Universitätsbibliothek

Open-Access-Publikationsfonds

Die Universität Tübingen hat einen Open-Access-Publikationsfonds für das Publizieren in anerkannten Open-Access-Zeitschriften eingerichtet. Die Mittelverwaltung und Abwicklung liegen bei der Universitätsbibliothek. Diese zentrale Abwicklung bietet einen besseren Kostenüberblick und Ihnen die Sicherheit, zentral vereinbarte Rabatte auch tatsächlich zu nutzen.

Bei Erfüllung der unten genannten Kriterien werden für alle ab dem 1.1.2023 veröffentlichten Artikel dank DFG-Förderung 1.500 Euro Zuschuss gewährt – bzw. werden Open-Access-Publikationskosten unter 1.500 Euro brutto komplett übernommen.

Wir evaluieren diese Förderung regelmäßig und passen diese gegebenenfalls nach Vorankündigung an.

Voraussetzungen für die Übernahme von Publikationsgebühren:

  • Ein Mitglied der Universität Tübingen ist als Erstautor oder "corresponding author" für die Bezahlung der Publikationsgebühren verantwortlich.
     
  • Die Artikel erscheinen in reinen Open-Access-Zeitschriften. Dies sind Zeitschriften, deren Beiträge sämtlich unmittelbar mit Erscheinen über das Internet entgeltfrei zugänglich sind.
     
  • Diese Open-Access-Zeitschriften wenden im jeweiligen Fach anerkannte Qualitätssicherungsverfahren an. Als solche sind die Zeitschriften im Directory of Open Access Journals gelistet.
     
  • Sie vergeben die CC-BY-Lizenz bei Aufsätzen ohne einschränkende Zusätze wie NC oder ND*.
     

Jede geförderte Publikation sollte einen Hinweis auf die Förderung enthalten (z. B.: We acknowledge support by Open Access Publishing Fund of University of Tübingen).

*Anmerkungen zur Lizenzwahl und zum Verlagsvertrag:

In der Regel können Autorinnen - solange der Artikel noch nicht veröffentlicht ist - Einfluss auf die Lizenz nehmen, mit der sie ihren Artikel veröffentlichen. Wenden Sie sich bitte an die UB, wenn Sie hier Unterstützung benötigen.

Artikel, die nicht mit CC-BY-Lizenz veröffentlicht sind, sind von der Förderung aus dem Open-Access-Publikationsfonds ausgeschlossen. Übergangsweise unterstützt der Open-Access-Publikationsfonds alle bereits 2022 eingereichten Artikel, in denen die Wahl einer CC-BY-Lizenz nicht möglich ist, mit einem maximalen Zuschuss in Höhe von bis zu 800 Euro.

Die Konditionen für bis einschließlich 31.12.2021 eingereichte Artikel finden Sie in diesem pdf.

Gerade der Lizenzbaustein NC entspricht nicht den Anforderungen an eine Open-Access-Publikation im eigentlichen Sinne. Näheres können Sie hier nachlesen.

Nicht förderfähig:

  • ist die Open-Access-Freischaltung von Aufsätzen in hybriden, d.h. abonnementbasierten Zeitschriften nach dem Modell des "Open Choice" (auch "Open Option").Beachten Sie hierzu bitte auch die Informationen zu möglichen Rahmenverträgen mit Verlagen.
     
  • sind Aufsätze in sogenannten Mirror Journals, auch wenn sie im DOAJ gelistet sind. Mirror Journals sind namensähnliche  Open-Access-Ableger von bereits existierenden Closed-Access-Zeitschriften und stellen daher eine Form von hybrider Zeitschrift dar.
     
  • sind alle weiteren mit der Publikation in Zusammenhang stehenden Kosten wie Gebühren für die Begutachtung, Farbabbildungen, Überlänge etc.

 

Beantragung der Kostenübernahme

Melden Sie sich - gerne auch schon im Vorfeld - bei uns, wenn Sie wissen möchten, ob Sie für eine geplante Publikation mit einem Zuschuss rechnen können oder ob anderweitig Rabatte möglich sind.

Wenn die Publikation den Förderkriterien entspricht, übernehmen wir vorab in vollem Umfang die Begleichung der Verlagsrechnung. Nach der Veröffentlichung erhalten Sie eine Rechnung der Universitätsbibliothek über Ihren Restbetrag/Eigenanteil.

Die Rechnung des Verlages muss hierzu (für Angehörige der Medizinischen Fakultät und UKT zwingend) ausgestellt sein an:

Eberhard Karls Universität Tübingen
Universitätsbibliothek - Open-Access-Publikationsfonds
Postfach 2620, 72016 Tübingen, Germany

Zugehörig ist folgende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (d. i. VAT ID): DE 812 383 453

 

Bevor wir die Kosten der Verlagsrechnung übernehmen, erfragen wir bei Ihnen die für die Weiterberechnung relevante Rechnungsadresse innerhalb der Universität bzw. des Universitätsklinikums Tübingen und benötigen eine entsprechende Kostenübernahmebestätigung Ihrerseits.

Über dieses Formular können Sie uns alle relevanten Informationen mitteilen und auch die Rechnung hochladen.

 

Möchten Sie für eine bereits von Ihnen vollständig bezahlte Verlagsrechnung noch einen Zuschuss, stimmen wir den Vorgang individuell mit Ihnen ab.