Neural Information Processing

Exam-Rules-NIP

Die folgenden Regeln gelten für alle Lehrveranstaltungen, die die AG Neuronale Informationsverarbeitung (NIP) anbietet.

Für jede Lehrveranstaltung, die mit einer Prüfung abschliesst, gibt es am Ende der Lehrveranstaltung nur einen einzigen Hauptprüfungstermin. Wer den Hauptprüfungstermin nicht wahrnimmt, kann die Prüfung erst dann ablegen, wenn die Lehrveranstaltung turnusgemäß wieder angeboten wird. (Bei AG NIP Veranstaltungen in der Regel erst ein Jahr später; siehe die Modulbeschreibung der jeweiligen Lehrveranstaltung. Um lange und unnötige Verzögerungen ihres Studiums zu vermeiden, raten wir ihnen deswegen unbedingt an dieser einzigen Hauptprüfung teilzunehmen.)

Für diejenigen, die die Hauptprüfung nicht bestehen, wird ein Nachprüfungstermin angeboten. Der Nachprüfungstermin wird am Ende der der Lehrveranstaltungen folgenden Semesterferien oder zu Beginn des der Lehrveranstaltung folgenden Semesters angeboten. Wer die Hauptprüfung nicht besteht, bekommt den Nachprüfungstermin per e-mail mitgeteilt. (Anmeldung erforderlich; beachten Sie Anmerkungen Nr. 3, 5 & 6)

Ausnahmen:

Folgende Personen können ebenfalls an der Nachprüfung teilnehmen, obwohl sie den Hauptprüfungstermin verpasst haben:

Auch diese Personen werden von uns automatisch per e-mail über den Nachprüfungstermin informiert. (Anmeldung erforderlich; beachten Sie Anmerkungen Nr. 3, 5 & 6)

Anmerkungen:

  1. Zwischen der Bekanntgabe der Hauptprüfungsergebnisse und dem Nachprüfungstermin liegen in der Regel mindestens vier Wochen.
  2. Art (schriftlich oder mündlich) und Umfang der Nachprüfung werden zusammen mit dem Termin bekanntgegeben.
  3. Eine Anmeldung zur Nachprüfung ist zwingend bis spätestens zwei Wochen vor dem mitgeteilten Nachprüfungstermin per e-mail an das Sekretariat der AG NIP erforderlich, um an der Nachprüfung teilnehmen zu können: teaching-nip[at]inf.uni-tuebingen.de
  4. Die Dauer einer mündlichen Prüfung beträgt in der Regel 15 – 30 min bei Bachelor- und 30 – 60 min bei Masterveranstaltungen, unabhängig davon ob es sich um eine Haupt- oder Nachprüfung handelt.
  5. Bei mündlichen Prüfungen ist eine Abmeldung nur bis drei Werktage (ohne Samstage) vor der Prüfung möglich, ansonsten wird die Prüfung mit der Note 5,0 gewertet, unabhängig davon, ob es sich um eine Haupt- oder Nachprüfung handelt.
  6. Sollten sie sich per e-mail für die Nachprüfung angemeldet haben, so gelten für das Abmelden von der Nachprüfung die gleichen Abmelderegeln wie für mündliche Prüfungen, egal ob es sich um eine schriftliche oder mündliche Nachprüfung handelt (s. Anmerkungen Nr. 2 & 5).
  7. Sollten wir den von Ihnen vorgebrachten Grund nicht als ausreichend triftig anerkennen, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Revision unserer Entscheidung beim für die Lehrveranstaltung zuständigen Prüfungsausschuss (PA) zu stellen. Sollte der PA Ihrem Antrag trotz unserer anders lautenden Entscheidung stattgeben, können Sie an der Nachprüfung teilnehmen.