Der Schwerpunkt vermittelt in der Vorlesung Völkerrecht I und II zunächst Grundlagen des Allgemeinen Völkerrechts. Neben der historischen Entwicklung wird dabei insbesondere auf dessen Subjekte, Rechtsquellen, Grundlehren und das Recht der Staatenverantwortlichkeit eingegangen.
Einen weiteren Teil der Vorlesung bildet das Recht der Internationalen Organisationen.
Insbesondere anhand der Vereinten Nationen werden die Gründung, Organisations-strukturen, Aufgaben und Befugnisse von Internationalen Organisationen beleuchtet.
Die Vorlesung Völkerrecht III behandelt zunächst den internationalen Menschen-rechtsschutz. Dabei werden die Ursprünge der Menschenrechte sowie ihre Entwicklung insbesondere seit 1945, die wichtigsten Menschenrechtskonventionen, die Reichweite der Menschenrechte und ihre Grenzen besprochen. In rechts-philosophischer Hinsicht wird nach dem Geltungsgrund der Menschenrechte und ihrem Universalitätsanspruch gefragt.
Der zweite Teil der Vorlesung Völkerrecht III befasst sich mit dem Humanitären Völker-recht. Das Humanitäre Völkerrecht dient der Verhinderung unnötigen menschlichen Leids im internationalen und nicht internationalen bewaffneten Konflikt.
Im Bereich der Friedenssicherung trifft das sowohl gewohnheitsrechtlich als auch völkervertragsrechtlich veranderte Gewaltverbot mit dem Friedenssicherungssystem der Vereinten Nationen, insbesondere dem UN-Sicherheitsrat, aber auch dem Humanitären Völkerrecht sowie dem Völkerstrafrecht zusammen. Dies wird an zahlreichen zeitgeschichtlichen wie auch aktuellen politischen Konflikten diskutiert.
Im Internationalen Wirtschaftsvölkerrecht wird insbesondere auf das Recht der Welthandelsorganisation sowie auf Freihandelsabkommen eingegangen.
Über die Pflichtveranstaltungen hinaus können die Studierenden des Schwer-punktbereichs 4a aus den Vorlesungen Internationales Wirtschaftsvölkerrecht II, Europarecht I und II sowie Internationales und Europäisches Straf- und Straf-verfahrensrecht wählen. Zudem werden Seminare, Kolloquien (unregelmäßig) und eine Fallbesprechung zum Völkerrecht angeboten. Auch die Teilnahme an dem völker-rechtlichen „Telders International Law Moot Court“ ist anrechenbar.