Voraussetzung für das Studium sind 3 Sprachnachweise: 1. Latinum 2. Graecum 3. Hebraicum Sofern Sie zu Beginn Ihres Studiums eine oder mehrere dieser Sprachen studienbegleitend erwerben, werden Ihnen abhängig davon, welche der Sprachen Sie noch nachzuholen haben, bis zu 3 Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Weitere Informationen zum Erwerb der Sprachen im universitären Kontext finden Sie unter der Webseite Sprachkurse.
Der Studiengang ist nicht modularisiert. Studien- und Prüfungsleistungen, die bis zur Zwischenprüfung vorzuweisen sind, sind dem §4 der „Kirchliche Zwischenprüfungsordnung im Studienfach Evangelische Theologie“ vom 31. Januar 2006 zu entnehmen. Bis zum Examen zu erbringende Leistungen enthält der §5 der „Kirchliche Verordnung über die I. Evangelisch-Theologische Dienstprüfung (Prüfungsordnung I – PO I)“ vom 14. Dezember 2004.
1. Das Theologiestudium auf Kirchlichen Abschluss verlangt ein Praktikum im Rahmen des Basismoduls Praktische Theologie (Teil 2). Über andere Evangelisch-Theologische Fakultäten innerhalb Deutschlands organisierte Praktika werden in Tübingen anerkannt, sofern damit ein abgeschlossenes Praktikumsmodul erworben wurde. 2. Für die Zulassung zum Vikariat verlangt die Evangelische Landeskirche in Württemberg das Kirchliche Vorpraktikum. Es ist empfehlenswert, dieses bereits vor dem Studium zu absolvieren. Es ist aber weder Voraussetzung für das Studium selbst noch für dessen Abschluss. Sofern Sie nicht aus Württemberg kommen, beachten Sie bitte die Anforderungen Ihrer Landeskirche.