Informationen zum Studiengang Bachelor Physik
Im Bachelorstudium Physik werden Pflichtmodule aus folgenden Bereichen belegt:
- Physik Grundkurse (39 LP)
- Mathematik für Physiker (33 LP)
- Basismodule Experimentalphysik (45 LP)
- Basismodule Theoretische Physik (27 LP)
- Praktika (30 LP; davon 15 LP als überfachl. Qualifikation)
- Bachelorarbeit (12 LP)
Der Gesamtumfang dieser Module beträgt 186 Leistungspunkte (LP); dies entspricht etwa ¾ des Gesamtumfangs des Bachelorstudiums (240 LP).
Die einzelnen Physik Grundkurse, Basismodule und Module Mathematik für Physiker werden jedes zweites Semester angeboten. Der Turnus ist auf Studienanfänger im Wintersemester (WS) ausgelegt: ungerades Fachsemester = WS; gerades Fachsemester = Sommersemester (SS). Für Studienanfänger im WS empfiehlt es sich, diese Module in der Reihenfolge zu belegen wie sie in der Module-Übersicht ausgewiesen ist. Lediglich bei den Basismodulen Experimentalphysik soll davon explizit abgewichen werden: Hier empfiehlt es sich frühzeitig (also 4./5. Semester) jene Basismodule zu belegen, die für das später (6.-8. Semester) zu wählende Vertiefungsfach wichtig sind. Studienanfänger im SS beginnen mit dem Physik Grundkurs 2 und Mathematik für Physiker 2, und belegen den Physik Grundkurs 1 und/oder die Mathematik für Physiker 1 im 2. Fachsemester, evtl. parallel zu dem Physik Grundkurs 3 und/oder Mathematik für Physiker 3. Speziell für Studienanfänger im SS wird ein Ergänzungsmodul Mathematische Ergänzungen zu Physik Grundkurs 2 angeboten und empfohlen.
Die Praktika Physikalisches Praktikum 1-3 und die Bachelorarbeit können sowohl im WS als auch im SS absolviert werden (die Physikalischen Praktika 1 und 2 werden sogar sowohl während der Vorlesungszeit als auch im Block in der vorlesungsfreien Zeit angeboten). Dies erlaubt bereits im Pflichtbereich eine Flexibilität im Studiengang, die auch genutzt werden soll, z.B. bei der Planung eines Auslandsaufenthalts; die Darstellung (zeitliche Platzierung) in der Module-Übersicht ist hier also keinesfalls verbindlich.
Wahlpflichtmodule (im Umfang von ca. ¼ des Bachelorstudiums) umfassen
a) Ergänzungsmodule (EM; 24 LP)
b) Vertiefungsfach (VF; 21 LP)
c) weitere Module zur überfachl. berufsfeldorientierten Qualifikation (ÜQ; 9 LP)
zu a) Ergänzungsmodule (EM):
Die EM dienen der fachlichen und überfachlichen Erweiterung der zu studierenden Inhalte im Bachelorstudium. Der Schwerpunkt (d.h. mindestens die Hälfte der zu erbringenden LP) liegt hier im Bereich der Mathematik, der Informatik und anderer naturwissenschaftlicher Fächer (MIN-Fächer).
Insgesamt sind EM im Umfang von (mindestens) 24 Leistungspunkten zu belegen. Der Umfang (Zahl der Leistungspunkte) der einzelnen Module sowie die Gesamtzahl der EM sind nicht festgelegt, wodurch eine ausreichende Flexibilität in der Auswahl aus dem Angebot anderer Fächer sichergestellt ist. Da die ECTS-Punktezahl für Module aus verschiedensten Fächern stark variiert kann es u.U. dennoch schwierig sein exakt auf 24 ECTS-Punkte im Bereich der EM zu kommen. Natürlich muss hier keine "Punktlandung" geleistet werden, d.h. es können auch mehr als 24 ECTS-Punkte erbracht werden.
