Institut für Erziehungswissenschaft

Zusatzqualifikation „Sexualisierte Gewalt in pädagogischen Einrichtungen“

Die Zusatzqualifikation zum Thema sexualisierte Gewalt in pädagogischen Einrichtungen ist ein Angebot für zukünftige (sozial)pädagogische Fachkräfte und Lehrer:innen. Ziel ist es, Studierenden eine umfassende und fundierte professionelle Auseinandersetzung mit der komplexen und hoch relevanten Thematik zu ermöglichen.

Der Fokus des Programms liegt auf der Professionalität (sozial)pädagogischer Fachkräfte und Lehrer:innen, die sich aus thematischem Wissen und reflektiertem Umgang mit Macht und individuellen Verstrickungen ebenso speist wie aus konkreten praktischen Erfahrungen mit dem Alltag pädagogischer Praxis.

Das Programm wird in jährlichem Turnus angeboten, beginnend mit dem Wintersemester. Der erste Turnus startet im Wintersemester 2023/24.

Das Konzept sieht drei Module vor, welche sich über zwei Semester erstrecken. Die Zusatzqualifikation wird mit erfolgreichem Abschluss aller drei Module erworben.

MODULE, ECTS INHALT TURNUS

Modul 1

(3 ECTS)

Blockseminar

"Sexualisierte Gewalt - Intervention, Prävention, Schutzkonzepte"

Jedes Wintersemester

Modul 2

(3 ECTS)

Digitale Vorlesungsreihe

"Machtmissbrauch und Sexualisierte Gewalt in pädagogischen Einrichtungen"

inkl. zweier Präsenztermine a 1,5 Stunden

Jedes Wintersemester

Modul 3

(9 ECTS)

Praxisphase (mind. 120h)
und Forschungswerkstatt in Kompaktform
Jedes Sommersemester

Wer kann die Zusatzqualifikation studieren?

Das Programm richtet sich an Studierende aller erziehungswissenschaftlichen Studiengänge der Universität Tübingen.

Das sind (HF/NF):

  • B.A. Erziehungswissenschaft und Soziale Arbeit/ Erwachsenenbildung
  • B.Ed. Sozialpädagogik/Pädagogik - höheres Lehramt an beruflichen Schulen
  • B.Ed. Gymnasiales Lehramt
  • B.Sc. Empirische Bildungsforschung und Pädagogische Psychologie
     
  • M.A. Bildung und Erziehung: Kultur – Politik – Gesellschaft
  • M.A. Forschung und Entwicklung in der Sozialpädagogik/ Sozialen Arbeit
  • M.A. Schulforschung und Schulentwicklung
  • M.A. Erwachsenenbildung/Weiterbildung
  • M.Ed. Berufliches Lehramt Sozialpädagogik/Pädagogik und allgemeinbildendes Fach
  • M.Ed. Gymnasiales Lehramt
  • M.Sc. Empirische Bildungsforschung und Pädagogische Psychologie

Anmeldung / Zulassung

Die Zusatzqualifikation ist zulassungsbeschränkt. Teilnahmeberechtigt sind Studierende aller o.g. Studiengänge.

Die Zusatzqualifikation wird mit erfolgreichem Abschluss aller drei Module erworben und bescheinigt.

Anmeldeverfahren

Achtung: Eine Anmeldung entspricht keiner Zulassung!

Die Anmeldung zu allen drei Modulen erfolgt über das alma Portal und zusätzlich, mit derselben Anmeldefrist, per Email.

1.) Anmeldung über alma

  • Im Wintersemester können Modul 1 und 2, im Sommersemester Modul 3 belegt werden.
  • Die zugehörigen Kurse finden Sie im alma Portal im Wahlmodul Ihres Studienganges. Hier finden Sie auch die Anmeldefrist.

2.) Anmeldung zur Zusatzqualifikation (Module 1-3) an folgende E-Mail-Adresse:
qualifikation.sexualisierte-gewaltspam prevention@ife.uni-tuebingen.de

Die Anmeldung per E-Mail erfolgt formlos mit folgenden Informationen:

  • Name
  • Matrikelnummer
  • Studiengang (HF/NF)
  • Fachsemester
  • sollten Sie Modul 1 oder 2 bereits in einem vorangegangenen Semester einzeln studiert haben, teilen Sie uns dies bitte mit. Vergessen Sie nicht, auch den entsprechenden Leistungsnachweis mit der Email an uns zu senden.

Für die Anmeldung per E-Mail gelten die Fristen von alma.

Auswahl und Zulassung

Übersteigen die Anmeldungen das Platzkontingent (maximal 25 Personen pro Durchlauf), wählen wir nach festgelegten Kriterien aus. Wenn Sie zugelassen wurden, werden Sie informiert.

