Antragstellung
Anträge können alle Angehörigen der Philosophischen Fakultät stellen.
Den Katalog der Fördermaßnahmen finden Sie hier.
Über die Anträge entscheidet die Gleichstellungskommission der Fakultät. Diese tagt zwei bis drei Mal im Semester.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich per E-Mail an gleichstellung. @philosophie.uni-tuebingen.de
Ansprechpartnerin ist die Gleichstellungsbeauftragte der Philosophischen Fakultät.
Der Antrag sollte enthalten:
- Name und Anschrift der Antragstellerin/des Antragstellers,
- Zugehörigkeit zum Fachbereich,
- kurze Darstellung des im Rahmen der Antragstellung geplanten Vorhabens,
- Aufstellung zur Verwendung der beantragten Mittel.
Für Anträge zum Programm „Teilnahmegebührenerstattung und Reisekostenübernahme“ nutzen Sie bitte dieses Antragsformular.
Hier finden Sie das Antragsformular für die Nutzung des Kinderzimmers bzw. des Ruheraums.
Da die Gleichstellungskommission aufgrund beschränkter Mittel die ausreichende und rechtzeitige Zuweisung des beantragten Betrags nicht garantieren kann, sind gleichzeitige Förderanträge bei anderen Institutionen explizit gestattet.
Für die Auszahlung des beantragten Betrags ist die Einreichung der Originalbelege (!) erforderlich.