Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät

Habilitation an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät

Seit dem 27. Juli 2017 ist die neue Habilitationsordnung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät in Kraft! Sie gilt für alle Habilitierenden und ersetzt die Habilitationsordnungen der Vorgängerfakultäten vom 20.07.1999 (ehemalige Fakultät/ jetziger Fachbereich Sozialwissenschaften) bzw. 22.09.1997 (ehemalige Fakultät/ jetziger Fachbereich Wirtschaftswissenschaft).

Wesentliche Änderungen in der neuen Ordnung sind die Evaluierung, die laut Landeshochschulgesetz für Habilitanden vorgeschrieben wird und – daraus resultierend – die Ankündigung der Habilitationsabsicht bei Aufnahme der Habilitationsphase. Der Ablauf des Habilitationsverfahrens an sich ist im Wesentlichen gleich geblieben und wurde vor allem an das aktuell geltende Recht angepasst und für beide Fachbereiche vereinheitlicht.

Der Weg zur Habilitation ist in folgende Schritte geteilt:

1. Ankündigung der Habilitationsabsicht

Für Habilitierende gilt ab sofort, dass ihr Habilitationsvorhaben der Fakultät zu Beginn ihres Habilitationsvorhabens bzw. für die, die schon habilitieren, umgehend angekündigt werden muss.

ACHTUNG! Dies gilt auch für Wissenschaftliche Mitarbeiter, die auf Qualifizierungsstellen eingestellt sind und bereits einen Vertrag mit dem Ziel „Habilitation“ unterschrieben haben.

Bitte nutzen Sie zur Ankündigung das dafür vorgesehene Formular. Wenn Ihre Ankündigung im Habilitationsausschuss behandelt wurde, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit weiteren Informationen und dem vorgesehenem Datum für die Evaluierung.

2. Evaluation

Die Evaluierung Ihres Vorhabens muss spätestens 4 Jahre nach Ankündigung der Habilitationsabsicht abgeschlossen sein. Bei der Evaluierung handelt es sich um ein Beratungsgespräch mit der Evaluierungskommission (bestehend aus Dekan/in bzw. Prodekan/in für Forschung, Institutsdirektor/in bzw. Fachbereichssprecher/in und Ihrem Mentor oder Ihrer Mentorin), bei dem der Status Quo im Focus steht und die Frage, ob Sie auf Ihrem Weg zur Berufbarkeit substantiell vorangekommen sind und wo es nachzuarbeiten gilt.

In der Regel initiiert die Fakultät die Evaluierung ca. 1 Jahr vor Ablauf dieser Frist. Gern können Sie aber auch auf uns zukommen, wenn eine Evaluierung zu einem früheren Zeitpunkt gewünscht ist. Nach der Evaluierung, die der Habilitationsausschuss vollzieht, erhalten Sie von der Fakultät eine schriftliche Rückmeldung.

3. Habilitationsverfahren

Zur Eröffnung des Verfahrens reichen Sie im Dekanat das Habilitationsgesuch (bitte wenden Sie sich für das aktuelle Formular an Frau Neubauer) mit den entsprechenden Unterlagen ein. Auf Grund Ihres Gesuchs entscheidet der Habilitationsausschuss über die Eröffnung des Verfahrens. Über die Entscheidung des Ausschusses erhalten Sie schriftlich Bescheid, zusammen mit Informationen zum nächsten Schritt sowie einem Zeitplan für Ihr Verfahren. Das Verfahren dauert mindestens ein halbes Jahr und soll innerhalb höchstens eines Jahres abgeschlossen werden. Bitte melden Sie sich so schnell wie möglich bei uns, falls Gründe für besondere Eile vorliegen.

Die Entscheidung über Ihre Habilitation bekommen Sie in der entscheidenden Habilitationsausschusssitzung nach Ihrem Vortrag und dem Kolloquium mitgeteilt, bei Annahme ist die Habilitation umgehend vollzogen. Die Urkunde erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2 Wochen.

Allgemeine Hinweise

Bitte richten Sie Ihr Gesuch und offizielle Anfragen an den Habilitationsausschuss:
An den
Vorsitzenden des Habilitationsausschusses
Prof. Dr. Ansgar Thiel
Nauklerstraße 48
72074 Tübingen
dekanspam prevention@wiso.uni-tuebingen.de

Bei allen sonstigen Rückfragen steht Ihnen Frau Neubauer zur Verfügung.