Gasthörer:innenstatus für Masterabsolvent:innen
Die Sonderlösung des Gasthörer:innenstatus kann nur unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden:
15.09. vor Referendariatsbeginn
späteste Anmeldung der Masterarbeit
Die Anmeldung der Masterarbeit ist zeitnah durch eine Bestätigung des Prüfungsamtes beim Regierungspräsidium nachzuweisen.
Achtung:
Bei Anmeldungen der Masterarbeit nach dem 15.09. werden keine Anmeldebestätigungen mehr durch das Zentrale Prüfungsamt ausgestellt!
Die Anmeldung der Masterarbeit ist laut Prüfungsordnung erst bei abgeschlossenem Schulpraxissemester möglich!
In der Prüfungsordnung festgelegte Bearbeitungszeit für die Masterarbeit: Vier Monate (16 Wochen).
15.01.
späteste Abgabe Masterarbeit
Die Abgabe der Masterarbeit ist zeitnah durch eine Bestätigung des Prüfungsamtes beim Regierungspräsidium nachzuweisen (spätestens bis 16.01.).
Ist die Bescheinigung über die erfolgte Abgabe nicht bis zum 16. Januar beim Regierungspräsidium eingegangen, kann das Referendariat nicht weiter im Gasthörer:innenstatus fortgesetzt werden und endet sofort.
Korrekturzeit: 6 Wochen.
Ausstellung der Zeugnisdokumente durch das Zentrale Prüfungsamt: 3 Wochen.