Fachlich gliedern sich die EM in drei Bereiche:
- EM im Umfang von mindestens zwölf Leistungspunkten müssen aus geeigneten Modulen der Mathematik, der Informatik und naturwissenschaftlichen Fächern (MIN-Fächer, außerhalb der Physik) gewählt werden. Es können alle Module aus einem einzigen Fach erbracht werden; es ist aber auch erlaubt hier Module aus verschiedenen Fächern zu wählen. Als EM sollen insbesondere einführende Module aus anderen MIN-Disziplinen belegt werden. Zum Teil handelt es sich bei diesen EM um spezielle Angebote anderer Fächer für Studierende der Physik (z.B. Chemie-Module für Physiker oder numerische Mathematik für Physiker). Andererseits können hier auch (typischerweise einführende) Module aus Bachelorstudiengängen anderer Fächer belegt werden. Die PSO legt lediglich fest, dass „geeignete“ EM aus den MIN-Fächern belegt werden müssen. Im Modulhandbuch findet sich bereits eine Auswahl „geeigneter“ Module, die aber nicht vollständig ist. Es ist also durchaus erlaubt und erwünscht hier alternative Module zu belegen. In diesem Fall empfiehlt es sich, vorab die Eignung vom Prüfungsausschuss (über das Prüfungsamt) bestätigen zu lassen. Das Angebot an geeigneten EM soll im laufe der nächsten Jahre entsprechend sukzessive erweitert und im Modulhandbuch festgeschrieben werden.
- EM im Umfang von mindestens sechs Leistungspunkten müssen aus dem Lehrangebot der Mathematik/Physik erbracht werden. Neben den im Modulhandbuch explizit ausgewiesenen Ergänzungsmodulen können hier auch einzelne Vertiefungsfachmodule (s. Kap. Vertiefungsfächer im Modulhandbuch) verwendet werden, sofern diese nicht im Vertiefungsfach selbst angerechnet werden sollen. Ein Großteil der Vertiefungsfachmodule sind auch als EM verwendbar. Welche Module dies im einzelnen sind, ist der Modulbeschreibung (unter "Verwendbarkeit") jedes einzelnen Moduls zu entnehmen.
- Weitere EM mit einem Umfang von bis zu sechs Leistungspunkten können frei aus dem Angebot aller Fakultäten der Universität gewählt werden, sofern hierfür ausreichende Kapazitäten vorhanden sind. Eine automatische Berechtigung zur Teilnahme an solchen Veranstaltungen anderer Fakultäten besteht jedoch nicht. Es empfiehlt sich vorab anzufragen, ob eine Teilnahme an der gewünschten Veranstaltung möglich ist. Hier können auch Module aus dem Studium Professionale und dem Angebot des Forum Scientiarum belegt werden, falls diese nicht im Bereich überfachliche Qualifikationen (s. Kap. Überfachliche Qualifikationen (ÜQ) im Modulhandbuch) angerechnet werden sollen.
Bei der Auswahl der EM ist darauf zu achten, dass EM im Umfang von 18 LP in die Bachelornote eingehen, d.h., es muss eine ausreichende Anzahl von benoteten EM belegt werden.
zu b) Vertiefungsfach (VF):
Das Vertiefungsfach dient der fachlichen Vertiefung der zu studierenden Inhalte im Bachelorstudium. Es stehen acht VF zur Auswahl, von denen eines gewählt wird (s. Modulhandbuch). Die VF repräsentieren jeweils einen bestimmten Teilbereich der Physik und entsprechen den Forschungsschwerpunkten der Physik in Tübingen. Das VF umfasst 21 Leistungspunkte, wobei wie bei den EM der Umfang (Zahl der LP) der einzelnen Module sowie die Gesamtzahl der Module im VF nicht festgelegt sind. Eventuell geforderte Voraussetzungen und Einschränkungen bezüglich der Auswahl der einzelnen Module sind für jedes Vertiefungsfach separat im Modulhandbuch beschrieben (auf der ersten Seite des jeweiligen VF unter Struktur und unter Zulassungsvoraussetzungen bei den einzelnen Modulbeschreibungen).
Im Gegensatz zu allen anderen Modulen im Bachelorstudium werden die VF-Module nicht studienbegleitend geprüft. Stattdessen findet eine einstündige mündliche Prüfung zum VF statt (s. Prüfungsmodalitäten auf der ersten Seite des Kapitels Vertiefungsfächer und Prüfungsmodalitäten und Benotung auf der ersten Seite des jeweiligen VF im Modulhandbuch). Voraussetzung für das Ablegen der mündlichen Vertiefungsfachprüfung ist die regelmäßige Teilnahme an Modulen des Vertiefungsfachs im Umfang von 21 Leistungspunkten.
