Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät

Aufgaben der einzelnen Gremien

Das Dekanat (Fakultätsvorstand)

Das Dekanat (Fakultätsvorstand) der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät besteht aus dem hauptamtlichen Dekan und vier Prodekanen, von denen einer Studiendekan ist. Das Dekanat ist das Leitungsgremium der akademischen Selbstverwaltung und für alle Angelegenheiten der Fakultät zuständig, sofern das Landeshochschulgesetz (LHG) keine andere Regelung vorsieht. Dies gilt insbesondere für die Aufstellung von Struktur- und Entwicklungsplänen, den Entwurf von Wirtschaftsplänen, die Entscheidung über den Mitteleinsatz der Fakultät, Vorschläge zu Funktionsbezeichnungen von Professuren und Evaluationsangelegenheiten. Beratende Mitglieder sind die Fachbereichssprecher sowie die beiden Geschäftsführer der Fakultät.

Das Dekanat fungiert auch als Forschungskommission.

Hauptamtlicher Dekan und Prodekane

Der hauptamtliche Dekan vertritt die Fakultät nach außen und innen. Er ist Vorsitzender des Dekanats und des Fakultätsrats der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät sowie Mitglied des Senats der Universität Tübingen. Stellvertreter des Dekans ist einer der Prodekane. Der hauptamtliche Dekan wird auf Vorschlag des Rektors und die Prodekane auf Vorschlag des Dekans vom Fakultätsrat für sechs Jahre gewählt.

Studiendekan(e)

Die Studiendekane werden im Benehmen mit der jeweiligen Studienkommission vom Fakultätsrat für sechs Jahre aus dem Kreise der hauptberuflich an der Fakultät tätigen Professoren gewählt. An der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät gibt es zwei Studienkommissionen (jeweils eine für die Fachbereiche Sozialwissenschaften und Wirtschaftswissenschaft). Beide Studiendekane sind Mitglied des Dekanats, einer als Studiendekan der Fakultät und der andere als Prodekan. Die Studiendekane nehmen im Rahmen der Gesamtverantwortung des Dekans die mit Lehre und Studium zusammenhängenden laufenden Aufgaben wahr. Sie haben insbesondere auf ein ordnungsgemäßes und vollständiges Lehrangebot hinzuwirken und bereiten die Beschlüsse über Studienpläne und Prüfungsordnungen vor. Zudem koordinieren sie die Studienfachberatung und sorgen für Abhilfe bei Beschwerden im Studien- und Prüfungsbetrieb.

Hinweis: Für Bescheinigungen über die Studiendienlichkeit von Praktika wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung in Ihrem Fach. Aufgrund der Größe der Fakultät kann nur dort die Studiendienlichkeit fachlich bewertet werden.

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist das beschlussfassende Gremium der Fakultät und berät in allen Angelegenheiten der Fakultät, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Der Zustimmung durch den Fakultätsrat bedürfen: Struktur- und Entwicklungspläne, Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Fakultät sowie Prüfungs- und Studienordnungen.

Vorsitzender des Fakultätsrats ist der Dekan, alle Mitglieder des Dekanats sowie die Fachbereichssprecher gehören dem Fakultätsrat kraft Amtes an. Des Weiteren gehören dem Fakultätsrat fünf Hochschullehrer, drei wissenschaftliche Mitarbeiter, drei Vertreter des nichtwissenschaftlichen Dienstes sowie i.d.R. fünf Studierende an. Die Studierendenvertreter werden für ein Jahr von den Studierenden der Fakultät gewählt. Alle anderen Gruppierungen wählen ihre Vertreter für jeweils sechs Jahre.

Die Institutsdirektoren und die Gleichstellungsbeauftragte nehmen beratend an den Sitzungen teil, ebenso wie Studierendenvertreter derjenigen Fächer, die nicht durch gewählte Studierendenvertreter repräsentiert sind.