Evaluationskriterien für die Überleitung der W1 Tenure-Track-Professur für Philosophie des maschinellen Lernens in der Wissenschaft auf W3
1) Forschungsleistungen:
a) Abfassung einer Monographie/eines zweiten Buches (neben der Dissertation) oder von Einzelpublikationen, die in der Summe den Umfang und dem Forschungsertrag einer zweiten Monographie gleichkommen.
Publikation der Monographie oder Vorlage eines Manuskriptes im Umfang von im Regelfall mindestens 250 Seiten, das bei der Endevaluation extern begutachtet werden kann.
Mit der Monographie muss auch der Nachweis erbracht werden, dass der Autor/die Autorin in mindestens einem weiteren Themenfeld dieses Faches oder Fachgebiets neben der Dissertation durch eigene Forschungen ausgewiesen ist.
Für die Zwischenevaluation: Vorlage von Manuskriptteilen der Monographie und / oder genaue und überprüfbare Dokumentation der bis dahin erbrachten Arbeiten (Erschließung von Archivmaterial, Aufarbeitung von Quellen anderer Art, empirische Studien usw.), weiterhin detaillierter Aufriss der noch zu erbringenden Leistungen, Inhaltsübersicht/Gliederung der Monographie und Zeitplan. Weiterhin Vorlage mindestens einer weiteren Publikation oder eines publikationsfertigen Manuskriptes.
b) Mindestens zwei weitere Publikationen in hochrangigen Zeitschriften mit Qualitätssicherung oder hochrangigen Sammelbänden, davon eine abweichend vom Thema der Monographie und der Dissertation, sowie mindestens vier weitere Publikationen (hierzu zählen auch Publikationen aus Punkt 7).
Brückenfunktion zum Cluster „Maschinelles Lernen: Neue Perspektiven für die Wissenschaft“. Die Forschung der Professorin/des Professors soll einen Bezug zum Thema maschinelles Lernen / Künstliche Intelligenz haben. Wir erwarten eine regelmäßige, aktive Beteiligung an Cluster-Veranstaltungen wie der jährlichen Konferenz, dem Retreat und Cluster-Workshops. Kooperationsprojekte mit Cluster-Mitgliedern anderer Disziplinen sind erwünscht.
2) Lehre in der vollen Breite der Ausschreibung
Überdurchschnittliche Lehrevaluationen. Erwartet wird, dass bis zum Ende der Juniorprofessur das Spektrum der gehaltenen Lehrveranstaltungen in allen Bereichen (Vorlesungen, Seminare, weitere Übungen, Beteiligung an Prüfungen) in der Breite den Anforderungen der nachfolgenden W3-Professur entspricht. Die Lehre wird in erster Linie am Philosophischen Seminar stattfinden, kann aber in geringerem Umfang auch in anderen Abteilungen gehalten werden, zum Beispiel im Rahmen des Masterstudiengangs „Maschinelles Lernen“ am Fachbereich Informatik.
Für die Zwischenevaluation: Überdurchschnittliche Lehrevaluationen. Nachweis, dass neue Felder in der Lehre erarbeitet wurden.
3) Eigenständige Drittmittelinitiativen (extramural)
Als Drittmittelprojekte zählen nicht nur Forschungsprojekte mit Stellen, sondern auch: Einwerben eines eigenen Forschungsstipendiums o.ä., größere Drittmittelbeträge für Gastprofessuren/Fellowships, die durch den DAAD oder Humboldt u.ä. finanziert werden, größere drittmittelgeförderte Tagungen.
Erwartet wird die ernsthafte und auch in der Qualität nachprüfbare Antragstellung; der Fall, dass in unglücklichen Konstellationen alle Anträge fehlschlagen, bedeutet nicht per se das Verfehlen dieses Evaluationskriteriums.
Eigenständig bedeutet: als Alleinverantwortliche/r oder eine/einer der Hauptverantwortlichen eines Projekts oder Teilprojekts; extramural bedeutet: externe Drittmittelgeber, die sich nicht auf universitätsinterne Gutachten stützen.
