte beachten Sie die jeweiligen formalen Erfordernisse, insbesondere die jeweils geltenden Fristen. Anträge müssen eigenhändig unterschrieben sein.

Postalisch senden Sie Schreiben an den Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt (Wilhelmstr. 19). Die e-mail Adresse (sofern geeignet für Ihr Anliegen!)  ist pa@philosophie.uni-tuebingen.de. Benennen Sie unbedingt Ihren Studiengang ganz genau, um die Zuordnung an eine bearbeitende Person zu erleichtern.

In vielen Fällen ist es aber auch hilfreich, zur Konfliktvermeidung möglichst rasch im Vorfeld die betreffende lehrende und prüfende Person bzw. die Studienberatung zu kontaktieren. 

Plagiatsverdacht und -prävention (-> TURNITIN)

Mit  TURNITIN  steht den Mitarbeitenden der Universität Tübingen eine sehr leistungsstarke Software zur Verfügung für die Plagiatserkennung und Erkennung von Wahrscheinlichsprozenten KI-Verwendung.
Wenn Dozierende den Verdacht haben, dass eine eingereichte Prüfungs- oder Studienleistung von einem Plagiat betroffen ist, wenden sie sich gleichfalls unter Angabe des betreffenden Studiengangs an das Prüfungsamt pa@philosophie.uni-tuebingen.de. Der Sachverhalt wird vom Prüfungsausschuss überprüft und ggf. weitere Schritte eingeleitet.