Besonderheiten der Module:

Modul 1
Zum einführenden, praxisorientierten Blockseminar werden vorrangig Studierende zugelassen, welche die Zusatzqualifikation (Modul 1-3) erwerben möchten (Anmeldung zu Modul 1 via alma, Anmeldung zur Zusatzqualifikation per Email). Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 20 Personen. Nur, wenn sich weniger als 20 Personen für die Zusatzqualifikation angemeldet haben, kann das Blockseminar auch einzeln (d.i. unabhängig von der Zusatzqualifikation) über ein Wahlmodul besucht werden.

Modul 2
Die digitale Vorlesungsreihe ist fester Bestandteil der Zusatzqualifikation. Zugelassen werden dieselben Personen, die auch zu Modul 1 zugelassen werden (Anmeldung zu Modul 2 via alma, Anmeldung zur Zusatzqualifikation per Email).
Die digitale Vorlesungsreihe kann auch unabhängig von der Zusatzqualifikation über das TCP studiert werden und ist dort, abgesehen vom Platzkontingent (maximal 120 TN), nicht zulassungsbeschränkt.

Modul 3
Die Praxisphase mit dem Begleitseminar kann nur studiert werden, wenn zuvor Modul 1 und 2 erfolgreich absolviert wurden. Die Zulassung erfolgt nach Prüfung dieses Kriteriums automatisch. 
Wissenswertes zu Modul 3 finden Sie im entsprechenden Reiter ("Praxisphase").

Praxisphase (Modul 3)

Umfang, Organisation

Die Praxisphase in einer pädagogischen Einrichtung umfasst mindestens 120h (ca. 3 Wochen Vollzeit) und ist nicht als Praktikum (Mitarbeit), sondern als Hospitation (Beobachtung) angelegt. Die Hospitation kann allein oder im Tandem absolviert werden.

Bitte beachten Sie, dass wir keine bereits absolvierten Praktika anrechnen!

Je nach Studiengang kann die Hospitation im Rahmen eines Pflichtpraktikums im Sommersemester geleistet werden. Alternativ ist auch eine Hospitation zum Ende des Wintersemesters (ab Januar) oder in den Semesterferien (Februar bis April) möglich. Bei Fragen kommen Sie gern auf uns zu, wenn Sie zur Zusatzqualifikation zugelassen wurden!
Die Hospitation wird durch eine Forschungswerkstatt (2 SWS, Präsenz- und Onlinetermine in Kompaktform) ergänzt und wissenschaftlich betreut. Die Vorbesprechung findet bereits im Januar statt, die Blocktemine der Forschungswerkstatt im Laufe des Sommersemesters.

Was beinhaltet die Praxisphase?

Die Praxisphase soll den Hospitant:innen eine eingehende Beobachtung der institutionellen und organisatorischen Gegebenheiten sowie der pädagogischen Interaktionen erlauben. Darüber hinaus führen die Studierenden ein Interview mit einer Leitungskraft/ verantwortlichen Person zu Elementen eines (Gewalt)Schutzkonzepts* und werten Mitarbeiter:innenfragebögen zum Thema Einrichtungsatmosphäre* aus.

Die Ergebnisse werden von den Studierenden in einem wissenschaftlichen Begleitseminar für die Einrichtungen aufbereitet. Sie können von den Einrichtungen als Anstoß genutzt werden, ein (Gewalt)Schutzkonzept zu entwickeln. Einrichtungen, die bereits ein (Gewalt)Schutzkonzept etabliert haben, können die Ergebnisse zur Reflexion der bestehenden Bausteine nutzen.

Die Einrichtungen erhalten zu ihrer freien Verfügung:

  1. Ein anonymisiertes Ergebnisprotokoll der Beobachtungsphase (Hospitation)
  2. Die Auswertung des Interviews mit einer Leitungskraft/ verantwortlichen Person sowie die anonymisierte Auswertung der Mitarbeiter:innenfragebögen
  3. Ein Resümee

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* Das Interview und die Fragebögen sind dem IPSE – Instrument zur partizipativen Selbstevaluation des IPP München entnommen.

Kooperationen, Entwicklung, Finanzierung

Kooperationen

Entwicklung der Zusatzqualifikation
Die Zusatzqualifikation "Sexualisierte Gewalt in pädagogischen Einrichtungen" wurde entwickelt von Dr. Eva Maria Lohner (Abteilung Sozialpädagogik) und Dr. Laura Böckmann (Abteilung Allgemeine Pädagogik).
Hilfskräfte in diesem Zeitraum waren: Anna Sieger (April bis Oktober 2022). Julia Hahn (Oktober 2022 bis April 2023) und Jule Becker (Mai 2023 bis September 2023);

Finanzierung
Die Entwicklungsphase des Projekts (04-2022 bis 09-2023) wurde finanziert von der Universität Tübingen, dem Institut für Erziehungswissenschaft (IfE) sowie der Tübingen School of Education (TüSE). 

02-2024 wurde ein Antrag auf Weiterfinanzierung für den Zeitraum 04-2024 bis 09-2027 bewilligt. Finanziert wird die Zusatzqualilfikation in dieser Zeit von der Universität Tübingen, dem IfE sowie der TüSE.