Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit sowie zu einer mündlichen Prüfung ist schriftlich beim zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen. In ihm ist der Studiengang anzugeben und gegebenenfalls die von der Kandidatin oder dem Kandidaten als Prüferin oder Prüfer vorgeschlagene Person; daneben sind Vorschläge für das Thema der Bachelorarbeit zu benennen. Dem Antrag sind außerdem weitere Nachweise beizufügen, welche in der jeweiligen Prüfungsordnung nachgelesen werden können.
Für die PO 2021 nicht polyalent gilt: Fachliche Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorarbeit ist das Absolvieren der Module PSYEINF, PSYALG1, PSYALG2, PSYBIO; PSYSOZ, PSYENTW, PSYPERS,PSYEXP1, PSYEXP2, PSYSTA1, PSYSTA2, PSYDIAG, PSYMET, PSYVERT1 sowie PSYKLIN und/oder PSYWIRT und/oder PSYWKM und/oder PSYPAED (3 aus 4). Das 6. Fachsemester ist als Zeitpunkt für die Bachelorarbeit vorgesehen. (POB 2021 § 11 & POA 2021 § 29)
Für die PO 2021 polyvalent gilt: Fachliche Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorabreit ist das Absolvieren der Module PSYEINF, PPSYMED, PSYALG1, PSYALG2, PSYBIO, PSYSOZ, PSYENTW, PSYPERS, PPSYEXP, PSYSTA1 PSYSTA2, PSYMED, PSYKLIN, PSYWIRT oder PSYWKM, PSYPAED, PPSYVERT1, PPSYPRAK1. Das 6. Fachsemester ist als Zeitpunkt für die Bachelorarbeit vorgesehen. (POB 2021 polyvalent § 14 & POA 2021 § 29)
In der PO von 2018 ist das 6. Fachsemester als Zeitpunkt für die Bachelorarbeit vorgesehen. Jedoch können Sie die Arbeit auch zu einem früheren Zeitpunkt anmelden. Voraussetzung ist jedoch das erfolgreiche Bestehen aller Studien- und Prüfungsleistungen der Module ohne Wahlmöglichkeiten, d. h. der Module 1-13 und das erfolgreiche Erbringen von 3 Modulen im Umfang von je 6 LP aus den „Wahlpflichtmodulen Anwendung“, Module 15-18. (PO 2018 besonderer Teil § 10 sowie allgemeiner Teil § 19))
Für die PO von 2013 gilt: Regulär ist das 8. Fachsemester als Zeitpunkt für die Bachelorarbeit vorgesehen. Sie können jedoch nach erfolgreichem Bestehen der Zwischenprüfung die Arbeit auch zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt anmelden. Die Anmeldung erfolgt durch Abgabe des von Ihnen und dem Prüfer unterschriebenen Formulars zur Anmeldung einer Abschlussarbeit im Prüfungsamt. Als Beginn der Bearbeitungsfrist kann der 1. eines jeden Monats angegeben werden. Ab dem eingetragenen Datum läuft die 4-monatige Bearbeitungsfrist. (POA 2013 § 25)