Institut für Erziehungswissenschaft

FAQ Anerkennung von Leistungen

Allgemeine Fragen zu Anerkennung

Welche Leistungen aus anderen Studiengängen kann ich mir anerkennen lassen?

Für eine Anrechnung von Leistungen aus anderen Studiengängen ist es unerheblich, wann oder an welcher Hochschule diese Leistungen erbracht wurden und ob die früheren Studiengänge abgeschlossen wurden oder nicht. Entscheidend ist, ob die Studienleistungen gleichwertig, d.h. sowohl inhaltlich als auch vom Umfang und Niveau den Veranstaltungen in Ihrem Tübinger Studiengang entsprechen, d.h. mindestens gleichwertig sind. Auch wenn Studienleistungen sehr ähnliche Titel haben, ist das keine Garantie, dass die Inhalte eine Anrechnung ermöglich. In einem Master-Studiengang ist eine Anerkennung von Leistungen aus einem Bachelor-Studiengang in der Regel nicht möglich.

Sie müssen mindestens die im Tübinger Modulhandbuch geforderte Zahl an ECTS-Punkten nachweisen sowie die Anforderung an die Benotung erfüllen.

Idealerweise entsprechen sich auch die Veranstaltungsformen, aber das ist ein nachrangiges Kriterium. Anerkennungen laufen in der Regel nicht für komplette Module, sondern auf Veranstaltungsbasis.

Allgemeine Infos: https://www.anerkennung-und-anrechnung-im-studium.de/

Wie funktioniert die Anerkennung konkret?

Bitte laden Sie sich die aktuellste Fassung des Modulhandbuches herunter und prüfen Sie selbständig, welche ihrer Studienleistungen gleichwertig zu Studienleistungen im gewünschten Tübinger Studiengang sind. Dann schicken Sie ein E-Mail an den*die Studienfachberater*in Ihres Studiengangs mit Ihren bisherigen Leistungsnachweisen (Transcript of Records sofern vorhanden, ansonsten Scheine) und Ihren Vorschlägen was Sie für anrechnungsfähig in welchem Modul halten. In einem Sprechstundentermin werden die Dinge besprochen. Anschließend können Sie die Anrechnung formal beantragen. Die notwendige Voraussetzung für Anerkennung ist Ihre Immatrikulation im Studiengang, in dem Sie eine Anerkennung beantragen.

Wie sieht ein Antrag auf Anerkennung aus?

Ein Antrag enthält folgende Informationen:

  • Ihren vollständigen Absender mit Adresse, Matrikelnummer und Geburtsdatum

  • Er ist adressiert ans IfE, z. Hd. der*s Studienfachberaters*in Ihres Studiengangs

  • In welchem Studiengang sind Sie immatrikuliert?

  • Bitte listen Sie auf, welche Leistungen (aus welchem Studiengang an welcher Hochschule) mit welchen Noten (bzw. unbenotet) Sie in welchem Modul anerkannt haben wollen und fügen Sie entsprechende Nachweise als Anlagen bei.

  • Unterschrift

Ein Antrag ist eine Willenserklärung, d.h. aus dem Antrag muss zweifelsfrei erkennbar sein, was Sie wollen. Dies ist über Formulierungen wie „hiermit beantrage ich die Anerkennung der folgenden Studienleistungen aus meinem Auslands-Semester/vorherigen Studium an Uni XYZ/…“ möglich.

Aktuell nehmen wir auch digitale Anträge als PDF entgegen. Diese müssen allerdings eine Unterschrift enthalten.

Bitte nutzen Sie VOR der Antragsstellung die Beratungs-Möglichkeiten durch die zuständigen Studienfachberater*innen.

Wie funktioniert die Anrechnung meiner im Auslands-Semester studierten Leistungen?

Die Anrechnung von Leistungen im Ausland funktioniert prinzipiell genau gleich wie alle anderen Anrechnungen. Dabei sind zwei Besonderheiten zu beachten:

  • Zusätzlich zu zum Antrag auf Anerkennung füllen Sie bitte das „Formular Anrechnungen von ECTS (Credits) für Auslandsaufenthalte und berufliche Qualifikation“ aus und legen diese zusammen mit dem Antrag und den Nachweisen vor. Sie erhalten das Formular vom Erasmus-Büro.

  • Sie erhalten ohne Antrag für die Tatsache eines Auslandssemesters 6 ECTS als Regelanerkennung für „Interkulturelle Kompetenz“ angerechnet (im B.A.; Modul 15 "Überfachliche Qualifikationen").

Welche Leistungen kann ich mir für die Bewerbung auf einen Studienplatz im höheren Semester anerkennen lassen?

Hierfür gilt das selbe Prinzip wie für alle Anerkennungen von Studienleistungen (s. o.). Allerdings ist dabei eine Schwierigkeit, dass die Einstufung in ein höheres Fachsemester wegen ggf. noch nachzuholender Studienleistungen rein organisatorisch nicht möglich ist. Sie können sich aber ggf. in einem tieferen Fachsemester bewerben und dennoch Leistungen anerkennen lassen.

Je nachdem wie weit fortgeschritten Sie bereits in einem anderen Studiengang sind, sind Sie evtl. ernüchtert, wie wenig Ihnen davon bei einem angedachten Wechsel nach Tübingn anerkannt werden kann. Das liegt an der spezifischen Ausrichtung unseres Bachelors und ist strukturbedingt.

Was ist bei Anerkennungen sonst zu beachten?