Für die Zwischenevaluation: vorliegender Antrag oder konkreter Antragsplan
4) Aufbau von Kooperationen national und international
Diese sind nachzuweisen z.B. auch durch eigene Vortragstätigkeit, durch Tagungen usw.
Für die Zwischenevaluation: Nachweis entsprechender Kooperationen, für die Endevaluation: Nachweis anhaltender Aktivitäten in diesem Bereich
5) Betreuung von wissenschaftlichen Abschlussleistungen
Die Betreuung von wissenschaftlichen Abschlussleistungen umfasst BA- und MA-Arbeiten bzw. BEd- und MEd-Arbeiten sowie Betreuungen im Rahmen von Promotionen. Bis zur Endevaluation sind betreute BA- und MA-Arbeiten auch außerhalb des engeren Forschungsgebiets sowie die Beteiligung an Promotionsbetreuung vorzuweisen. Die Übernahme der Erstbetreuung und ggf. ein Abschluss einer Promotion in erwartbarer Zeit sind nur nachzuweisen, wenn der Juniorprofessur eine Doktorandenstelle zur Besetzung zur Verfügung steht; andernfalls genügt die Mitwirkung bei Promotionsbetreuungen (Gutachten, Promotionskolloquien, Zweitbetreuungen).
Für die Zwischenevaluation: Abgeschlossene BA- und MA-Arbeiten bzw. BEd- und MEd-Arbeiten.
6) Erfolgreiche eigene Arbeit in Gremien und Administration in mehr als einem Bereich
Nachzuweisen ist die Fähigkeit, Aufgaben in diesem Bereich eigenständig und in eigener Verantwortung erfolgreich durchzuführen, entsprechend den Dienstaufgaben einer/s W3-Professors/in. Dazu gehören auch die Einbindung in Studiengangsentwicklung, aber auch die Mitgliedschaft in fakultätsübergreifenden Kommissionen etc. Nicht ausreichend, aber erwünscht ist die Mitwirkung in Berufungskommissionen.
Für die Zwischenevaluation: Nachweis von Tätigkeit in einem Bereich oder konkrete Planungen.
7) Nachgewiesene Transferaktivitäten in die Gesellschaft
Transferaktivitäten umfassen z.B. Vortrag/Publikation/Projektaktivität außerhalb des wissenschaftlichen Bereiches, Engagement für das Fach auch in im Rahmen einer größeren Öffentlichkeit. Nachgewiesen werden soll, dass Aktivitäten in diesem Bereich vorhanden sind.
Für die Zwischenevaluation: noch keine konkreten Nachweise erforderlich.
8) Kenntnisse der deutschen Sprache
Nachzuweisen ist die Fähigkeit, in deutscher Sprache Lehrveranstaltungen abzuhalten und Verwaltungsaufgaben zu übernehmen. Erwartet wird bis zur Endevaluation mindestens das (Erreichen von) Sprachniveau B2, vorzugsweise Sprachniveau C1.
Für die Zwischenevaluation: noch keine konkreten Nachweise erforderlich.
Die Erfüllung aller Kriterien ist zwingend. Die Kriterien 3, 4, 6 und 7 sind jedoch bereits erfüllt, wenn eine eigenständige erfolgreiche Tätigkeit in diesem Bereich stattgefunden hat und erwarten lässt, dass die diesbezüglichen Anforderungen im Rahmen einer zukünftigen W3-Professur erfüllt werden. Darüber hinaus gehende Aktivitäten auf diesen Feldern werden nicht erwartet und können auf keinen Fall geringere Leistungen bei den Kriterien 1 und 2 ausgleichen. Bei Kriterium 2 und 5 wird eine breitere Tätigkeit erwartet. Der Fachbereich trägt Sorge dafür, dass genügend Zeit für die eigene Forschungsarbeit (Kriterium 1) zur Verfügung steht.