Seit 1986 verleiht die Juristische Fakultät der Universität Tübingen LL.M.-Titel an im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen. Das LL.M.-Programm beginnt jedes Jahr im Wintersemester und findet komplett in deutscher Sprache statt.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben Grundkenntnisse des deutschen Rechts und können sich in einer Rechtsmaterie ihrer Wahl spezialisieren. Sie haben die Wahl zwischen zahlreichen Schwerpunktbereichen. Außerdem bestimmen sie selbst - in Absprache mit der persönlichen Betreuerin / dem persönlichen Betreuer - das Thema ihrer Magisterarbeit. Jede Woche findet ein LL.M.-Seminar statt. So können wir eine intensive Betreuung gewährleisten.
Das LL.M.-Programm vermittelt ausländischen Juristinnen und Juristen fundierte Kenntnisse in einem individuell ausgewählten Teilbereich des deutschen Rechts. Professorinnen und Professoren sowie Dozentinnen und Dozenten aus der Praxis gewährleisten eine Ausbildung, die wissenschaftlichen Anspruch und Praxisnähe miteinander verbindet. Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs erwerben die notwendigen Fähigkeiten, um das deutsche Recht mit ihrer Heimatrechtsordnung vergleichen und grenzüberschreitende Rechtsprobleme theoretisch und praktisch lösen zu können.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfassen ihre Magisterarbeit in deutscher Sprache. So erlernen sie die Arbeits- und Denkweise der deutschen Rechtswissenschaft und die Methodik wissenschaftlichen Arbeitens. Der LL.M.-Grad bildet deshalb auch eine gute Basis für eine Promotion.
Unsere Absolventinnen und Absolventen erwerben einen akademischen Grad einer der ältesten und renommiertesten Universitäten Deutschlands. Die Universität Tübingen wurde in den wichtigsten Hochschulrankings der vergangenen Jahre sowohl in den Geistes- und Sozialwissenschaften wie auch in den Lebens- und Naturwissenschaften als Spitzenuniversität ausgewiesen und gehört dem Kreis der deutschen Exzellenzuniversitäten an.