Eine Übersicht zu den Vertiefungsfächern (Auszug aus dem Modulhandbuch) steht zum Download zur Verfügung.
zu c) weitere Module zur überfachlichen berufsfeldorientierten Qualifikation (ÜQ):
Es sind Überfachliche, berufsfeldorientierte Kompetenzen (überfachliche Qualifikationen; ÜQ) im Umfang von mindestens 24 Leistungspunkten zu erwerben. Der Umfang (Zahl der Leistungspunkte) der einzelnen Module sowie die Gesamtzahl der Module im Bereich ÜQ sind nicht festgelegt. Die Module sind unbenotet.
Es werden speziell ausgewiesene Pflichtmodule aus der Fakultät für Mathematik und Physik anerkannt; dies sind die Physikalischen Praktika 1-3, die mit jeweils 2 Leistungspunkten für ÜQ angerechnet werden und das Orientierungspraktikum im Umfang von 9 Leistungspunkten (s. Kap. Praktika im Bereich Bachelor-Pflichtmodule des Modulhandbuchs).
Mindestens 9 weitere Leistungspunkte sollen über Module aus dem Lehr- und Kursangebot des Studium Professionale (Career-Service), des Forum Scientiarum oder anderen zentralen Einrichtungen der Universität Tübingen erbracht werden. Es können auch geeignete (d.h. überfachliche, berufsfeldorientierte Kompetenzen vermittelnde) Module aus dem Bereich aller Fakultäten angerechnet werden. Für solche Module müssen die als ÜQ anrechenbaren Leistungspunkte im jeweiligen Modulhandbuch explizit ausgewiesen sein. Eine automatische Berechtigung zur Teilnahme an solchen Veranstaltungen anderer Fakultäten besteht jedoch nicht. Es empfiehlt sich vorab anzufragen, ob eine Teilnahme an der gewünschten Veranstaltung möglich ist.
Zur Förderung der überfachlichen, berufsfeldorientieren Kompetenzen bietet der Career Service der Univ. Tübingen ein umfangreiches Kursangebot im Rahmen des Studium Professionale an. Informationen zum Kursangebot und zur Anmeldung zu den Kursen finden sich unter Kursangebote auf der Homepage des Career Service.
Erfolgreiche vs regelmäßige Teilnahme an Modulen
In § 35 der Prüfungs- und Studienordnung (PSO) für den Studiengang Physik Bachelor/Master wird zwischen erfolgreicher und regelmäßiger Teilnahme unterschieden. In beiden Fällen können ECTS-Punkte für die Teilnahme an Modulen vergeben werden.
Diese Unterscheidung betrifft insbesondere Module welche mit einer Modulprüfung abgeschlossen und benotet werden.(1)
Hierbei erfordert die erfolgreiche Teilnahme eine Prüfungsleistung, die mit mindestens ausreichend (4) benotet wurde.
Die regelmäßige Teilnahme hingegen gilt als bestätigt, wenn die Modulprüfung abgelegt wurde, unabhängig von deren Bestehen.(2)
Für welche benoteten Module genügt die regelmäßige Teilnahme?
Unter Beachtung aller Regelungen zur Orientierungs-, Zwischen- und Bachelor-Prüfung genügt für folgende benoteten Module die regelmäßige Teilnahme:
- einer der beiden Physik Grundkurse 1, 2
- eines der beiden Module Mathematik für Physiker 1, 2
- eines der beiden Module Mathematik für Physiker 3, 4
- eines der drei Basismodule Theoretische Physik
- zwei der fünf Basismodule Experimentalphysik(3)
(1) Bei unbenoteten Modulen ist die Unterscheidung zwischen erfolgreicher und regelmäßiger Teilnahme nicht relevant: In beiden Fällen werden hier ECTS-Punkte vergeben sofern andere geforderte Leistungsnachweise erbracht wurden (z.B. testierte Ausarbeitungen in Praktika, Seminarvortrag, aktive Teilnahme, etc.). Die Kriterien hierzu sind z.T. unter „Prüfungsmodalitäten“ bei der Beschreibung des jeweiligen Moduls im Modulhandbuch (MHB) zu finden, oder werden von den jeweiligen Dozenten festgelegt und bekannt gegeben.
(2) Die Zulassung zur Modulprüfung wird hierbei i.d.R. an das Erfüllen von Leistungsnachweisen geknüpft, z.B. die regelmäßige Teilnahme an Übungen.
(3) Die erfolgreiche Teilnahme am Basismodul Astronomie und Astrophysik ist Voraussetzung für alle Veranstaltungen im Vertiefungsfach Astronomie und Astrophysik.