Universitätsbund e. V.

Stiftungen

Der Universitätsbund verwaltet derzeit 26 unselbstständige und eine rechtsfähige Stiftung. Bei den meisten Stiftungen werden die Fördermittel für konkrete, dauerhafte Maßnahmen ausgeschüttet, beispielsweise für Preise, Veranstaltungen, Forschungsprojekte o. Ä.
Für die unten aufgelisteten Stiftungen können Anträge auf Förderung satzungsgemäßer Maßnahmen bei der Geschäftsstelle des Universitätsbundes gestellt werden.
Bitte beachten Sie: Sollte eine Stiftung Stipendien vergeben, handelt es sich aufgrund der begrenzten finanziellen Möglichkeiten und aus dem Prinzip der Gleichbehandlung um keine Stipendien zur Deckung der Unterhaltskosten, sondern um eine Förderung von Reise- und Verwaltungskosten, wie z. B. für Visagebühren.
 

Adolf Theis-Stiftung

Stiftungszweck: Die Stiftung verfolgt den Zweck, die internationalen Beziehungen der Eberhard Karls Universität Tübingen in Forschung und Lehre zu fördern. Sie vergibt dazu z. B. an Nachwuchswissenschaftler:innen und förderungswürdige begabte Studierende von Partneruniversitäten und der Universität Tübingen Preise und Stipendien für Studien- und Forschungsaufenthalte.
Fördermaßnahmen: Preise und Stipendien für Studien- und Forschungsaufenthalte.

Alfred Gottschalk-Stiftung

Stiftungszweck: Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar den gemeinnützigen Zweck, in Not geratene Studierende der Fachbereiche Chemie und Biologie und angrenzender Studiengänge der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen durch Gewährung von Zuwendungen in ihren Studien zu fördern.

Auch eine Notfallförderung für Promovierende ist möglich. Über die Vergabe der Zuwendungen entscheidet ein fünfköpfiges Gremium aus beiden Fachbereichen, das auf Antrag zusammentritt.

Der Antrag kann formlos an die Geschäftsführerin der Alfred-Gottschalk-Stiftung z. Z. Dr. Aurelia Lara Boy gestellt werden.
Kontakt:
Dr. Aurelia Lara Boy
Bereichsleiterin
Dekanatsverwaltung
Mathematisch Naturwissenschaftliche Fakultät
aurelia.boyspam prevention@uni-tuebingen.de

Fördermaßnahmen:
•    Unterstützung von Studierenden vorrangig, um ihren Abschluss zu erlangen.
•    Unterstützung in Form einer Notfallförderung für Promovierende ist möglich.
•    Es ist keine alleinige Voraussetzung, im letzten Semester zu sein, um einen Antrag stellen zu können.

 

Internationales Kolleg

Stiftungszweck: Die Stiftung dient der Sicherung, Förderung und Intensivierung der internationalen Wissenschaftsbeziehungen der Eberhard Karls Universität Tübingen in Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung.

Fördermaßnahmen:

  • Finanzierung von Gastvorträgen und Gastdozenturen international renommierter Wissenschaftler:innen
  • Unterstützung international ausgewiesener Projekte, Lehrveranstaltungen und Symposien
  • Vergabe von Preisen oder Stipendien an Wissenschaftler:innen und Studierende
  • Förderung von Einrichtungen der Universität, die sich in besonderer Weise mit internationalen Fragenstellungen beschäftigen
  • Förderung von Gastaufenthalten deutscher Mediziner:innen oder Naturwissenschaftler:innen der Universität Tübingen an Forschungsinstituten oder Kliniken im Ausland.

Klaus und Regina Großmann-Stiftung

Stiftungszweck: Die Stiftung verfolgt ausschließlich, uneingeschränkt  und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der AO durch die Pflege der Biologie mit dem Schwerpunkt Pflanzenphysiologie in Forschung, Lehre und Studium an der Eberhard Karls Universität Tübingen
Fördermaßnahmen: Förderung von Studierenden der Fakultät Biologie im Hauptstudiengang Diplom, Staatsexamen oder Master mit dem Schwerpunkt Pflanzenphysiologie und Promovierende am Zentrum Molekularbiologie der Pflanzen (ZMBP) mit pflanzenphysiologischer/-molekularer Arbeitsausrichtung. Die Förderung beinhaltet Reisekostenbeihilfen zu wissenschaftlichen Tagungen.
Vergabemerkblatt

Oswald-Nussbaum-Stiftung

Stiftungszweck: Die Stiftung verfolgt den Zweck, die Pflege der Wissenschaften in Forschung, Lehre und Studium an der Eberhard Karls Universität Tübingen zu fördern.

Fördermaßnahmen:

  • Unterstützung wissenschaftlicher Projekte, Lehrveranstaltungen und Symposien
  • Vergabe von Preisen oder Stipendien an Forschende und Studierende
  • Zuschüsse für wissenschaftliche Exkursionen und Tagungen
  • Hilfen bei Ausstattung von Universitätseinrichtungen (Sammlungen, Bibliotheken, Museen und Gästehäuser)
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Druckkostenzuschüsse