Welche Infrastruktur ist für wen kritisch?
Diskussionen aus dem Forschungsprojekt „Aufrechterhaltung der ambulanten Pflegeinfrastrukturen in Krisensituationen“ (AUPIK)
In den vergangenen Forschungsarbeiten in AUPIK wurde deutlich, dass die pflegerische Versorgung auch in Katastrophenlagen von den ambulanten Pflegediensten selber erbracht werden muss. Die Strukturen des Katastrophenschutzes können hierbei nur unterstützen. Die in einer nicht-repräsentativen online Erhebung gesammelten Daten des Instituts für Gesundheits- und Pflegewissenschaft (IGPW) der Charité veranschaulichen dabei, dass das pflegerische Personal in hohem Maße willens ist zu helfen. Viele Pfleger*innen fühlen sich aber nur unzureichend auf Krisen vorbereitet (Lehmann et al 2021: 35). Auch das im Rahmen der Neuausrichtung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) im Frühjahr 2021 erarbeitete politische Konzeptpapier erkennt die Notwendigkeit einer Stärkung der pflegerischen Versorgung an und schlägt die Wiederaufnahme der Ausbildung von Personen zu Pflegehilfskräften vor, um Pflegewissen für den Katastrophenfall in der breiten Bevölkerung stärker zu verankern (BBK 2021: 5).
Neben diesen Problemstellungen hinsichtlich des Umgangs mit Katastrophen auf der individuellen pflegerischen Ebene stellen sich auch strukturelle Fragen, die entscheidend für die erfolgreiche Stabilisierung von Pflegearrangements in Katastrophen und Krisen sind. Denn ein guter Teil der Probleme rührt aus den Rahmenbedingungen der pflegerischen Versorgung. So zeigt sich, dass es keine Dichotomie zwischen Alltag und Ausnahme in der häuslichen Verpflegung gibt, sondern dass der Alltag in unterschiedlichem Maße immer auch Ausnahmesituationen bereithält, die u. a. aufgrund des Personalmangels und der Zeitknappheit spontane Anpassungen erfordern. Ein*e Interviewpartner*in veranschaulichte diesen Zustand mit der Beschreibung, dass viele Aufgaben heutzutage „im Laufschritt“ erfüllt werden müssten.
Trotz ihrer Bedeutung für die zu pflegende Person, aber auch für deren An- und Zugehörige gerät insbesondere die häusliche Pflege oft nicht zuerst und eigentlich noch nicht einmal als zweites in den Blick, wenn wir über kritische Infrastrukturen sprechen. Dabei ist die pflegerische Versorgung mindestens für diejenigen Menschen mit einem Pflegegrad, gegenwärtig immerhin 4,1 Millionen Personen, sowie für deren soziales Umfeld maßgeblich. Wo unterstützende Betreuungsstrukturen in Form von Pflegediensten ausfallen, fällt die Verantwortung schnell auf das Umfeld und auf die Person mit Pflegebedarf selbst zurück. In diesem Sinne ist die häusliche Versorgung eine kritische Infrastruktur, da sie essenzielle Leistungen erbringt, eben nur weniger sichtbar als zum Beispiel Pflegeeinrichtungen.
Weitergedacht wird aber klar, dass die Aufrechterhaltung der häuslichen pflegerischen Versorgung weder Nischenthema noch Almosen ist. In verschiedenen vergangenen Katastrophenlagen – und großflächig auch in der Debatte um systemrelevante Berufe während der Pandemie – zeigte sich, dass zwischenmenschliche Beziehungen, sei es im Bereich der Pflege oder aber in der Kindererziehung, systemisch relevant sind – und damit die gesamte Bevölkerung betreffen. So gaben drei Viertel aller befragten Beschäftigten von ambulanten Pflegediensten an, dass sie nur für einen Einsatz in bei Krisen womöglich notwendigen Notunterkünften zur Verfügung stünden, wenn ihre Familie versorgt sei (Lehmann et al 2021: 44). Ob also Pfleger*innen Dienst tun hängt auch davon ab, ob deren Kinder versorgt sind. Ob die An- und Zugehörigen von Personen mit Pflegebedarf ihren gesellschaftlichen Funktionen nachgehen können, hängt wiederum von der pflegerischen Versorgungslage ab. Ganz im Sinne von Fiona Robinsons (2011) Ethics of Care sind Fürsorgebeziehungen im Sinne zwischenmenschlicher Verantwortungsübernahme eben keine Privatsache. Sie sind ein konstitutiver Bestandteil von Gesellschaft.
Daher befasst sich AUPIK im letzten Projektjahr u. a. mit der Frage, wie ein solches Verständnis von kritischer Infrastruktur konkret in politische Handlungsempfehlungen überführt werden kann. Die häusliche pflegerische Versorgung als essenziellen Teil der Daseinsvorsorge zu betrachten kann dabei helfen zu verhindern in der Krise die Versorgungsstabilität allein von denen, die schon im Alltag in fragilen Strukturen leben und arbeiten einzufordern.