Wir raten Ihnen entschieden ab, zu Beginn Ihres Studiums alles anrechnen zu lassen, was evtl. möglich wäre. Es ist sinnvoll, die Möglichkeiten zur Anerkennung frühzeitig zu klären. Aber was einmal in Ihrem Transcript verbucht ist, ist dort nachträglich nicht mehr austauschbar. Im Verlauf eines Studiums verändern sich möglicherweise Ihre fachlichen Interessen und Sie wollen das eventuell im Transcript abgebildet haben. Es gibt für die Beantragung Ihrer Leistungen keinen Grund zur Eile, Sie können zu jedem beliebigen Zeitpunkt im Studium bereits erbrachte Leistungen zur Anrechnung beantragen.

Was ist der Unterschied zwischen Anerkennung und Anrechnung?

Anrechnungen
Der Begriff "Anrechnung" bezieht sich auf außerhochschulische erworbene Leistungen. Diese außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten dürfen höchstens 50 Prozent des Hochschulstudiums ersetzen.

Anerkennungen
Der Begriff "Anerkennung" bezieht sich auf erbrachte Leistungen an ausländischen Hochschulen und anderer Hochschulen im Inland, sowie erbrachte Leistungen in anderen Studiengängen an derselben Hochschule.


Anerkennung im Monobachelor

Welche Leistungen kann ich in den Überfachlichen Qualifikationen (Modul 15) im Monobachelor anrechnen lassen?

Grundsätzlich können Sie sich in Modul 15 der überfachlichen Qualifikationen alle Leistungen, die Sie an der Uni Tübingen erbracht haben in Höhe der ausgewiesenen ECTS-Punkte anerkennen lassen. Aus dem Lehrangebot der Erziehungswissenschaft sind ausschließlich die in Alma explizit für Modul 15 rubrizierten Veranstaltungen anrechnungsfähig. Für die Anrechnung wenden Sie sich mit den entsprechenden Nachweisen direkt ans Prüfungsamt.

Wenn es um Leistungen anderer Unis/Hochschulen oder aus Studiengängen geht, die keine ECTS-Punkte ausweisen, wenden Sie sich bitte an den*die Studienfachberater*in.

Kann ich mir Fremdsprachen-Kurse anerkennen lassen?

Ja. Fremdsprachen-Kurse können in den überfachlichen Qualifikationen (Modul 15) im Umfang der auf den Bescheinigungen ausgewiesenen ECTS-Punkten anerkannt werden. Sprachkurse von Anbietern außerhalb der Uni wie Volkshochschulen etc. werden nach Bescheinigung umgerechnet in ECTS (nach Zeitaufwand mit Selbststudium (ein Kurs über ein Semester mit 3 ECTS (1 ECTS/Kurs + Vor- und Nachbereitung).

Kann ich für die Rechts-Vorlesungen im Studienschwerpunkt Sozialpädagogik/Soziale Arbeit äquivalente Leistungen anerkennen lassen? (Monobachelor)

Das ist grundsätzlich denkbar. Realistisch betrachtet ist das aber nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich. Da die staatliche Anerkennung als Sozialpädagog:in an den Rechts-Veranstaltungen wie im Modulhandbuch beschrieben hängt, gibt es hier bei der Anrechnung inhaltlich und vom Umfang her keine Flexibilität, d. h. Sie müssen sehr genau die geforderten Themen studiert haben.

Im Bachelor habe ich eine Orientierungsprüfung. Kann ich mir die nötigen Leistungen dazu auch aus anderen Studiengängen anerkennen lassen?

Für die Anerkennung von Studienleistungen, die die Orientierungsprüfung betreffen gelten grundsätzlich die selben Regeln wie für die Anerkennung in anderen Modulen. Wir empfehlen Ihnen aber sehr, das Studium der Module 1 und 2 aktiv zum Kennenlernen der Lehrenden, der Studienden Ihres Jahrgangs sowie der Studienbedingungen am Institut zu nutzen.

Kann ich studentisches Engagement als Studienleistungen anerkannt bekommen?

Ja, das ist im Monobachelor im Rahmen von Modul 15 Überfachliche Qualifikationen grundsätzlich möglich. Anrechenbar sind die Mitgliedschaften im Institutsbeirat der Erziehungswissenschaft, in der Studienkommission des Fachbereichs Sozialwissenschaften sowie im Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät ab einem Jahr Mitgliedschaft mit 3 ECTS. Wenden Sie sich für eine Bescheinigung ans Dekanat, die Anrechnung auf Basis der Bescheinigung erfolgt im Prüfungsamt.

Einige Studentische Initiativen sind beim Transdisciplinary Course Program (TCP) registriert. Studentisches Engagement im Rahmen dieser Initiativen ist in ECTS-Punkten anrechenbar. Wenden Sie sich dazu bitte direkt an die Kolleg:innen vom TCP.

Das Transdisciplinary Course Program (TCP) bietet darüber hinaus verschiedene Angebote, über die gesellschaftliches Engagement etwas weiter gefasst aber auch in konkreten Programmen anrechnebar wird. Schauen Sie sich die Möglichkeiten an und wenden sich bei Fragen bitte ebenfalls direkt an die Kolleg:innen vom TCP.

Im Rahmen des CIVIS-Netzwerks sind mittlerweilse auch internationale Angebote aus dem Bereich Service-Learing anrechenbar: https://uni-tuebingen.de/de/214855