Juristische Fakultät

Allgemeine Informationen

Auf den folgenden Seiten finden Sie die nötigen Informationen rund um die Inhalte und Formalitäten des Schwerpunktbereichsstudiums an unserer Fakultät. Das Schwerpunktbereichsstudium ermöglicht Ihnen, bereits während des Studiums Ihre Interessen zu verfolgen und sich in einem Rechtsgebiet Ihrer Wahl zu vertiefen. Sie können Ihr Schwerpunktstudium auch erst nach dem Ablegen der Staatsprüfung aufnehmen und dann in aller Ruhe und sehr konzentriert studieren. Mit der Wahl Ihres Schwerpunktbereichsstudiums legen Sie sich natürlich noch keinesfalls beruflich fest; dennoch bietet sich Ihnen hier eine hervorragende Chance, vertiefte und praxisrelevante Einblicke zu erhalten. Wir haben dies im Bewusstsein und gestalten Ihr Studium mit der Unterstützung von erfahrenen Praktikern. Angesehene Richter und Anwälte vermitteln Ihnen nicht nur materielle Inhalte, sondern lassen Sie an ihren langjährigen Erfahrungen teilhaben, um Sie so anschaulich und lebhaft auf Ihre anstehenden Prüfungsherausforderungen vorzubereiten.

Informieren Sie sich frühzeitig über das vielfältige Studienangebot unserer Fakultät, hören Sie auch gerne die eine oder andere Veranstaltung Probe, aber vor allem: Wählen Sie Ihren Studienbereich nicht nach vermeintlich sinnvollen Kriterien, wie "angeblich bessere Notenvergabe" eines bestimmten Schwerpunktbereiches. Nutzen Sie das Schwerpunktbereichsstudium vielmehr entsprechend seines Ziels und vertiefen Sie sich in den Rechtsgebieten, die Sie interessieren und reizen. So werden Sie dieses nicht nur motiviert und erfolgreich absolvieren, sondern zugleich bereits zu diesem Zeitpunkt wertvolle Impulse für Ihr späteres Berufsleben erhalten.

Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches Studium.

Prof. Dr. Bernd Heinrich
- Prodekan für Internationales und Schwerpunktstudium -

Aktuelles

In der Präsentation zur Infoveranstaltung über das Schwerpunktstudium erhalten Sie alle wichtigen Infomationen zur Universitätsprüfung und zum Schwerpunktstudium.

Zum Sommersemester 2023 ist der neue Studienplan für das Schwerpunktstudium in Kraft getreten. Im Schwerpunktbereich 1a fallen zwei Wahlveranstaltungen weg. Sonst gibt es keine Änderungen gegenüber dem bis dahin gültigen Studienplan.

 

- Prodekan für Internationales und Schwerpunktstudium -

Universitätsprüfung

Alle Informationen zu Terminen, Fristen und Formularen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt der Fakultät.

FAQ - Frequently Asked Questions

Wo bekomme ich Informationen über die Schwerpunktbereiche?

  • auf der Homepage des jeweiligen Schwerpunktbereichs
  • bei den Studienberatern für den jeweiligen Schwerpunktbereich

Woraus besteht die Universitätsprüfung?

  • aus einer Klausur oder Studienarbeit
  • und einer mündlichen Prüfung

 

Wahl des Schwerpunktbereiches

Sie haben sich für einen Schwerpunktbereich entschieden, dann zeigen Sie bitte Ihre Wahl dem Prüfungsamt an.

Bis zum Antrag auf Zulassung zur Schwerpunktklausur, § 21 Abs. 2 StudPrO, sind Sie nicht an Ihre Wahl gebunden, sondern können jederzeit in einen anderen Schwerpunktbereich wechseln, § 15 Abs. 2 S. 2 StudPrO. Auch dieser Wechsel ist dem Prüfungsamt anzuzeigen.

Persönliche Daten

Ihre Anschrift hat sich seit Aufnahme Ihres Schwerpunktbereichsstudiums geändert? Da Ihnen Ihre Prüfungsergebnisse, wie auch die Ladung zur mündlichen Prüfung postalisch zugesandt werden, melden Sie etwaige Änderungen bitte umgehend dem Prüfungsamt!

Rechtliche Grundlagen

In der Studien- und Prüfungsordnung (StudPrO) sind in den §§ 12 bis 23 das Studium im Schwerpunktbereich und die Universitätsprüfung geregelt.

In der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPrO) sind in den §§ 26 bis 33 das Studium im Schwerpunktbereich und die Universitätsprüfung geregelt.